Ausländerbehörde hat zu viele Anträge, Anwalt?
Ich habe vor etwa einem Jahr (Jan 2021) einen Antrag bei der ABH gestellt und frage seitdem danach, aber vergebens. Alle Unterlagen waren sogar in der ersten Woche der Antragstellung vollständig und keine weiteren wurden angefordert.
Die Sachbearbeiterin meinte, dass sie Rückstände vom Oktober 2019 haben und nicht alles schnell hinkriegen. Ist das eurer Meinung nach glaubwürdig? Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, dass sie so lange für einen Antrag brauchen. Würde ein Anwalt in dem Fall was bringen? Mir wurde auch empfohlen, bei der Verwaltungsgericht eine Klage wegen Untätigkeit einzureichen. Da bin ich mir aber nicht so ganz sicher, wie das laufen wird..
11 Stimmen
10 Antworten
Das kann lange dauern. Ich kenne einen Antragsfall: "Im Regelfall ein halbes Jahr" war die Aussage, letztendlich hat es deutlich länger gebraucht.
Eine Untätigkeitsklage ist nur sinnvoll, wenn die Behörde nachweislich nichts getan hat.
Antragsannahme, Erstprüfung, Rückfrage bei Versicherungen, Banken, Informationsdiensten, abschließende Prüfung - das kann sehr lange dauern und gilt nicht als Untätigkeit, da die Behörde ihrerseits nichts tun kann, um diese Vorgänge zu beschleunigen.
Im Moment ist die Personallage in einigen Behörden kritisch, weil nicht zu viele nebeneinander arbeiten dürfen und in Wohnraumarbeit vieles komplizierter ist.
Meiner Meinung nach brauchst Du gar keinen Anwalt. Das ist eine Behördensache, die läuft. Auch wenn langsam, aber das ist manchmal so. Entstehen Dir wesentliche Nachteile, wenn es noch ein Jahr geht? Das wäre möglicherweise dann der Fall, wenn Du einen besonderen Arbeitsplatz nicht erhältst, weil die einen Staatsangehörigkeitsnachweis verlangen und eine Frist gesetzt ist. Wenn es nur um Alltagsleben geht, hilft nur Geduld.
Es ist tatsächlich von Nachteil, weil ich fürs nächste Semester ein Auslandssemester geplant habe und das dann ohne nicht funktioniert. Die Zusage ist auch schon fast gesichert und ich habe das dem Amt erzählt, aber sie reagieren trotzdem nicht drauf :(
Ein kleiner Nachtrag:
Eine Untätigkeitsklage ist möglich, sie kann eingereicht werden nachdem eine Behörde drei Monate lang Untätig gewesen ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Behörde in drei Monaten keine Entscheidung gefällt hat. Das bedeutet nur, dass die Behörde in den drei Monaten wirklich nichts gemacht hat. Z.B. Warte ich bei vielen Fällen, trotz mehrmaliger schriftlicher Nachfrage, noch immer auf Mitteilungen von Staatsanwaltschaften, oder, bei neu in meinen Wirkungsbereich gezogenen Personen, auf Übersendung der alten Akten, oder auf Visaverfahren von Leuten, die frisch ins Bundesgebiet gezogen sind.
Sehr oft sind leider auch die Kunden selbst schuld, weil in einer Familie 4-5 verschiedene Nachnamen geführt werden und deshalb Post einfach nicht ankommt. Unterlagen die angefordert worden sind, werden deshalb nie verschickt...
Es gibt viele Gründe...
Ja, ich will aber die Beamten da nicht sauer machen. Es geht nämlich um eine Ermessenseinbürgerung, d.h. der Sachbearbeiter hat das Sagen, weil ihm das Gesetz einen gewissen Spielraum gibt. Ist deiner Meinung nach sowas ratsam?
dass sie Rückstände vom Oktober 2019 haben und nicht alles schnell hinkriegen.
Ich kann mir gut vorstellen, daß dies zutrifft.
Ist das eurer Meinung nach glaubwürdig?
Das kann es durchaus sein.
Würde ein Anwalt in dem Fall was bringen?
Niemand hier ist Hellseher. Warum sprichst Du nicht mal mit einem und bildest Dir selbst ein Urteil?
Mir wurde auch empfohlen, bei der Verwaltungsgericht eine Klage wegen Untätigkeit einzureichen. Da bin ich mir aber nicht so ganz sicher, wie das laufen wird..
Dazu wird Dir ein Anwalt sicherlich mehr sagen können.
Ja, ich will aber die Beamten da nicht sauer machen. Es geht nämlich um eine Ermessenseinbürgerung, d.h. der Sachbearbeiter hat das Sagen, weil ihm das Gesetz einen gewissen Spielraum gibt. Ist deiner Meinung nach sowas ratsam?
Sobald sie da ein Schreiben vom Anwalt kriegen, sind sie wirklich sauer. War bei einem Kumpel von mir so :(
Zu solch einem Unsinn kann ich nicht viel sagen. Wenn Du bereits seit 1 Jahr wartest, sollte jeder Verstöndnis dafür haben, daß ein Anwalt sich einschaltet.
Im Übrigen entscheiden über Deine Einbürgerung letzlich die Gerichte und nicht ein einzelner Sachbearbeiter, der sich sowieso keine Emotionalität erlauben darf.
Ich halte Deine Bedenken für Quatsch.
Wir reden hier üben den Spielraum. Die Entscheidung treffen die Beamten, es ist kein Prozessverfahren, nur lediglich ein Antrag. Wenn ich dann auf die Ablehnung einen Widerspruch einlege, kommt es dann zum Gericht..
Ich arbeite selbst bei einer Ausländerbehörde. Es ist durchaus möglich, allerdings solltest du Druck machen.
Wie sollte das mit dem Druck machen, ohne gleich offensiv zu werden?
Es geht nämlich um eine Ermessenseinbürgerung, d.h. der Sachbearbeiter hat das Sagen, weil ihm das Gesetz einen gewissen Spielraum gibt.
Wie findest du das mit der Klage wegen Untätigkeit? Ist das zu weit gegangen? Würde ein Anwalt in diesem Fall wirklich was bringen oder einfach selbst die Sache in die Hand nehmen? Sorry für die vielen Fragen ^^'
Mit Einbürgerungen hab ich leider nichts zu tun, da kenn ich mich nicht aus. Der Bereich der zeitlich befristeten Aufenthaltserlaubnisse ist komplex genug
Alles klar, kein Problem. Danke trotzdem :)
Ja das kann durchaus der Grund sein. Du kannst dich aber natürlich an einen Anwalt wenden und die 100€ investieren der kann dich sicherlich auf deinen Fall spezifisch noch genauer beraten
Wann lohnt sich deiner Meinung nach einen Anwalt da reinzumischen?
Der Antrag ist schon ein Jahr her und das letzte Schreiben ohne Antwort ist 3 Monate her