Wie oft muss man seine Post aus dem Briefkasten holen in der Woche?

9 Antworten

Wenn du amtliche Briefe bekommst, dann ist das oftmals mit Fristsetzungen verbunden, z. B. innerhalb einer Woche nach Zustellung, bei anderem auch innerhalb von 2 Wochen u. a.

Ein Problem bleibt aber immer an dir hängen. Wenn du z. B. einen Einfachbrief an die Arge schickst, dann gehört es beinahe schon zur Regel, daß solche Briefe immer dann niemals angekommen sind, wenn ein Antrag rechtzeitig angekommen sein muß.

Demgegenüber hält es z. B. in Niedersachen auch das Landesverwaltungsgericht für absolut ausgeschlossen, daß bei einem Vorgang mit dem Ordnungsamt ein an den Bürger gerichteter EInfachbrief nicht ankommt, in den falschen Briefkasten geworfen wird usw.

Daneben gibt es auch noch die Zustellungsform "Einschreiben durch Einwurf", bei dem der Zusteller bestätigt, den Brief eingeworfen zu haben. Auch das ist eine ärgerliche Sache, weil es tatsächlich nicht wenige Zusteller gibt, die ziemlich unfähig sind, eine Sendung in den richtigen Briefkasten zu werfen.

Weiterhin kommt es immer wieder einmal vor, daß Briefe auch nachträglich gefertigt werden, d. h., daß in betrügerischer Absicht die Durchschrift eines Briefes erstellt wird, der tatsächlich niemals versendet wurde, in der festen Hoffnung, daß ein Richter dem Betrüger mehr glaubt als dem durch den Betrug Benachteiligten.

Du selbst tust gut daran, wenn du täglich nach deiner Post schaust, was du natürlich nicht kannst, wenn du - wie es durchaus üblich ist - auch mal für 1 Woche verreist. Auf das Erfüllen von Nachsendeanträgen darfst du dich generell nicht verlassen, und ebenso mußt du damit rechnen, daß giftige Nachbarn deine Post auch mal einfach in die Papiermülltonne werfen, wenn sie sich über einen überquellenden Briefkasten ärgern.

Das einzige, was wirklich verläßlich ist, ist der Umstand, daß der Rechtsstaat an sehr vielen Stellen immer dann nicht wirklich funktioniert, wenn es besonders wichtig wird.

kevin1905  14.03.2018, 21:46
Demgegenüber hält es z. B. in Niedersachen auch das Landesverwaltungsgericht für absolut ausgeschlossen, daß bei einem Vorgang mit dem Ordnungsamt ein an den Bürger gerichteter EInfachbrief nicht ankommt, in den falschen Briefkasten geworfen wird usw.

Zugangsfiktion.

Bescheide würden dennoch nicht per einfachem Brief versendet, sondern förmlich zugestellt.

Dxmklvw  14.03.2018, 21:48
@kevin1905

Ein Freund von mir hatte ein solches Problem und hat dann den üblichen Weg durch die Instanzen versucht. Ich habe die Urteile gelesen. Mit Einschreiben oder Zustellungsurkunde war da im Vorwege gar nichts, es war lediglich ein Einfachbrief des Ordnungsamtes, der angeblich zugestellt wurde.

Also eine rechtliche Verpflichtung dazu gibt es grundsätzlich nicht. Allerdings könnte die Hausordnung vorschreiben dass man den Briefkasten nicht "übervoll" werden lassen darf, stell dir vor keiner holt in einem Mietshaus die Post ...

Schreiben von Behörden, wie Zahlungsbefehle, Strafen etc. kommen meist "rekommandiert", d.h. du selbst oder jemand der an der Adresse wohnt muss für den Brief unterschreiben.

Ist niemand zu Hause, dann wirft der Briefträger üblicherweise eine Verständigung ein, dass du den Brief bei der Post abholen kannst. Die Sendung gilt dann mit Einwurf dieser Verständigung als ZUGESTELLT, das heißt der Lauf aller Fristen beginnt.

Wenn du also Nachteile dadurch hast, dass du deine Post nicht liest geht das natürlich zu deinen Lasten, aber zwingen sie zu lesen oder überhaupt zu öffnen kann dich natürlich niemand ;-)

Eine solche Vorschrift gibt es nicht.

Wenn Du aber aufgrunddessen Fristen verpasst, geht dies zu Deinen Lasten. Alle 3 Tage sollte aber ausreichend sein.

Also besser bei längerer Abwesenheit (Urlaub, Krankenhaus, ...) eine vertrauenswürdige Person mit Postvollmacht versehen und mehrmals wöchentlich den Briefkasten leeren lassen.

Normalerweise macht man das täglich .

lachs4709 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 20:37

Was ist abnormalerweise und was ist gesetzlich, es kann ja sein, dass man 2 Tage mal nicht da ist.

pegro2  14.03.2018, 20:42
@lachs4709

Wenn man mal 2 Tage nicht da ist , ist was anderes . Da sage ich meinem Nachbarn oder einer anderen Person Bescheid und gebe dieser den Schlüssel . Ich gehe jeden morgen aus dem Haus zur Arbeit . Auf dem Weg komme ich am Briefkasten vorbei und gucke selbstverständlich hinein . Komme auch jeden Tag von der Arbeit nach Hause . Auf dem Weg komme ich am Briefkasten vorbei und gucke selbstverständlich hinein .

Musst du wissen, alles was drin ist, zählt als zugestellt.

lachs4709 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 20:38

kennst dich rechtlich nicht so gut aus apfelkind

lachs4709 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 20:30

Es geht nicht ums zugestellt. Es geht darum wie schnell dass ich reagieren muss. Ausserdem kam das auch nicht per Post oder Einschreiben.