Wartezeit nach Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuer-IdNr.
Wie lange dauert es, bis man anfangen kann zu Arbeiten bzw. Rechnungen schreiben, nachdem man das Gewerbe angemeldet hat und die Umsatzsteuer-IdNr. beantragt hat? Beziehungsweise hat einer Erfahrungen damit gemacht, wie schnell die Ämter antworten?
Vielen Dank schonmal!
5 Antworten
Normalerweise steht auf der Rechnung die Steuernummer des Rechnungsausstellers. Die hast Du schon, und die gehört auf die Rechnung. Die Umsatzsteuer-ID-Nummer wird normalerweise nur bei Geschäftsbeziehungen im EU- Raum benötigt. Zum Teil wird sie auch deshalb benutzt, weil der Rechnungsaussteller Bedenken hat, dass Rechnungsempfänger über die Steuernummer des Rechnungsaustellers beim Finanzamt Einzelheiten über die steuerliche Situation des Rechnungsausstellers erfahren können. Das ist bei der ID-Nummer nicht so leicht möglich. Noch ein Hinweis: Ich als Steuerberater habe in meinen Rechnungen meine Steuernummer angegeben.
Man kann sofort anfangen.
Die USt-ID braucht man nur für Kunden/Lieferanten im EU-Ausland. Ansonsten reicht in Rechnungen die normale Steuernummer aus der letzten Einkommensteuererklärung.
Wenn das mit Steuernummer schneller gehen soll: Beim FA anrufen oder persönlich hingehen!
Du kannst auch vorher schon arbeiten. Solltest Du Rechnungen schreiben (müssen) lässt Du die USt-ID-Nr. einfach weg. Wenn Du eine erhältst, musst Du die Rechnungsempfänger aber anschreiben und die USt-ID-Nr. nachliefern.
Du kannst sofort anfangen zu arbeiten, kannst aber eben noch keine Rechnung stellen. Bei Kontrollen wegen Schwarzarbeit kanst du ja deinen Antrag vorlegen
Wieder mal völlig daneben. Es reicht die Angabe der Steuernummer in der Rechnung, und wer darin Schwarzarbeit sieht, dem ist nicht zu helfen!
Du kannst jetzt schon mit dem Arbeiten anfangen. Solltes du bis zur ersten Rechnung, die du schreibst, noch keine USt.ID Nummer haben, dann gib einfach deine Steuernummrer auf der Rechung an. Ist ausreichend.