Wie wichtig ist das Arbeitszeugnis/ Tätigkeitsnachweis für Bewerbung?
Hallo,
ich schließe in 2 Monaten meinen Techniker ab und habe vor mich bei einer anderen Firma zu bewerben. Ich will aber nicht unbedingt, dass mein aktueller Arbeitgeber das mitbekommt, da falls ich den Job in der anderen Firma nicht bekomme das auch negative Auswirkungen auf meinen aktuellen Job haben kann.
Quasi könnte die Beziehung zu meinem Chef schlechter werden wenn er erfährt, dass ich ja weg gehen will. Das Arbeitszeugnis, bzw. der Tätigkeitsnachweis muss ja vom Chef geschrieben und von der Personalabteilung unterzeichnet werden.
Da lässt es sich ja nicht vermeiden, dass alle mitbekommen, dass ich mich wo anders bewerben will oder? Oder soll ich einfach bei der anderen Firma mal anrufen ob es wichtig ist?
5 Antworten
Das Problem bei einem Arbeitszeugnis sind gewisse bereits "genormte" (zumindest unter Arbeitgebern) Floskeln und Ausdrücke, die das Arbeitszeugnis sehr abwerten. Das kann aber ein Laie meist gar nicht erkennen, da es nur um scheinheilige Ausdrücke geht, die geschickt in einem schönen Satz verpackt sind. Dem Arbeitgeber sind die Hände in so einem Fall leider nicht gebunden. Falls du wirklich kündigst, was nicht ausbleiben wird, wenn du den anderen Job haben möchtest, dann muss er dir auch ein Arbeitszeugnis ausstellen.
Ich habe mich die ersten zwei Monate von 2018 bei sehr vielen Firmen beworben und es wollten von den vielen Firmen nur zwei Firmen ein Arbeitszeugnis sehen.
Falls du aber kündigst, ein Arbeitszeugnis erhältst und nicht sicher bist, ob der Ex-Chef irgendetwas böses reingepackt hat, dann kannst du damit auch zur Arbeiterkammer (zumindest in Österreich, gibts bei euch in Deutschland eine ähnliche Arbeitnehmervertretung?) gehen und dich dort beraten lassen.
Ich würde nicht fragen, ob das Arbeitszeugnis wichtig ist, da könnte der andere Betrieb falsche Schlüsse ziehen und vermuten, dass du etwas verheimlichen willst und dann wollen sie es sicherlich sehen.
Hoffe, dass ich helfen konnte.
LG, Daniel
Am Besten bewährt sich immer noch Ehrlichkeit. Rede mit deinem Chef über deine Entscheidung. Bei mir wars eigentlich eher leicht aufgrund der Wehrpflicht musste ich den Betrieb schon zwei Monate nach meiner Lehrabschlussprüfung verlassen und habe dem Chef auch mitgeteilt, dass ich nicht mehr kommen möchte und habe demzufolge auf die dreimonatige Behaltefrist verzichtet.
Der Chef fasste dies gut auf, bedankte sich für die gemeinsame Arbeit und stellte mir sogar ein überraschend gutes Arbeitszeugnis aus.
Ich denke, dass ein Arbeitszeugnis schon mit den Unterlagen mitgeschickt werden sollte. Ich bin nicht der Fan vom Unterlagen nachsenden, das hinterlässt den Eindruck von "Unordentlichkeit"
Und du hast recht, der Chef würde sich seinen Teil denken, wenn du aus dem Nichts ein Arbeitszeugnis verlangen würdest. Ich meine, ich wüsste nicht, wo man es brauchen könnte, um eine Notlüge auftischen zu können, aber wie bereits im ersten Absatz steht --> Ehrlichkeit währt am Besten.
LG
Das Problem wäre für mich eher, wenn ich dort eine Absage bekomme, werde ich wohl in meiner aktuellen Stelle bleiben wollen, und dann wird mich mein Chef aber mit ganz anderen Augen beobachten, da ich ja vorhatte wegzugehen. Es ist nämlich nicht so dass ich in meiner Firma generell unzufrieden bin und weggehen will. Es gibt da eben diese eine Stelle in der anderen Firma die perfekt zu meinen Fähigkeiten passen würde.
Das ist die andere Seite der Münze. Ich habe mich meist bei Firmen beworben, während ich noch bei der aktuellen angestellt war. Somit bekommt der Arbeitgeber nichts mit von deinem geplanten Umstieg. Und Firmen lassen mit sich reden. Wenn du Unterlagen schickst und einfach anmerkst, dass du zur Zeit noch bei Firma so und so angestellt bist und dann die Frage nach einem Arbeitszeugnis kommt, kannst du ja auf deine Situation hinweisen. Würde ich zumindest mal so versuchen.
LG
es reicht auch der Hinweis, dass der FS mit der Bewerbung beim neuen AG um Vertraulichkeit bittet. Das versteht jeder.
Ein Arbeitszeugnis kannst Du Dir während der Beschäftigungszeit ausstellen lassen in Form eines Zwischenzeugnisses. Das ist sogar über bei Wechsel des Vorgesetzten oder Umstrukturierungen.
Du erregst auch keinen Verdacht, dass Du Dich wegbewerben willst.
Wenn Du Dich auf eine Technikerstelle bewerben willst und quasi Berufsanfänger Techniker bist kommt es auf ein Arbeitszeugnis nicht an.
Die Beschäftigungszeiten in einem anderen Beruf solltest Du aber nicht verschweigen. Berufserfahrungen machen sich eigentlich immer gut bei Bewerbugen.
Doch, er erregt sofort Verdacht beim Arbeitgeber, wenn eben nicht gerade ein Vorgesetztenwechsel stattfand. Dann weiß der derzeitige AG sofort Bescheid und für den Fall, dass es dann doch nicht klappt, ist es meist keine angenehme Zeit mehr dort. Zukünftige Arbeitgeber verstehen das, dass man erst nach Beendigung ein Endzeugnis bekommt und erwarten es bei Interesse auch nicht direkt bei der Bewerbung und dem Bewerber, der sich aus einem festen Job heraus bewirbt. Das kann nachgereicht werden.
Der Fragesteller sollte weniger Befürchtungen haben, wenn er sich als Techniker bewirbt. Auch ohne Zwischenzeugnis wird er die Beschäftigungszeiten etwa in einem Lehrberuf angeben und die Dauer der Beschäftigung spricht für ihn.
Neue Arbeitgeber wissen genau, dass sie da einen Kandidaten haben,
aus dem sie mehr machen können.
So ist es. Ein ZZ braucht er dafür nicht.
Wer ohne betrieblichen Grund (neue Aufgabe, neuer Chef) ein Zwischenzeugnis verlangt, sagt laut im aktuellen Unternehmen: "Ich werde mich jetzt extern bewerben".
Das wissen alle Arbeitgeber, daher wird bei Bewerbungen akzeptiert, dass Du vom aktuellen Job kein Zeugnis hast.
....eben, genau so ist es. Diejenigen, die trotzdem kurz vor geplantem Austritt ein Zwischenzeugnis fordern, haben meist Stress zu erwarten und machen doppelte Arbeit.....denn das Endzeugnis muss ja dann auch noch erstellt werden. Jeder Personaler hat dafür vollstes Verständnis, wenn ein Bewerber noch im Job ist und dazu kein Zeugnis vorliegt.
Das was du machen kannst ist, da wo du dich vorstellst zu sagen das du es nachreichen wirst sobald du eine Zusage bekommen hast.. du solltest ob du wechselst oder nicht am liebsten direkt einen schon verlangen damit du es Zuhause hast.
Es ist keine Regel aber die werden dich schon verstehen es würde sich ja keiner mit dem Chef wollen in die Haare zu kriegen. Probier es Mal aus..wen die es trotzdem haben wollen kannst du ja mit dem Chef sprechen und ihm sagen wie es aussieht mit einem Arbeitszeugnis das sollte man allgemein Zuhause haben.
Also ist es die Regel, dass man es nachreicht wenn man gekündigt hat, ist das richtig?
es ist durchaus so üblich, da auch Personaler wissen, dass ein Endzeugnis noch nicht vorliegen kann, ein eigens für die Bewerbung angefordertes Zwischenzeugnis ist unnötig und macht jedem AG zunächst klar, dass man sich weg bewerben will und dann noch doppelte Arbeit....
Generell ist es schon wichtig und man wird auch häufig danach gefragt.
Aber nur wenn man bereits gekündigt hat oder?
Ja weil sonst hast du kein Arbeitszeugnis welches du vorlegen kannst. Aber der neue Arbeitgeber kann verlangen, dass du es ihm nachreichen sollst.
Ja, hab eben noch nicht gekündigt und will deshalb vermeiden, ein Arbeitszeugnis vor meiner Kündigung bei meinem aktuellen Arbeitgeber zu beantragen.
Ich bin mir sicher, dass falls ich weggehen will ich ein gutes Arbeitszeugnis bekommen werde, nur ist es die Frage von mir ob man es schon mit der Bewerbung mitschicken muss oder ob es die Regel ist, es nachzureichen wenn man die Zusage hat? Denn wenn ich eins verlange bevor ich kündige wird mein Chef ja denke ich misstrauisch werden...