Kann der Vater den Umzug mit Kind zum neuen Partner verweigern?
Hallo zusammen. Ich werde mich von meinem Partner trennen und wollte mit unserer gemeinsamen Tochter (wir haben das gemeinsame Sorgerecht) zu meinem neuen Partner ziehen. Kann er was dagegen haben und mir deshalb einen Strich durch die Rechnung machen, indem er dem Umzug (nur aus dem Grund!) nicht zustimmt? Es würde ja nichts daran ändern, dass er sein Kind dadurch weniger sehen darf etc. Und wir bleiben auch in der gleichen Stadt.
Freue mich über jede hilfreiche Antwort.
9 Antworten
Nein, das kann er nicht.
Es sei denn, der neue Partner ist ein stadtbekannter Schläger, Kindesmissbraucher und Verbrecher. Dann würde das gegen das Kindeswohl verstoßen.
Ich nehme aber an, dass das nicht der Fall ist.
Anders wäre es, wenn dadurch das Umgangsrecht des Vaters betroffen wäre. Wenn du also mit Kind und neuem Partner weit weg ziehen würdet.
Aber so, kann der Vater der Kinder nichts machen.
Ja, du hast nicht mehr Rechte als er!
Ich rate euch aber dringend, denkt an eure Tochter und macht keinen Krieg daraus!
Die Kinder leiden immer am Meisten unter der Trennung der Eltern.
Nein, das hat nur einer. In diesem Falle wohl du, da das Kind ja bei dir lebt.
falsch, das abr haben eltern bei gsr immer gemeinsam - es sei denn es wurde dem vater gerichtlich entzogen
Davon steht oben im Text nichts...
Sie hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Demnach steht dem Umzug nichts im Wege.
Wenn Ihr das gemeinsame Sorgerecht habt und der leibliche Vater dagegen ist, ggf. weil es entsprechende Gründe gibt (Gewalt, Alkohol, Drogen), so könnte er das Thema vors Gericht bringen und dort würde dann entschieden. Allerdings müssen die Gründe entsprechend hart sein und nachgewiesen werden können.
In der Regel steht dem Umzug also nichts entgegen. Allerdings rate ich dazu, im Interesse des Kindes keinen grundlosen Streit mit dem Vater anzufangen, sondern unbedingt den Frieden und einen guten Umgang zu wahren.
du kannst zu deinem neuen partner ziehen und das kind bleibt beim kindesvater. warum sollte er das kind gehen lassen? dich wird er nicht aufhalten.
Er kann zwar was dagegen haben, aber dir einen Strich durch die Rechnung machen, kann er nicht. Du kannst mit eurem Kind zu deinem neuen Partner ziehen.
haben wir nicht beide auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht?