Gewerbe auflösen/abmelden - Rückzahlung erstatteter Umsatzsteuer von Geschäftsausstattung?

7 Antworten

Zum Glück ist Deine Frage so gestellt, dass man gar keine Antwort geben kann. Generell ist es natürlich so, dass bei einer Geschäftsaufgabe steuerliche Prüfungen stattfinden. Hintergrund ist der, dass jetzt die sogenannten verdeckten Rücklagen offen zu legen sind und natürlich auch umsatzsteuerlich zu gucken ist. Soviel sei hier erlaubt, ohne eine Rechtsberatung zu machen: Wichtig ist, dass ertragssteuerlich [also bei der Einkommensteuer] es anders sein kann, als bei der Umsatzsteuer. Inwieweit vorhergehende Fehler noch berichtigt werden müssen oder können, dass ist natürlich auch zu prüfen. Die sichere Variante ist einfach die Unterlagen packen und Termin beim Steuerberater. Ist doch sowieso ratsam, wenn Du aus Deutschland weg gehst. Was mit Deinen Einkünften steuerlich passiert solltest Du professionell klären lassen. Schon um im Zielland nicht falsch anzufangen... Viel Erfolg!

diese Frage kann ich leider nicht beantworten, kann Dir nur raten,damit zu rechnen was zahlen zu müssen. Habe vor 2 Jahren meine Geschäft aufgegeben und war überzeugt alles ist gut. Ein Jahr später kam die große Rechnung vom Finanzamt :(

EnnoBecker  25.06.2009, 15:00

...also, und das war wahrscheinlich teurer als der Steuerberater, den du dir gespart hast. Irgendwie habe ich da gar kein Mitleid.

...also, lustige Antworten hier.
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Wenn du deinen Betrieb aufgibst, bedeutet das, dass du alles Vermögensgegenstände und Schulden entnimmst. Es tritt hierdurch derselbe Effekt ein, als würdest du deinen Betrieb verkaufen.
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Also das Notebook: Wenn du das verkaufen würdest, würdest du das für einen Preis tun, der dem Wert des Notebooks entspricht. Der Kaufpreis wäre Ertrag, und es wäre Umsatzsteuer fällig aus dem Verkauf des Gerätes. Der Abgang des Notebooks aus deinem Anlagevermögen wird Aufwand.
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Bei der Entnahme passiert nichts anderes. Der Verkehrswert wird Ertrag, die Umsatzsteuer hierauf ist an das FA abzuführen und der Abgang des Gerätes ist Aufwand.
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Eine Rückzahlung der Umsatzsteuer oder dergleichen ist Unsinn. Auch das Wiederherstellen des Zustandes, "der geherrscht hätte, wenn das Gerät gleich nur privat gekauft worden wäre", ist ebenso Unsinn.

Einkommensteuer:

Was bisher nicht als Ausgabe für das Gewerbe nicht oder noch nicht in die Gewinnermittlung eingetragen wurde, muss (wenn es vom Gewerbe an den Privatmenschen "verkauft" wird) auch nicht als Einnahme erscheinen.

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Umsatzsteuer:

Wenn für das Gerät schon mit einer Umsatzsteuervoranmeldung die USt vom FA erstattet wurde, muss sie zurückgezahlt werden, sobald das Gerät in Privateigentum überführt wird.

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Grob gesagt: Es muss der Zustenad (wieder) hergestellt werden, der geherrscht hätte, wenn das Gerät gleich nur privat gekauft worden wäre.

Das Geschriebene gilt für die in diesem Jahr angeschafften Geräte/Sachen. Wie es funktioniert, wenn das Gerät schon eine weile abgeschireiben wurde, ist eine andere Geschichte.

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Alternative (falls Du wiederkommst):

Gewerbe nicht abmelden, sondern ruhen lassen.

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Spezielle Steuerfragen lieber in einem speziellen Forum stellen!

Z. B. bei www.wer-weiss-was.de im Forum "Steuer"

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"da ich zwischenzeitlich ins Ausland ziehe."

Dann bereite jetzzt schopn mal alles für die Einkommensteuererklärung 2009 vor und hefte es Dir ordentlich ab.

oldtimer4711  10.12.2018, 20:24

"Gewerbe nicht abmelden, sondern ruhen lassen."

Au au au. Weißt Du was das bedeutet wenn er das Gewerbe ruhen lässt? Er bazahlt Sozialabgaben, vor allem Krankenversicherung und zwar Monat für Monat. sobald du ein Gewerbe angemeldet hast tickt die Uhr.

Also ich möchte es natürlich so formulieren:

Das Finanzamt wird sich gegen eine Rückzahlung bestimmt nicht wehren, aber ich würde es mir noch einmal überlegen und einfach mal ins Umsatzsteuergesetz schauen oder einen Steuerberater konsultieren.

@ Jokuwu: bitte: Nicht Umsatzsteuer mit Einkommensteuer verwechseln: "Wie es funktioniert, wenn das Gerät schon eine weile abgeschireiben wurde, ist eine andere Geschichte."