Muss der "Schwiegersohn" auch für die "Schwiegermutter" im Pflegeheim zahlen?

5 Antworten

Nein, in diesem Fall musst Du nichts offenlegen. Unterhaltspflichtig sind nur Angehörige in gerader Linie, also Kinder. Für Schwiegereltern muss niemand aufkommen, auch nicht für Onkel und Tanten oder andere weit entfernte Verwandten.

frodo27 
Beitragsersteller
 10.10.2009, 15:07

Ich danke Dir. Ja ich weiss dass Angehörige sprich Kinder hierfür herangezogen werden, doch wie ich das bisschen das ich mal gelesen bzw gehört habe versucht der Bezirk trotzdem Auskünfte auch von den Ehe- bzw Lebenspartner einzuholen, ich muss also als Lebenspartner gar nichts offen legen ?

schwiegerkinder brauchen nicht dafür aufkommen, nur die direkten kinder die haben ein freibetrag von 1400,- netto was darüber liegt muss abgegeben werden, so ist das hier in NRW, so wie ich das aber bei dir gelesen habe braucht keiner für aufkommen es sei denn die rente ist höher, im altenheim gibt es ein sozialarbeiter mit dem kann man sich in verbindung setzen und erklärt auch alles und geht auf fragen ein,

Grundsätzlich muss man als Schwiegersohn bzw. Schwiegertochter nichts zahlen. Es kann jedoch in Ihren eigenen Interesse sein, dass Sie Ihr Einkommen offen legen. Hierzu ein Bespiel: Ein alleinstehender Sohn hat ein „bereinigtes monatliches Nettoeinkommen“ in Höhe von 1.950 Euro. Ihm stünde ein Selbstbehalt von 1.400 Euro zu. Damit stünden 550 Euro als „unterhaltsrelevantes Einkommen“ zur Verfügung. Gegenüber den Eltern handelt es sich um eine „nicht gesteigerte Unterhaltspflicht“, darum würde das Sozialamt nur die Hälfte davon einfordern – nämlich 275 Euro. Da Herr B. verheiratet ist, muss er zunächst seine Frau vorsorgen. Dafür gibt es einen weiteren Selbstbehalt von 1.050 Euro. Gleichzeitig muss das Einkommen von Heidi B. berücksichtigt werden. Beispiel: Die Schwiegertochter verdient monatlich 400 Euro (bereinigt, netto). Das Gesamteinkommen von 2.350 Euro (1.950 + 400 Euro) liegt unter dem Selbstbehalt 2.450 Euro (1.400 + 1.050 Euro): Der Sohn muss nichts an das Sozialamt zurückzahlen. Mehr Antworten finden Sie ab Januar in dem Buch UMSORGT LEBEN; ISBN: 3-9809760-4-1

frodo27 
Beitragsersteller
 13.10.2009, 16:10

Hallo, vielen Dank für die Antwort. Also was das Einkommen angeht, so sieht es so aus : 1750 der Sohn und ich 650 als "Schwiegersohn". Dann würden wir ja drunter liegen. Doch wie ist das mit diesem Schonvermögen aus, es hat jeder von uns etwas Erspartes jeder auf ein zweites Konto für die eigene Altersversorgung später mal, muss ich den als Schwiegersohn auch offenlegen ? und wieviel "darf" man als Obergrenze jeder für sich haben ? Es ist doch schliesslich mein Erspartes und ich seh nicht ein dass dies für meine "Schwiegermutter" verbraucht werden müsste !!

umsorgtwohnen  14.10.2009, 13:42
@frodo27

Schwiegerkinder müssen grundsätzlich nichts für die Pflege der Schwiegereltern bezahlen. Trotzdem sind die Schwiegerkinder gesetzlich verpflichtet, ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen. Wie hoch der Anteil vom Ersparten eines Kindes oder Ehepaares ist, der als Altersvorsorge nicht vom Sozialamt angetastet werden darf, besprechen Sie bitte mit einem Fachanwalt.

glaube ich kann dich beruhigen, du mußt nichts zahlen, es geht nur die kinder an, war bei uns auch so!

frodo27 
Beitragsersteller
 10.10.2009, 15:10

hi, vielen Dank. Also musste der Ehe- bzw Lebenspartner nichts offen legen und zeigen was oder wieviel er hat ? auch keine Kontoauszüge ?

Ich habe auch das peoblem,meine Mutter ist auch ein Pflegeheim .Das Sozialamt möchte Auskunft von mein Mann . Gehalt für die ganzen ich 12 Monate,Steuerbeischeit unsw. allso das ganze Program .Was kann ich tun,muss ich alles angeben .