Muss ich vorher beim Jugendamt einen Umzug melden?

7 Antworten

Könnt ihr das nicht einfach normal und unkompliziert lösen?Warum sind Väter immer nur zum melken da?Auch Papa hat ein Recht,das Kind zu sehen.Sollte Papa,aber mit Mama nicht mehr klar kommen,gibt es automatisch Krieg und dieser Krieg wird auf den Rücken der Kinder ausgetragen.Schlimm so etwas.

du kannst umziehen, wann immer du möchtest und kannst

jumba  01.09.2010, 13:43

aber in der momentanen situation nicht mit kind. was wenn er strafanzeige stellt und das kind endgültig rückführen lässt. immerhin hat sie sich schon sehr zickig wenn es nur um umgang geht.

konny27  26.12.2010, 05:35
@jumba

sie hat sich aber bestimmt nicht zickig ,wenn der unterhal jeden monat kommt

Hallo. Kurz nochmal. Ich lese, es wird nu was vom JA übernommen, und soll in der anderen Stadt übernommen werden. Das geht ur wenn du dich ordugsgemäß abmeldest, sonst kommt kein JA für dich auf. Das bringt nur Ärger. Wenn der Vater die Adresse nicht wissen soll, kannst du das dem JA vor dem Termin mit teilen, dass sie ihn die Adresse nicht geben. Aber wenn er das gemeinsame Sorgerecht nun einklagtnd bekommt, hat er auch ein recht die Kinder zu sehen. Das kannst du dann nicht verwähren. Du machst dich nur strafbar. Kindesentführung und heimliches Verschwinden. Du musst essagen. Das JAwird dann das andere JA informieren und alle Papiere dort hi schicken, damit die Bescheid wissen. So geht das nicht. Paula - Paul

also.. solange ihr noch das gemeinsame Sorgerecht habt, würde ich nicht ohne Wissen des Vaters weit weg ziehen. Kann als Kindesentführung gewertet werden.. Auf lange Sicht hast du wahrscheinlich mehr davon, immer mit offenen Karten zu spielen - das lässt dich im Zweifel vor Gericht immer gut dastehen.

du spielst ein sehr gefährliches spiel, das dich das kind kosten könnte. da du demnächst ein gespräch bei Ja hast, solltest du das dort erwähnen und auch den vater sofort in kenntnis setzen. immerhin gefährdest du seinen umgang. er hat auch keinen sorgerechtsprozess losgetreten, seit dem bundesverfassungsgerichtsurteil, macht er nur von seinem neuen recht gebrauch das gemeinsame sorgerecht zu beantragen. wenn du gegen den willen des kv umziehst, könnte dir das auf jeden fall negativ im prozess ausgelegt werden. ob du dann noch das abr für das kind behältst ist sehr fraglich. vielleicht solltest du aufhören dich wie ein kleinkind zu benehmen und den umzug auf spätere termine verschieben, wenn der prozess geklärt ist.