Darf das Jobcenter mir die Ausbildung verbieten?
Hallo Community,
aus familiären Gründen werde ich meine Ausbildung in einer weiter entfernten Stadt absolvieren. Meine Eltern sind beide Leistungsempfänger und somit bin ich während meiner Ausbildung auch auf Leistungen angewiesen. Am 01.08.2017 wird die Ausbildung beginnen und ich habe bereits mündlich die Zusage vom Jobcenter in der "zukünftigen" Stadt bekommen, dass mir die Miete einige Monate im Voraus bezahlt wird, bzw. ich Arbeitslosengeld 2 bekommen würde. Die meinten, dass dem nichts im Wege stünde. Ich sollte nur eine Genehmigung vom Arbeitsamt und dem Jugendamt in meiner Stadt holen, dass ich ausziehen DARF, weil ich noch unter 25 bin. Die Tante am Telefon hat mich total angemacht und hat sogar im Internet nachgeschaut und meinte, dass in meiner Stadt genug Plätze frei wären. Den Ausbildungsvertrag hab ich seit letzten Jahres schon unterschrieben. Ich meinte dann, dass ich es mir ja selbst aussuchen könnte, wo ich meine Ausbildung mache und den Vertrag hab ich ja schon unterschrieben. Sie hat mich dann total angemacht von wegen sie dürfe da mitbestimmen, weil der Staat mir ja Leistungen erbringen würde. Darf sie mir quasi die Ausbildung verbieten? Und kann man rechtlich gegen sowas vorgehen? Danke im Voraus!
14 Antworten
Das kann ein normaler Mensch gar nicht wissen, was die dürfen und was nicht.
Du musst aber damit rechnen, dass die rechtlich extremst abgesichert sind und so ziemlich fast alles dürfen, egal wie wenig Sinn das macht, was die machen.
Gehe mal zu einer öffentlichen Rechtsberatung / Rechtsauskunft, in allen wirklich großen Millionenstädten findet man die.
Das Jobcenter verbietet dir keine Ausbildung. Es kann aber sein, dass dir das JC keine Gelder bewilligt, weil du nicht berechtigt bist, diese zu beziehen.
Was du unterschrieben hast oder nicht, spielt hier keine Rolle. Und wenn diese Ausbildung auch bei dir im Ort durchgeführt werden könnte, besteht keine Veranlassung für einen Umzug deinerseits. Es besteht auch keine Veranlassung, für deine Sonderwünsche den Steuerzahler heranzuziehen.
Auf Grundlage einer mündlichen Zusage hast du Verträge unterschrieben. Das war ziemlich voreilig von dir.
Seltsam finde ich, dass ein JC von der Genehmigung des anderen Abhängig sein soll?! Sage mal, sind es vielleicht noch verschiedene Bundesländer? Manchmal liegen die so dicht beieinander...Wie sieht denn dann die Regelung aus?
Wenn das eine Amt doch bereits seine Zustimmung gegeben hat, dann lass die Ämter sich doch untereinander auseinander setzen! Die müssen das doch untereinander klären! Seltsame Geschichte!
Wenn das eine Amt doch bereits seine Zustimmung gegeben hat, dann lass die Ämter sich doch untereinander auseinander setzen!
Das machen die aber nicht. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass ich das lokale Amt immer sträubt, wenn sich ein Leistungsbezieher in ein anderes Bundesland verabschiedet.
Vielleicht geht es hier um zu erreichende Quoten, wonach Arbeitssuchende in ein Beschäftigungsverhältnis gebracht werden müssen und dies nun nicht mehr erreicht werden kann? Keine Ahnung.
Wäre natürlich toll für die SB, wenn der Fragesteller nun eine Stelle in der jetzigen Stadt angenommen und sie ihn "vermittelt" hätte.
Du kannst umziehen, wie du lustig bist. Also auch ohne Genehmigung der alten Stadt. Musst dann nur Kaution und Umzugskosten selber tragen.
PS: Hast du schon eine Wohnung gefunden? Wenn nicht, kanns schlecht aussehen, da Vermieter bei Auszubildenden meist eine Bürgschaft haben wollen. Da deine Eltern leistungsempfänger sind, sieht es schlecht aus. Auch das solltest du bei deiner Wohnungssuche berücksichtigen.
da hängt sich das jc der neuen stadt aber weit aus dem fenster. die höhe der kdu und gelder bewilligt das alte jc und wenn die sagen, dass ist nicht notwendig, dann passiert garnix. dann kannst du umziehen und bekommst vom neuen jc den regelsatz u25 abzgl. kindergeld und das wars.
wie wäre es dem jc einen arbeitsvertrag in befristung zu serviceren, der geht dann bis zum 29.7. und am 1.8. beginnst du deine ausbilung. das wäre ein plausbiler grund, den dein jc schlucken würde. dann bekommst du deinen transporter bewilligt und kannst deine drei sachen dorthin fahren. dann kannst du geld sparen bis august und den rest aus eigener tasche finanzieren. oder du arbeitest bis august im heimatort. für eine wohnung 4 wochen vor ausbildung im anderen ort gibts keinen grund.
@laury: nicht nur kaution, kosten des umzugs muss sie selber bezahlen - sie bekommt keine kdu gezahlt, sondern nur regelsatz u25 abzgl. kindergeld.
... aber das jetzige Jobcenter ist doch raus.
Und AA gibt es keine mehr und das Jungedamt ist auch nicht mehr zuständig.
Viel Glück.
Sie verbietet dir nicht, eine Ausbildung zu machen. Sie sieht nur - völlig zu Recht - keinen Grund dafür in eine andere Stadt zu ziehen. Sie hat ja festgestellt, dass in deiner Stadt genug Plätze frei wären. Von daher gibt es weder einen Grund von zu Hause wegzuziehen, noch einen Grund, dass dir das Amt die Miete bezahlen muss.
Du hättest deine Pläne mit dem Amt absprechen müssen, bevor du einen Vertrag unterschreibst.
Also da gebe ich anderen Schreibern nun aber Mal Recht! Hier ist jemand der arbeiten will, der sich um eine Ausbildungsstelle gekümmert und sie bekommen hat! Alleine! Und nun, nur weil die Eltern nicht die Mittel haben, soll er vorher das Amt um Erlaubnis bitten?!
Da sträuben sich mir sämtliche Nackenhaare! S ist erschreckend, wie mit Menschen umgegangen wird, die sich bemühen! Und Kandahar, arbeitest du beim Arbeitsamt, dass du meinst, du kannst hier derart mit Menschen umspringen? Es reicht schon wenn es das Amt tut, da brauchst du nicht auch noch drauf hauen!
Und wir leben immer noch in einer Demokratie, wo freies und selbstständiges handeln und denken erlaubt ist! Und im Zweifelsfall greift hier immer noch vorher das Gleichstellungsgesetz welches im BGB fest verankert ist! Nur Mal zur Info, nach diesem Gesetz sind alle Menschen gleich zu behandeln! Gilt ja wohl auch ob man weniger oder viel Geld hat!
Und wieso meinst du hier in der Position stehen zu müssen, ihm zu erklären, was er darf und was nicht?!
Das ist ganz alleine eine Sache zwischen ihm und dem Amt! Er bittet hier um Hilfe und du haust auch noch drauf! Gebe ich anderen Schreibern völlig Recht, dein schärfer Ton gefällt mir auch nicht!
Und wieso zum Kuckuck soll er in seiner Stadt weiter nach einer Ausbildungsstelle suchen, weiter dem Staat noch mehr und länger auf der Tasche liegen, wenn er doch woanders viel schneller eine Ausbildungsstelle bekommen hat! Und woher weiß das Amt ob ihn die in seiner Stadt nehmen? Wieviele Bewerber kommen auf eine Ausbildungsstelle? Da ist seine Chance gleich Null! Das ist doch Blödsinn!
Er hat nun mal dort diese Ausbildungsstelle und dann müssen halt Mal die SB etwas tun, nämlich ihm eine vernünftige Zukunft zu ermöglichen! Würden die das nicht tun, so würde ich damit schnurstracks zum Rechtsanwalt gehen! Denn das was hier passiert ist definitiv nicht korrekt! Soll er etwa warten bis er 25 Jahre ist? Dann zeigt die Gesellschaft mit dem Finger auf ihn und betitelt ihn wirklich als Sozialschmarotzer! Also was soll der ganze Firlefanz?! Es ist nicht richtig! Ende!
Falsch, Kandahar, es gilt: Den Leistungsbezieher in Arbeit zu vermitteln, an jedem Standort in Deutschland. Und dann werden bei unzumutbarem Arbeitsweg auch die Kosten für einen Umzug getragen (müssen sie!) Es ist total egal, wie viele Plätze frei sind. Lol. Vielleicht bekommt man auch gar keinen Job in seiner Stadt und wird abgelehnt??^^
Anders sieht es aus, wenn es eine schulische Ausbildung ist, dann wird ein Umzug nicht genehmigt werden, wenn in der eigenen Stadt das gleiche Bildungsangebot ist.
Allerdings nur bei einem erforderlichen Umzug, was hier nicht der Fall ist, weil eine Ausbildung genauso gut vor Ort möglich wäre.
Das heißt ja nicht, dass sie nicht umziehen darf, nur eben nicht zu Lasten des Steuerzahlers.
Rate mal - das habe ich!
In der zukünftigen Stadt wird alles verdammt nochmal bewilligt!
Du musst das aber auch am derzeitigen Wohnort genehmigt bekommen.
Du musst das aber auch am derzeitigen Wohnort genehmigt bekommen.
Wenn das Jobcenter am neuen Wohnort die Mietkosten schon bestätigt hat, dann geht es bei dieser "Genehmigung" nur noch um Umzugskosten, die hier dann vermutlich nicht erstattet werden.
Du hättest deine Pläne mit dem Amt absprechen müssen, bevor du einen Vertrag unterschreibst.
Wenn dem so wäre, würde in diesem Staate einiges schief laufen. Ein junger Bürger darf doch wohl selbst entscheiden, in welcher Stadt und welchen Beruf er lernen will.
Es wäre ja noch schöner, wenn künftig ein Amt befragt werden muss, ob eine Erstausbildung absolviert werden darf oder nicht.
Sie hat ja festgestellt, dass in deiner Stadt genug Plätze frei wären.
Das heißt aber längst nicht, dass sie dort auch einen Ausbildungsplatz bekommen hätte.
Was schlägst Du ihr nun eigentlich vor? Den Ausbildungsvertrag kündigen und dann von staatlicher Unterstützung leben?
Da gebe ich dir völlig Recht! Christian Le...Ich weiß auch nicht warum sich alle derart an dem Wort"verbieten" hochziehen?!
Ja, es ist etwas unglücklich formuliert. Aber so empfindest du es halt. Es ist eine Aussage einer SB, mehr nicht.
Rufe 5 verschiedene SB an und du bekommst 6 verschiedene Antworten...Lach ...Aber so ist es.
Wende dich am besten schriftlich an das JC mit einer Kopie deines Arbeitsvertrages. Da bist du auf der sicheren Seite. Oder noch besser, Stelle doch direkt schriftlich den Antrag. Bei Fragen bekommst du nur komische Antworten. Also wähle einen anderen Weg. Stelle den Antrag. Wenn du auf ganz Nummer sicher gehen willst lass dir die Aussage des anderen JC schriftlich geben und dann müssen die auch schriftlich darauf reagieren. Alles andere ist Blödsinn! Hast du nur mündliche Aussagen, bringt dich das nicht weiter. Immer schriftlich, gilt für die Zukunft für alles. Okay?! Siehst du ja hier, zig Antworten und Meinungen, die so glaube ich, dich nicht wirklich weiter bringen, außer teilweise wirklich blöde Aussagen. Also konzentriere dich auf das Wesentliche, die Schriftform. Und bitte entweder selbst abgeben und dir den Empfang auf der Kopie sofort bestätigen lassen, oder per Einschreiben. Bei denen kommen zu viele Schreiben weg. Sichere dich ab.
Good Luck!
wenn du dir aussuchen kannst wo du deine ausbildung machst, wirst du dir auch aussuchen wie du dein leben bis dahin finanzierst. ein auszug monate vorher ist nicht notwendig. du kannst aber gerne dorthin gehen und dir dort arbeit suchen bis zum beginn der ausbildung. davon finanzierst du dir miete, erstausstattung etc selbst.
das jc verbietet dir keine ausbildung, sie sehen nur keinen erkennbaren grund, dir deinen auszug im voraus zu finanzieren.
Das habe ich nicht.
Ich habe die Ausbildung seit November letzten Jahres in der Tasche! BAB würde ich ab dem 01.08 kriegen und das Jobcenter in der anderen Stadt hat mir HEUTE gesagt, dass sie mir die Wohnung einen Monat im Voraus zahlen würden, damit ich in Ruhe umziehen kann! Ich brauche nur eine Genehmigung, dass ich umziehen darf!! Ich will nichts von dem Arbeitsamt in meiner Stadt!