Muss man sich als Kindsvater denn gar nicht beim Jugendamt ummelden?
der Vater meiner Kinder ist vor über einem halben Jahr umgezogen in einen anderen Landkreis. Einen Nachsendeantrag hat er soweit ich weiß gestellt und seine Kinder wissen auch wo er wohnt - aber eben ohne "Adressdaten", weil das für die Kinder ja nicht wichtig ist.
Nun ist mir aufgefallen, dass er sich bei div. Ämtern wohl nicht umgemeldet hat u.a. auch nicht beim Jugendamt. Dort läuft er immer noch unter seiner alten Adresse.
Meine Frage ist nun: ist er nicht verpflichtet, sich bei solchen "wichtigen" Institutionen mit denen man immer wieder mal zu tun hat, umzumelden?
5 Antworten
Er muss sich anmelden. Ummelden kann sich der Vater Deiner Kinder nicht, da er wie Du schreibst, in einen anderen Verwaltungsbezirk umzog.
In puncto Adressänderung sind die Ämter sehr rücksichtsvoll. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Der Nachsendeantrag ist keine behördliche Aktion, ich schreibe das nur, weil Du den NSA erwähnst. Dein Ex-Mann ist in jedem Fall verpflichtet den Ämtern seine Adressänderung bekannt zu geben. https://www.ummelden.de/ummelden-beim-einwohnermeldeamt.html gibt Aufschluss, wo man sich ummelden muss.
Die Fristen sind ganz unterschiedlich. Unsere Behörde z. B. regelt das "lasch". Allerdings kenne ich da auch andere Verwaltungsvorgänge. Frauen lesen manchmal zwischen den Zeilen... als Druckmittel ist das Thema leider ungeeignet. Du kannst Deinen Ex nur kitzeln... nicht mehr... zumindest in dieser Angelegenheit :-)
Zeig mal den Paragraphen, in dem das steht.
Wenn du weißt, wohin er gezogen ist, finden das Ämter auch über Amtshilfeverfahren heraus. Mitunter kostet eine Adressermittlung den Betreffenden dann Geld, wenn Post nicht mit der normalen Post zugestellt wird, sondern zum Beispiel mit Kurierpost, über die der Nachsendeantrag nicht abgedeckt ist.
Meiner Tochter wurden da 20 Euro von der Spaßkasse für deren Adressrecherche auferlegt.
also ich weiß dass er bevor er umgezogen ist die Post vom Briefdienst - so wie wir - zugestellt bekommen hat. Wie das allerdings jetzt ist wo er in einem anderen Landkreis ist weiß ich nicht.
Die meiste Post kommt auch bei mir über die normale Post. Aber einige Ämter schicken ihre Post auch über Kurier. Und das deckt der Nachsendeantrag nicht ab.
Wie gesagt: Wenn dir der neue Landkreis bekannt ist, gib das an, den Rest macht das Jugendamt über Amtshilfeersuchen.
Du kannst beim Einwohnermeldeamt anfragen.
Gegen eine Gebühr bekommst Du die neue Adresse.
Er ist aber weder Dir noch dem Jugendamt gegenüber verpflichtet, die neue Adresse anzugeben.
Wenn es um streitige Unterhaltsfragen geht, braucht man für nötige Anschreiben auch eine gültige Adresse. Im Rahmen von Beistandsschaften wird das Amt ermächtigt, im Sinne des Unterhaltsberechtigten tätig zu werden. Das Amt selbst hat ja auch ein Interesse daran, wieder an sein Geld zu kommen, was es meist vorausschießen muss.
Wenn man selbst nicht weiterkommt, sind Ämter in der Pflicht. Und Amtshilfeersuchen sind keine Seltenheit. Es besteht auf Anfrage auch Kontakt mit Arbeitsämtern und Jobcentern.
Das Jugendamt macht aber nichts ohne Grund und es besteht auch keine Verpflichtung für ihn sich da umzumelden.
Das JA kann beim Einwohnermeldeamt nachfragen.
Wenn er Zahlungsverpflichtungen hat, schon. Er kann aller zwei Jahre zur Vorlage seiner Einkommensverhältnisse aufgefordert werden. Und dazu braucht das Amt auch eine Adresse.
Und auch so kann es wichtig sein, ihn über etwas zu informieren, was für ihn wichtig ist.
Trotzdem gibt es da keine Pflicht.
Wer sich seiner Verantwortung gegenüber nicht entzieht, meldet sich um, ohne daraus ein Politikum zu machen. Der Rest verschwindet von der Bildfläche und denkt sich "Arzschlecken", ich weiß.
Es geht aber nicht darum, wer was aus moralischen Gründen macht.
Es geht darum, ob es eine gesetzliche Pflicht gibt, sich beim Jugendamt umzumelden.
Die gibt es nicht.
Doch er muß sich ummelden
also beim Jugendamt hat er sich definitiv nicht umgemeldet ;-)
Ist es denn so wichtig das er seine neue Anschrift dem Jugendamt mitteilt ?
Er hat doch einen Nachsendeauftrag erteilt und wenn das Jugendamt etwas von ihm will,dann wird ihm die Post zugeschickt und das Jugendamt erfährt die neue Anschrift aus dem Antwortschreiben,was er dann ans Jugendamt schickt.
Normalerweise teilt man so etwas den Ämtern von selber mit,kann nämlich auch ins Auge gehen,wenn man z.B. ALG - 1 bezieht und den Umzug bzw.die neue Anschrift nicht rechtzeitig mitteilt,dann steht einem nämlich erst ab dem Tag der Mitteilung wieder ALG - 1 zu,man hat dann in der Zeit ab Umzug zu unrecht Leistungen bezogen und muss diese unter Umständen zurück zahlen.
Sollte dir doch normalerweise egal sein,solange du den Unterhalt für deine Kinder bekommst.
der Nachsendeantrag gilt nur für die DP (Deutsche Post). Einige Unternehmen und Ämter verschicken hier aber gerne per Briefdienst... und dort muss man dann zusätzlich noch einen Nachsendeauftrag stellen.
Das ist schon korrekt,aber ich habe selber Jahre lang mit dem Jugendamt zu tun gehabt und meine Briefe immer mit der Post bekommen !
Sollte dann doch ein Briefdienst die Briefe verteilen,dann wird der Brief zurück an den Absender gehen und das Jugendamt oder sonst ein Amt / Behörde wird dann die Anschrift schon über das Einwohnermeldeamt heraus bekommen,denn da meldet sich in der Regel jeder an bzw.ab.
Nein, er muß sich nur beim Einwohnermeldeamt ummelden, KFZ muß auch umgemeldet werden.
Beim Jugendamt muß er sich selbstverständlich nicht ummelden.
Nachtrag... hatte ich zunächst überlesen, doch mein Mann machte machte mich aufmerksam gerade: Natürlich muss der Kindesvater seine Adressänderung beim Jugendamt bekanntgeben.
Das gilt nicht nur für das Jugendamt. Das bezieht alle Ämter ein. Wenn diesbezgl. Fristen versäumt werden, drohen Bußgelder, bis hin zu Bußgeldverfahren, die weit über Ordnungswidrigkeiten hinaus gehen.
Mir ist ein Fall bekannt, da wurde in einem Amtshilfeverfahren unserer Behörde eine staatsanwaltliche Ahndung von 880 Euro verhängt, weil sich der Betroffene standhaft der Adressänderungsmitteilung beim Jugendamt entzog. Das war 2008. Inzwischen dürften die Strafen höher sein. Also lieber mal schnell die Hufe schwingen, bevor hier jemand auf "Vertuschung" klagt.