Darf man trotzdem umziehen?

3 Antworten

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So schlecht klingt das doch alles nicht solange sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat kann sie mit dem Kind hinziehen wo Sie will, wichtig hierbei ist aber dem Vater falls es nicht anders Gerichtlich entschieden wurde genügend Umgang einzuräumen gegebenenfalls auch entgegen zu kommen damit er regelmäßig das Kind sehen kann. Wenn Ihr das nicht macht dann kann er (solange er sich nichts zu schulden kommen lässt) das Aufenthaltsrecht zurück bekommen (wenn er es will) und dann kann sie ohne Einverständnis vom Vater nicht mal mehr die Wohnung im Haus wechseln.

-Und nein es gibt keine 50 KM Regel oder so ein quatsch falls es wegen dem Umzug zu einem Gerichtsverfahren kommt bekommt man innerhalb von 50 bis 100 km eigentlich immer recht aber im Gesetzt ist es nun mal so das man nicht mal die Wohnung im eigenen Haus wechseln kann.-

Sie ist ja in der AWO (heißt doch sowas wie Außenwohngruppe) dann ist sie ja auf einen guten weg zu Selbstständigkeit und wenn sie fleißig mitmacht und soweit bereit ist zu tun was das Jugendamt sagt könnt ihr bald umziehen ohne das der Kindsvater da was gegen tun kann.

Und Sie muss auch nicht dauer erreichbar sein und sich die Drohungen anhören von ihren EX sie kann sich alternativ eine Email Adresse einrichten die nur dafür da ist mit dem EX zu schreiben. Auch soll sie dann über das Handy alle benachrichtungen von der Email Adresse ausstellen und sich nur die Email durchlesen wenn sie gerade die nerven dazu hat. Und die Handynummer und alles andere von Ihrem EX einfach blockieren. Ein Kommunikationsweg reicht völlig aus Theoretisch reicht sogar der Postweg dafür.

Das weiß ich alles durch diverse Facebook gruppen und ich würde dir oder deiner Freundin dazu raten in ein oder zwei davon reinzugehen da kriegst du auch alles mit was Jugendamtssachen bzw. neue Gesätze für Alleinerziehende betrifft.

Woher ich das weiß:Recherche

Das Jugendamt hat vollkommen recht, und wenn deine Freundin nicht selbst die Initiative ergreift, wird der Vater direkt von eurem Umzug erfahren.

Wenn er sie mehrmals täglich bedroht, sollte sie ihn anzeigen und das alleinige Sorgerecht durchsetzen. Wenn sie stattdessen heimlich, still und leise "abhaut", wird er sie wegen Kindesentziehung anzeigen. Und alles, was sie danach vorbringt, wird nur noch als Rache gewertet werden...

eilatan89  24.09.2020, 21:00

Warum soll das Jugendamt recht haben? Er ist doch mit drin in der ganzen Geschichte er wird evtl. sogar viel mehr mit Ihrem Kind zu tun haben als der eigentliche Vater und wenn alle beteiligten gut zusammen arbeiten mit dem Jugendamt wird die Mutter auch schnell aus der Geschichte raus sein und Ihre eigene Wohnung haben.

Und solange nur Sie bedroht wird wird Sie niemals das alleinige Sorgerecht bekommen. Nur wenn das Kind zu schaden kommt dann kann was gemacht werden. Theoretisch kann er zu Mafia gehören das wäre vollkommen egal wenn es darum geht sein Kind zu sehen. Sie sollte die Kommunikationswege soweit kappen und nur ein weg offen lassen. Z.b eine Mail Adresse einrichten und die benachrichtungen ausstellen und nur dann die Mails öffnen wenn sie die nerven dazu hat fertig.

wie wäre es, wenn sich deine Freundin selbst mit der Frage an das Jugendamt wendet. Sie bekommt dann nämlich sicher eine Antwort.

Nik1999 
Beitragsersteller
 24.09.2020, 18:36

Hat sie bereits versucht. Es müsste allerdings der Vater auch dabei sein. Der wehrt ssich allerdings wehement dagegen.