darf man 40 kilometer wegziehen trotz gemeinsamen Sorgerecht?
Eine bekannte von mir arbeitet in der selben firma wie ihr jetziger freund. Sie wohnt 8 km von der arbeit entfernt und er 40 km.der vater von ihrem kind wohnt im gleichen ort wie sie. Jetzt möchte sie mit kind zu ihrem freund ziehen um u.a. auch miete und spritgeld zu sparen. Der vater des kindes verbietet es aber und als sie sich beim jugendamt erkundigt hat sagte man ihr dass sie nicht 40 km weit weg ziehen darf wenn sie das gemeinsame sorgerecht haben. Der jetzige freund kann auch nicht zu ihr ziehen weil er dann sein kind aus einer vorherigen beziehung auch nicht mehr so oft sehen würde. Kennt sich irgendjemand mit dem thema aus??? Danke schonmal für tipps und Ratschläge :-) kann doch nicht sein dass sie getrennt wohnen müssen nur weil der vater das nicht möchte...bei 40 km!!!!!!!!!!!
3 Antworten
Hallo,
hier die Antwort einer Anwältin auf eine ähnliche Fragestellung:
Es bleibt wohl nur der Weg über das Gericht (per Antrag), um die Entscheidungsbefugnis für den Umzug übertragen zu bekommen.
BGB § 1628:
Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.
Liebe Grüße :)
Der jetzige freund kann auch nicht zu ihr ziehen weil er dann sein kind aus einer vorherigen beziehung auch nicht mehr so oft sehen würde.
das möchte sie aber ihrem ehemaligen freund und kindesvater dann zumuten. wenn der umgang da erschwert wird geht das mit dem umzug nicht so einfach.
Doch, leider kann das sein. Ich war in einer ähnlichen Situation und habe das auch so erfahren. Ich meine aber, dass es von der Umgangsregelung abhängt. Also davon, wann und wie oft der Vater seine Kinder sieht oder sehen darf. Wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben, muss der Vater ja den Umgang mit den Kindern ausüben können. Da kann eine solche Entfernung hinderlich sein.
Am besten fragt man das mal beim Anwalt (Familienrecht) nach oder holt sich eine Auskunft über die öffentliche Rechtsauskunft.
Ich habe jedenfalls deutlich in Erinnerung, dass der Vater durch die Entfernung nicht in der Ausübung seines Umgangsrechtes eingeschränkt werden darf.