Erinnerung an die Übermittlung der Steueranmeldung?

3 Antworten

Falls du weder etwas eingekauft, noch etwas verkauft hast würde ich dem FA genau das mitteilen.

Wenn du zumindest etwas eingekauft hast, würde ich die Vorsteuer geltend machen.

In Zukunft einfach überall 0 eintragen und wegschicken.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
FordPrefect  03.11.2021, 13:09
Falls du weder etwas eingekauft, noch etwas verkauft hast würde ich dem FA genau das mitteilen.

Das ist nett, interessiert aber das FA nicht. Und schon gar nicht die Umsatzsteuerstelle. Die VA ist abzugeben, und zwar unverzüglich.

OliverWski 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 12:58

Müsste ich dann einfach auf der hinteren Seite überall eine NULL eintragen oder wie läuft was ab ?

lowad  03.11.2021, 13:01
@OliverWski

Wie hast du es denn bisher gemacht?

FordPrefect  03.11.2021, 13:11
@OliverWski
Müsste ich dann einfach auf der hinteren Seite überall eine NULL eintragen

Nein, wie kommst du denn darauf? Da steht doch präzise, was man dort in welchem Fall ankreuzen bzw. angeben kann. Mit der USt-VA selbst hat das nichts zu tun.

oder wie läuft was ab ?

Die USt-VA ist zwingend per elektronischem Datensatz signiert einzureichen. Das geht entweder über einen StB, die passende Steuersoftware, oder via "Mein Elster."

Wenn du in einem Voranmeldungszeitraum keine Umsätze hattest machst du eine sog. 0- Meldung. Also bei den Umsätzen einfach 0€ eintragen.

hattest du denn auch keine Vorsteuern? Vergiss die nicht. Die werden erstatte

p.s. Neben Name und Adresse solltest du auch die steuernummer Schwärzen

OliverWski 
Beitragsersteller
 03.11.2021, 12:59

Oh danke ! Hab ich übersehen tut mir leid

Die Anmeldung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätgkeit, die zu einer Umsatzsteuerpflicht führt, bedingt zwingend auch die Abgabe der entsprechenden USt-VA, hier wohl quartalsweise. Diese hat ebenso zwingend in elektronischer Form fristgerecht zu erfolgen; bei Quartalsabgabe jeweils zum 10. des auf das Ende des Quartals folgenden Monats; hier also dem 10.10. für das 3. Quartal. Du brauchst unverzüglich ein Zertifikat für Elster und dann musst du ebenso unverzüglich die überfällige USt-VA abgeben. Ob du tatsächlich Umsätze erzielt hast, ist diesbezüglich irrelevant.