Darf meine Chefin mir nach der Kündigung verbieten, dies offen zu kommunizieren?
Hallo, die Firma, für die ich arbeite hat letzte Woche alle Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen entlassen, zunächst mündlich, heute bekomme ich die schriftliche Kündigung. Nun unterstützt mich meine Chefin bei der Jobsuche und hat mir sogar einen potentiellen Job vermittelt. Ich hatte schon einige Vorstellungsgespräche, aber es war noch nicht das Richtige für mich dabei. Nun würde ich gerne meine Kontakte nutzen und meine Jobsuche bei XING offiziell machen, damit Arbeitgeber auch die Chance haben, das mitzubekommen. Meine Chefin verbietet es mir strikt, hat um die Außenwirkung Angst. Ich kann es ja verstehen, dass ihr das nicht gefällt und ich stehe immer noch 100%-ig hinter der Firma und möchte damit niemanden ärgern, aber ich denke, ich sollte in dieser Sache nun auch an mich denken, oder was denkt Ihr? Die Kontakte sind zu 99% aus der Zeit, in der ich noch in einer anderen Fimr gearbeitet habe, aber die Stadt ist sehr klein...jeder kennt jeden. Was tue ich denn nun? Darf sie mir das überhaupt verbieten? Und wenn nicht, wie mache ich ihr das klar, ohne einen riesen Streit von Zaun zu brechen? Will ja im Guten gehen...! Danke für Eure Antworten!
11 Antworten
Du musst natürlich damit rechnen, dass sie dich dann nicht mehr unterstützt. Aber davon abgesehen kann dir niemand verbieten, einen neuen Job zu suchen und das auch öffentlich zu machen. Deine Chefin hat mal eine Kopfwäsche nötig - wie kann sie ihre Mitarbeiter rauswerfen und dann noch verlangen, dass die Stillschweigen darüber bewahren, dass sie arbeitslos sind?
Der Kündigungsgrund ist sehr wohl für eine Neueinstellung relevant. Ein Bewerber, der aus betrieblichen Gründen gekündigt wurde hat den gleichen Stand wie einer, der sich aus ungekündigter stellung bewirbt. Ein solcher Künigungsgrund liegt also nicht in der Person begründet und ist deshalb für eine neue Bewerbung relevant. Im zeugnis muss das sogar hervorgehoben werden. Da Stillschweigen über den Kündigungsgrund zu deinen Ungunsten wirkt, ist ein solches Verbot unwirksam.
Ich denke, wenn man sich öffentlich bewirbt, also per Zeitungsanzeige z.B., muss man ja nicht die alte Firma angeben, dass passiert ja erst in einem Bewerbungsschreiben bzw. Gespräch.
Wenn sie dich kündigt mußt du dir einen neuen Job suchen, somit hast du mit der alten Firma nichts mehr zu tun, sie kann es dir nicht verbieten. Wenn du arbeitslos wirst bist du ja auch dazu verpflichtet alles Mögliche zu unternehmen um aus deiner Arbeitslosigkeit raus zu kommen.
Wenn du die Kündigung schriftlich hast kannst du dich auch öffentlich bewerben. Eine unnötige Herabsetzung der Chefin vermeiden.