Meister Bafög + Kostenerstattung durch AG = Strafanzeige?
Guten Tag,
ich bräuchte Hilfe zu folgendem Sachverhalt:
Habe eine Fortbildung zum Techniker auf Teilzeit vor 3 Jahren begonnen. Mein Arbeitgeber erstattet mir nach erfolgreichem Techniker Abschluss 50% der Lehrgangsgebühren. Trotzdem habe ich zu beginn der Weiterbildungsmaßnahme Meister Bafög beantragt und bewusst keine Angaben zu Kostenerstattung durch Arbeitgeber angegeben, da:
1.) Bei Kündigung mir die Kostenerstattung durch den Arbeitgeber verwehrt worden wäre und ich somit keinerlei finanzielle Förderung erhalten hätte
2.) Es sich hierbei um keinen tatsächlich geflossenen Zuschuss handelt (Erstattung erst nach erfolgreichem Abschluss)
3.) Eine nachträgliche Änderung eingereicht werden kann (also ab Erhalt des Zuschusses).
Situation heute: Techniker-Abschluss erreicht; Kostenerstattung durch AG wird demnächst erfolgen. Diese Information wurde über die Techniker-Schule an das Bafög-Amt weitergeleitet. Nun habe ich kürzlich einen Brief erhalten, indem steht, dass ich die Bafög-Förderung zurück zu zahlen haben (ist mir vollkommen bewusst) und dass ich mich in Rahmen einer Anhörung Schriftlich dazu äußern soll. Eine eventuelle Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren könnte eingeleitet werden.
Droht mir jetzt tatsächlich eine Strafanzeige??? Da ich ja die Kostenerstattung bis zum heutigen Tag noch nicht erhalten habe, werde ich auch keine Angaben zu Förderungen/Kostenerstattung machen. Ich habe dies zu beginn auch mit einem Finanzberater besprochen und auch dieser war der Meinung, dass ich bei Antragstellung des AFBG keine Angaben zu Kostenerstattung vom Arbeitgeber nennen muss, solange dies bei Erhalt der Kostenerstattung nachträglich an das Bafög-Amt eingereicht wird.
Ich hoffe mir kann hierzu jemand helfen, denn ich schiebe schon etwas Panik :/
Danke im Voraus!!! :)
2 Antworten
hallo...
Nehmen wir das Beispiel... dein Arbeitgeber hat dir erst im Nachhinein angeboten einen Teil der Kosten zu Übernehmen somit konntest du bzw. hast du beim BAföG Antrag ja auch nichts angeben können. Eventuell hättest du beim Antrag erwähnen können das.. wie heißt das so schön .. einen Antrag beim Arbeitgeber auf Zuschuss der Kostenübernahme gestellt wurde.. und die Weiterbildungskosten auch zu 50% übernommen wird wenn bestanden wird.
Es wird zusätzlich ein Beleg verlangt, wann ich bei meinem Arbeitgeber die Kostenerstattung beantragt habe. Somit kann ich das so leider nicht angeben...
Das muß in dem Bescheid stehen falls du vor hattes die Erstattung durch den Arbeitgeber zu unterschlagen. Da die Tatsache (das du die 50% vom Arbeitgeber erst erstattet bekommst wenn die Bedingungen eingetreten sind) ja erst noch eintritt und du nicht vor hattes die Information/das Geld zu unterschlagen gibst du einfach an das du es bekommst. Du zahlst die Förderung zurück und alles ist erledigt.