Schmerzensgeld Klage ja oder nein?
Hallo.
Ich habe mir in einem renomierten Wimpernstudio mehrfach eine Wimpernverlängerung anfertigen lassen. Es ist so, dass man auf den Kleber allergisch reagieren kann. Diese Allergie entwickelt sich aber meist erst nach ein paar Behandlungen.
Das Kosmetikstudio hat mich zu keinem Zeitpunkt aufgeklärt, dass Allergien auftreten können. Ich habe auch nie etwas unterschrieben.
Ich hatte bereits nach dem 3. Termin ein starkes Jucken woraufhin ich mich im Studio meldete. Es wurde aber gesagt, das sei ab und an normal und kein Grund zur Besorgnis. Mir wurden wieder Wimpern geklebt. Beim 4. Mal reagierte ich stark allergisch, ich musste im Krankenhaus mit Cortison behandelt werden, weil meine Augen komplett zu geschwollen waren.
Die Betreiber des Studios, bei dem ich viel Geld gelassen habe, waren leider nicht mehr erreichbar für mich. Ich habe mir einen Anwalt genommen und 400 Euro Schmerzensgeld gefordert.
Diese Forderung wurde jetzt vorerst abgelehnt, die Gegenseite holt sich nun auch rechtlichen Beistand ein.
Mein Anwalt rät zur Klage.
Meine Frage: Habe ich vor Gericht eine Chance? Ich habe keine Rechtsschutzversicherung.
Soll ich klagen oder nun die 80 Euro Anwaltskosten begleichen und es einfach lassen?
Mit freundlichen Grüßen
6 Antworten
Anwälte raten häufig (nicht immer!) zur Klage, weil sie damit Geld verdienen.
Du wirst deine Behauptung, du seist nicht über Unverträglichkeiten aufgeklärt worden, kaum beweisen können. Zudem muß medizinisch nachgewiesen werden, dass die Wimpern tatsächlich die Ursache für die geschwollenen Augen waren.
Das kann nur durch ein Sachverständigengutachten festgestellt werden. Zu dem Gutachten wird ein Gegengutachten beantragt werden. Das alles ist langwierig, nervenaufreibend, kostenintensiv und jeder Prozeß birgt ein Risiko in sich.
Wenn du ihn verlierst, mußt du ALLE Prozeßkosten bezahlen, das heißt, deinen Anwalt, den gegnerischen Anwalt, Gerichtsgebühren, Sachverständige und Zeugen. Das kann sehr teuer werden.
Wenn du gewinnst, trägt das Wimpernstudio alle genannten Kosten.
Kommt es zu einem Vergleich (= Kompromiß), werden die Kosten pro rata zum Vergleich geteilt.
Lohnt sich das alles und insbesondere das hohe Prozeßrisiko wegen € 400 Schmerzensgeld?? Bleibende Schäden hast du offensichtlich nicht. Du scheinst alles gut überstanden zu haben.
Die Entscheidung liegt bei dir.
Sehr gerne! :-)
Für mich wäre die Frage: hast Du dauerhafte Schäden? Dann wäre eine Klage durchaus sinnvoll.
Falls nicht würde ich das Ganze abhaken unter "Wieder was gelernt im Leben" - sich etwas an die Augen kleben ist halt mit einem gewissen Risiko verbunden, wie Tattoos, Piercings etc. eben auch. Aber der Gegenseite Fahrlässigkeit oder gar eigenes Verschulden nachzuweisen, dürfte schwierig werden.
Nein habe ich nicht. Es geht halt um die Aufklärungspflicht....
Du musst gucken was es dir Wert ist. 400€ Schmerzensgeld sind nicht die Welt.
Hast du nun dauerhafte Schäden müsste auch mehr drin sein.
Wenn nicht, lass es gut sein. Zukünftig weißt du Bescheid. Ist zwar super ärgerlich, aber wenn es dir gut geht, hake es ab.
Wenn dir diese Frage jemand 100% beantworten könnte, müsste das nicht per Gericht entschieden werden.
Eine Chance hast du bestimmt, nur wie hoch die ist, kann man nicht sagen, dazu fehlt einem Laien das Wissen.
Ob du klagen solltest, musst du alleine entscheiden,.
Die Frage solltest Du Deinem Anwalt stellen. Der sollte Dir das beantworten können! Ansonsten den Anwalt wechseln.
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Natürlich. Der einzige, der dir das sagen kann ist dein Anwalt. Dafür bezahlst Du ihn ja schließlich, was für eine Frage...
Danke!