Mieter kauft Spülmaschine, Kabel muss gezogen werden. Wer zahlt Elektriker?
Ein Mieter möchte eine neue Küche mit Spülmaschine kaufen. Nur dafür muss ein Kabel zum Stromkasten gezogen werden, da es dafür in der Küche dafür keine abgesicherte Steckdose gibt. Wer zahlt nun den Elektriker?
9 Antworten
Hier gilt normalerweise der grundsatz, dass der, der die Musik bestellt sie auch zu bezahlen hat.
stellt sich die frage, wie es sonst um die elektrische Anlage bestellt ist. ggf. könnte man wenn eh schon größere umbaumaßnahmen anstehen, die chance nutzen auch anderes zu moderniseren, sprich genrell mal die küche neu zu verkabeln. die steckdosen an der arbeitsplatte seperat absichern und mit 2,5 mm² verkabeln, ggf. eine seperate anschlussleitung für den Backofen verlegen lassen, einen fehlerstromschutzschalter (falls noch nicht vorhanden) nachrüsten lassen etc.
du musst bedenken, dass du als vermieter ja auch einen mehrwert von der sache her hast, wenn du mal neu vermietest. daher könnte man über eine anteilige Kostenübernahme denken.
eine möglichkeit wäre z.B. dass du die kosten für den elektriker übernimmst, dafür der mieter eben die kosten die beim wiederherstellen der räume anfallen.
lg, Anna
Auch in einem Altbau muss und soll es möglich sein, elektrische Großgeräte wie Waschmaschine, E-Herd, Geschirrspüler anzuschließen und zu betreiben. Zu dieser Problematik nachstehend ein Link, der weiterhelfen könnte:
Der Mieter, wer sonst? Es ist seine Küche, sein Wunsch, seine Spülmaschine, seine Planung also auch seine Kosten. Bei Auszug muss er das selbstverständlich wieder zurückbauen.
Wieso sollte das der Vermieter zahlen? Der nächste Mieter kommt dann und will die Spülmaschine auf der anderen Seite der Küche und zusätzliche Steckdosen und....und...und....
An der Zusatzsteckdose sollte sich auch der Nachmieter erfreuen dürfen.
Gut möglich. Insofern wird sich der Mieter den Aufwand des Rückbaus ersparen. Aber weder wird der Vermieter deswegen mehr Geld vom Nachmieter erhalten, noch wird der Nachmieter das schätzen, sondern er wird es als ganz selbstverständlich ansehen. Dennoch ergibt sich daraus kein Anspruch, dass der Vermieter irgendwie eine Ablöse zahlt.
Ein Rückbau bei Auszug ist sicherlich übertrieben.
Das mag ja sein, ändert aber nichts daran, dass der Vermieter den Rückbau verlangen kann! Ob da nun jemand was von hat und ob der Nachmieter sich daran erfreut ist doch völlig uninteressant. Und ob dem Mieter dadurch zusätzliche Kosten entstehen, interessiert den Vermieter nicht. Braucht es auch nicht.
Rechtlich gesehen kann der Vermieter für die Kosten nur verpflichtet werden, wenn ein etwas nicht funktioniert, kaputt ist, oder wenn der Vermieter vertraglich eine bestimmte Eigenschaft, z.b. Stromanschluss für die Spülmaschine zugesichert hat.
Das ist hier offenbar nicht der Fall. Der Mieter hat die Wohnung ja ohne den Anschluss gemietet. Es war also von Anfang an klar, dass es keinen gibt. Daher hat der Mieter keinen Anspruch auf die Erstattung der Elektriker Kosten.
Sicherlich kann der Vermieter gefragt werden, ob er es übernimmt, die neue Steckdose legen zu lassen. Und vielleicht macht er es, weil es eine Verbesserung der Wohnung ist, auch für eventuelle spätere Mieter. Aber er muss es nicht.
Da du eine solche Veränderung ohnehin nicht ohne das Einverständnis des Vermieters durchführen lassen darfst, kannst du ihn bei der Gelegenheit gleich fragen, wer die Kosten übernimmt (sofern er mit dem Umbau überhaupt einverstanden ist).
Ein Rückbau bei Auszug ist sicherlich übertrieben. Da hat doch keiner was von. Der Mieter nur zusätzliche Kosten und der Vermieter nur eine unnütz beanspruchte Immobilie. An der Zusatzsteckdose sollte sich auch der Nachmieter erfreuen dürfen.