Wie soll das von der DHL überprüft werden?
Ich habe etwas verkauft auf Ebay Das Paket ging auf dem Versand Weg verloren (schuld trägt hier die post da das Paket versichert war) Nun möchte der Käufer dessen Anwalt eine eidestattliche Versicherung unterschrieben das im Paket wircklich der Artikel drinne war. Da die Klage gegen die Post ergeben wollen. Selbstverständlich unterschreibe ich das Aber was soll das den bringen,bzw wie soll das Schreiben beweisen das im Paket der Artikel drinne war?
8 Antworten
Beim sog. Versendungskauf zwischen Privatleuten geht das Versandrisiko automatisch auf den Käufer über, sobald dieser die Ware an Post oder Kurrierdienst zur Auslieferung übergeben hat. ( § 447 BGB).
Beim geweblichen Verkauf trägt immer der Händler das Versandrisiko.
Da du den Versand nachweisen kannst, bist du also auf der sicheren Seite.
Das du ein leeres Paket verschickst und genau dieses dann auch noch bei DHL verloren geht ist wohl mehr als unwahrscheinlich.
Eine Verpflichtung zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung sehe ich nicht. Diese macht ja auch nur dann Sinn wenn beretigte Zweifel an deiner Glaubwürdigkeit bestehen.
Du kannst beweisen, dass du das Paket verschickt hast und alles andere ist Sache zwischen Post und Käufer.
Was ist denn wenn Mitarbeiter von DHL das Paket geplündert haben und irgendwann ein leerer Karton auftaucht?
Das bei Post und DHL regelmäßig geklaut wird ist kein Geheimnis. Vielleicht entstehen dir nach einer eidesstattlichen Versicherung sogar Nachteil. Ich weiß es nicht. Aber eventuell liegt dann die Beweispflicht bei dir.
Hier mal ein Link über Diebstahl bei DHL:
Google-Tipp:
"Paketdiebstahl bei DHL und Post"
Das Internet ist voll mit Informationen und Berichten.
Tipp:
Entweder du lehnst jegliche Aussage ganz einfach ab. Oder du teilst dem Anwalt ganz formlos mit:
"Ich haben am XX.XX.XXXX folgenden Artikel: Blablabla an Herrn/FRau Empfänger versendet. Sendungsnummer: 1234567890
Auf keinen Fall solltest du eine vorgefertigte Versicherung des Anwalts unterschreiben.
Warte mal ab der Anwalt darauf reagiert.
Vielen Dank einer der besten Antworten daruf wäre ich mir gekommen dein Ratschlag ist perfekt
Werde etwas wie du gesagt hast vorschreiben und absenden :)
Eine Klage gegen die Post, ich muss wirklich lachen....!
1. Der Käufer hat keinen Anspruch gegenüber der Post. Du hast bei Deiner Auktion eine Frei-Haus-Lieferung vereinbart, also hat der Käufer zwar einen Anspruch Dir gegenüber, Du allerdings hast einen Anspruch gegenüber DHL. Der Käufer und DHL sind keine Vertragspartner.
2. der Einzige, der von Dir eine "eidesstattliche Versicherung" (oder was auch immer) fordern kann, ist DHL als Dein Vertragspartner für den Transport. Dies benötigt deren Versicherer zur Schadensregulierung.
kommt darauf an, was GENAU in dem Dokument steht. Steht da sinngemäß "ich versichere, dass sich in dem Paket Artikel [Beschreibung, EBay-Auktionsnummer] befunden hat", würde ich es unkritisch sehen.
Gerne sind aber solche Dokumente so verschwurbelt geschrieben, daß man als Laie Mühe hat, den Text zu verstehen.
Aufgrund Deiner Schreibweise scheinst Du mir noch recht jung zu sein - bitte doch Deine Eltern oder gute Freunde darum, sich dieses Dokument mal anzusehen.
Ohne den genauen Wortlaut zu kennen, ist es recht schwierig, eine konkrete Empfehlung aussprechen zu können.
Ich bin mir nicht sicher, in wie weit der Anwalt eines Klägers gegen die Post / DHL das von Dir fordern kann oder darf.
Wenn die Post / DHL diese Eidesstattliche Versicherung von Dir fordern würde, könnte ich das noch einsehen. Denn die Post / DHL hat den Schaden ja beglichen oder sollte ihn begleichen.
Oder steht die Zahlung der Post wegen der versicherten und verlorenen Sendung noch aus und soll darum Klage erhoben werden?
Die DHL hat den Schaden wohl noch nicht bezahlt
Deshalb will der Anwalt Klage gegen die Post erheben
Wert hat denn den Antrag gestellt?
Ich kenne das so, dass ich als Auftraggeber der Sendung und somit Vertragspartner bei Hermes-Versand den Antrag gestellt habe, alles nachgewiesen (Verkauf, Preis) und nach einiger Zeit das Geld an mich erstattet wurde. Was ich dann natürlich an den Käufer erstattet habe.
Hattest Du eine Abtretungserklärung unterschrieben, dass der Käufer das Geld von DHL ausgezahlt bekommt?
Ja genau eine Abtretungserklärung hatte ich auch unterschrieben
Der Käufer hat wohl immer noch keine Erstattung von der post erhalten
Der Anwalt möchte nun Klage einreichen Und ich soll eine eidestatt Versicherung unterschreiben die auch im Brief beigefügt ist
Das ich versichere das im Paket der Artikel drinne war.
Schau noch mal nach, dass das nicht aus Versehen auf Deinem Konto gelandet ist (Fehler sind möglich) und dann sehe ich für Dich, als ehrlichen Verkäufer, keinen Grund die Erklärung nicht zu unterschreiben.
Beziehe Dich bei der Artikelbezeichnung bitte mit Artikelnummer von ebay auf den verkauften Artikel (in der Art: verkauft mit ebay-Artikelnummer xxxx). Und vergiss bitte nicht, Dir von diesem Dokument, nachdem Du es ausgefüllt hast, eine Kopie zu machen (wenn Du keinen Kopierer hast, dann ein Foto).
Nein ich kontrolliere jeden Tag mein Konto per online Banking :)
Werde diie Erklärung unterschreiben
Danke für deine Zeit :)
Denke bite an die ebay-Artikelnummer. und vor dem Wegschicken an die Kopie.
Durch die eidesstattliche Erklärung versicherst Du, dass der von Dir angeführte Artikel tatsächlich in dem Paket war. Sollte das nicht wahrheitsgemäß sein und das Paket kommt eines Tages zum Vorschein, dann kann es sehr eng für Dich werden wegen Meineid.
eigentlich zahlt in dem Fall die Versicherung von DHL. Ich weiß auch nicht was die mit der Erklärung wollen.
Danke für deine Zeit :)
Ich habe die eidestatt schon unterschrieben aber noch nicht versendet
Soll ich es lieber nicht abschicken?ich habe nur Angst wen ich es nicht mache das ich den Probleme bekomme :/