kann das Finanzamt mein Gewerbe abmelden , oder mich zwingen es zu tun
ich habe vollgendes Problem , mein Mann war bis Juni 2009 Sebstständig ich bin es seit 2005 wir haben unsere Steuererkläung gemacht und müssen jetzt Nachzahlen unsere Einkommensteuer von 2500€ und meine Umsatzsteuer mit 3000€ wir haben aber diese Geld rückwirken für Nachzahlungen der Jahre vorher gebraucht , Kredit aufnehmen ist nicht möglich , Rücklagen sind keine vorhanden, jetzt wird mein Mann auch noch in 3 monaten arbeitslos , Ratenzahlung ist laut Finanzamt nicht möglich , was soll ich machen das Nagelstudio ist unsere einzige Einnahmequelle , die steuerschuld ist von 2009 . kann das Finanzamt mich zwingen das Geschäft zu schliessen ,
6 Antworten
In unser steuerrechtlichen Notlage vor einigen Jahren ließ sich das Finanzamt auf Ratenzahlungen ein. Von Maßnahmen des FA, das Gewerbe von Amts wegen zu beenden, war da nicht die Rede. Wenn vom Schuldner keine Zahlungen geleistet werden können, ist das FA berechtigt, drastische Maßnahmen zur Eintreibung der Schuld einzuleiten. Das kann soweit gehen, dass vorahndene Immobilienwerte "untern Hammer" kommen, auch wenn die Schuldenhöhe zu diesem Wert außer Verhätlnis stehen sollte. Außerdem haben die an erster und zweiter Stelle im Grundbuch eingetragenen Geldgeber dabei kein Mitspracherecht.
Das Finanzamt kein bei dir pfänden kommen. Dein Gewerbe abmelden oder schließen kann es nicht ! ABER: Bei erheblichen Steuerschulden wendet sich das Finanzamt an das zuständige Gewerbeamt. Das leitet dann ein Prüfung deiner gewerblichen Zuverlässigkeit ein. Und wenn du deine Steuerrückstände nicht abbaust, kann man daraus deine Unzuverklässigeit ableiten und dir eine Gewerbeuntersagung aussprechen. Wenn du dann nicht selbst abmeldest, drohen Zwangsmittel, notfalls sogar Haft !
Die meisten Gewerbeämter sind aber geduldig, wenn du deine laufenden Steuern zahlst und regelmäßig Raten zur Minderung der Rückstände zahlst. Ob das Finanzamt mit der Ratenzahlung einverstanden ist, ist dabei unerheblich, weil das Gewerbeamt Herr des Verfahrens ist.
Bei der Abzahlung der Rückstände sollte man aber unbedingt auf ganz konkrete Rückstände zahlen, denn sonst rechnet das Finanzamt die Zahlung erst einmal auf die Säumniszuschläge an und die Grundforderung wird nie kleiner !
Bei den 2.500 Euro Einkommensteuer kann man verhandeln, vor allem wenn eine Arbeitslosigkeit im Spiel. Bei der Umsatzsteuer sieht es schlecht aus. Das Finanzamt schließt Dir das Geschäft nicht, es wird nur die Gemeinde bitten zu prüfen, ob Du in der Lage bist das Gewerbe ordentlich zu führen.
nein, jedoch wird dir die schuld nicht erlassen und somit werden sie bei dir pfänden kommen
Nein, aber sie können Dich zwingen zu bezahlen.