Autoverkauf Käufer will Klagen

5 Antworten

Du wirst doch sicher den Kaufvertrag noch haben.

Wenn der Händler einen gängigen Mustervertrag verwendet hat, bist Du fein raus - es sei denn, der Schaden wäre so, dass man Dir ein krummes Ding nachweisen könnte (z.B. dass Du von einem Schaden hättest wissen müssen und ihn arglistig verschwiegen, den Tachostand frisiert oder ein gefälschtes Serviceheft mitgegeben hättest).

Zu den Anwaltsbriefen würde ich mich nicht selbst äußern, um keinen Fehler zu machen. Du musst Dich dazu nicht äußern, solltest sie aber aufheben.

Sollte ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen, widersprechen - wenn der Käufer klagt, schaltest Du einen Anwalt ein.

Das ist von der Gegenseite an den Haaren herbei gezogen. Kein Gutachten - kein Schaden - nur Behauptungen. Außerdem wird ja wohl der Verkäufer in seinem Vermittlungsvertrag auch die Sachmangelhaftung ausgeschlossen haben. Motorschaden ist zudem ein sehr weiter und auslegbarer Begriff. Da würde ich einer Klage mit Vergnügen entgegen sehen. Ich bin mir sicher das da nichts kommen wird. Auf Anwaltbriefe nicht anworten.

Ich persönlich würde erstmal garnichts machen und es auf eine Klage drauf ankommen lassen.

Wenn dies so stimmt wie du schreibst, so fände ich die Sache lächerlich, da keine Beweise vorgelegt wurden und alles nur aufgrund Hörensagen begründet wird.

Sollte dennoch eine Klage kommen, so hast du ja immer noch Zeit dir einen Rechtsanwalt zu nehmen.

wenn Du das Kfz als Privatperson verkauft hast, hast Du das Kfz normalerweise ohne Gewährleistung verkauft. Gebrauchswagen -Gewährleistung müssen nur Händler abgeben. Füher hieß die "gekauf wie gesehen"

dir nen anwalt nehmen.. bei 3 mille bzw. 4300 lohnt das..................