Hausbesitzer hat HAUSVERBOT gegeben, darf der mieter diese PERSON TROTZDEM zu sich EINLADEN?
Frühere Mieter haben dem Vermieter die Hölle heiß gemacht. (wie die stasie alles abfotografiert wer wann wo hingeht, und sich beschwert wo es nur ging, andere mieter augehätzt und andere mieter haben sich durch die fotografien beläsigt gefühlt) nach langem streit sind sie doch ausgezogen. und der VERMIETER erteilte ihnen HAUSVERBOT. Und das sie seinen GRUND nicht betreten dürften. jetzt war es so das sie heute einen ANDEREN MIETER besucht haben der in der WOHNANLAGE wohnt. sie müssen allerdings über den HOF gehen der dem HAUSBESITZER GEHÖRT (nicht vermietet , nur die parkplätze die sich darauf befinden) um in diese WOhnung zu kommen. FRAGE : dürfen sie das?
und wenn nicht, wie geht man vor?
11 Antworten
mieter haben kein uneingeschränktes Besuchsrecht, weil dieses nur für die Wohnung gilt. Der Vermieter kann zwar nicht verbieten, dass dritte in der Wohnung verweilen, allerdings kann er bestimmten Personen den Zutrit zu seinem Besitztum verbieten. Ich würde es wirklich nicht darauf ankommen lassen.
Kann er nicht, er hat seinen Besitz vermietet und seine Recht aufgegeben,
Das stellst du aber etwas zu einfach vor. Wenn ich eine Wohnung Miete liegt das Hausrecht erst einmal bei mir. Solange mein Besuch keine anderen Mieter massiv Belästigt oder Bedroht wird es sehr schwer für den Vermieter ein Hausverbot zu erteilen. Mal ehrlich das wäre ja noch schöner wenn der Vermieter mal eben so wie es ihm beliebt meine Gästen Hausverbot erteilt. Ich würde es als Vermieter nicht darauf ankommen lassen so etwas Gerichtlich zu klären.
dem stimme ich zu.
Mieter haben ein uneingeschränktes Besuchsrecht.
Dieses Besuchsrecht bezüglich eines Dritten kann nur eingeschränkt werden, wenn dieser Dritte eine schwere Störung des Hausfriedens verursacht hat (Tätlicher Angriff auf den Vermieter, Beleidigung des Vermieters, das Gleiche bei anderen Hausbewohner, Einbruchdiebstahl und dergleichen).
Es kommt also zunächst einmal darauf an, warum das Hausverbot erteilt wurde.
Moin,- genau um den Hausfrieden scheint es ja zu gehen.-wenn ich den Text richtig verstanden Habe, is der Ex-Mieter deswegen ausgezogen.
Allen die von einem Bewohner einer vermieteten Wohnung eingeladen werden, kann der Vermieter kein Hausverbot erteilen. Das Recht hat der VM mit der Vermietung aufgegeben
Und sogenannte Säufertreffs aufzulösen kann er den Mieter kündigen wenn er und seine Gäste den Hausfrieden stören.
Stört jemand kann man die Polizeir rufen die erteilen einen Platzverweis
Ja dürfen sie, der Vermieter kann den Besucht nicht einfach untersagen, er hat nun mal Vermietet und Solange die niemanden Belästigen kann er da auch nichts machen. Wenn ich eine Wohnung miete lass ich mir nicht verbieten das Menschen mit denen er Ärger hat mich besuchen. Mal eine Frage spielst du Blockwart oder warum achtest du darauf, es gibt nichts schlimmers als Mieter die sich beim Vermieter einschleimen wolle. Halt dich da raus wenn die dich nicht belästigen.
Keine Ahnung, aber wenn du nicht der Vermieter bist und die Leute dich nicht belästigen, kanns dir doch eigentlich egal sein, oder ?
weil es meine angelegenheit ist. ich bin zwar NOCH nicht der vermieter, werde es aber irgenwann sein. ich führe diese häuser momentan, auch wenn sie noch nicht mein BESITZ sind. ansonsten würde ich dir recht geben.
Dann möchte ich dich nicht als Vermieter haben. Ein Vermieter der mit Vorschreiben will wer mich besuchen darf und wer nicht, den möchte ich nicht haben. Ich habe sicher nichts dagegen wenn einem Hausverbot erteilen wenn er Randaliert oder andere Mieter bedroht aber nicht weil sich der Vermieter mit ihm in den Haaren hat.
also wieder mal total kompliziert alles...