Auskunftspflicht der Hausverwaltung?
Muss die Hausverwaltung mir als Eigentümer Auskunft über Zahlungen und Aufgabenbereich des "Hausmeisters" geben ?
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Hallo und einen schönen guten Tag.
Ich habe als Eigentümer einer Wohnung meine Hausverwaltung angeschrieben und
um Auskunft gebeten wieviel Geld monatlich gezahlt wird und für welche Aufgaben der "Hausmeister", der vor allem im Sommer mehr in seinem Schrebergarten ist als in unserer Hausanlage. Darauf hin kam die Antwort.
Er bekommt eine Pauschale. Also keine Genaue Zahl über die Ausgaben und auch keine über die von ihm zu erledigenden Arbeiten. Dazu muss noch gesagt werden. Dieser "Hausmeister" lässt sich fast jeden einzelnen Handgriff bezahlen.
Nun die Frage: Ist die Verwaltung nicht verpflichtet mir Auskunft darüber zu geben?
( Die Ausgaben für die Anlage werden in den Abrechnungen lediglich zusammengefasst. )
Vielen Dank und ein schönes Osterfest,
Rainer
5 Antworten
Ein genauerer Nachweis bzw eine Auskunft muss nur im Zusammenhang mit der Hausgeldabrechnung gegeben werden. Was mich allerdings verwundert, es muss ja mit dem Hausmeister eine Absprache gegeben haben. Also wenn die Hausverwaltung mit dem Hausmeister die Höhe der Pauschale vereinbart, dann muss doch zumindest ein kurzes Wort darüber gefallen sein, welche Aufgaben der Hausmeister hat, also was zu seinen Tätigkeiten gehört. Wenn auch nicht im Detail, aber zumindest grob. Mit dieser Argumentation würde ich bei der Hausverwaltung nochmal nachhaken.
Des weiteren sollte es der Hausverwaltung durchaus interessieren, wenn der Hausmeister seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß ausübt und mehr oder weniger fürs Nichtstun bezahlt wird. Hast du das der Verwaltung schon mal so deutlich gesagt? Auch wenn man dir keine Auskunft geben kann, so kann die Verwaltung dem Hausmeister dazu befragen um die Sache zu klären.
Und der dritte Punkt. Auch wenn der Hausmeister eine Pauschale bekommt, so muss für die Jahresabrechnung sehr wohl ein Tätigkeitsnachweis vorhanden sein. Und zwar aus dem Grund, weil die Position des Hausmeisters in einen umlagefähigen Teil und in einen nicht umlagefähigen Teil aufgegliedert werden muss. Eigentümer, die ihre Wohnung vermietet haben, müssen das auch so in deren Abrechnung angeben, dass der Mieter sehen kann, dass eine Abgrenzung nach Tätigkeit stattgefunden hat. Andernfalls könnte der Mieter das monieren. Aus diesem Grund muss auch die Hausverwaltung das in der Jahresabrechnung aufgliedern. Das gehört zu deren Aufgaben. Andernfalls würde ich als Eigentümer die Abrechnung nicht genehmigen.
Vielen Dank. Die Antwort ist sehr aufschlussreich. Wünsche Ihnen ein schönes Osterfest. LG aus dem Norden, Rainer Zajonc
Bist Du sicher, kein Verwalter?
... das müssen wir zum Glück nicht, denn dann kämen wir auch nicht mehr zum Arbeiten.
Vor allem dann, wenn die lieben ET nicht verstehen können/wollen.
.... dann ist ja alles gut, wenn zudem alle anderen ET den immer wieder bestellen und du alleine bleibst.
Normalerweise gibt es einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung. Kurz vor der Versammlung prüft jemand vom Beirat die ganzen Belege. Da sollten auch die Belege des Hausmeisters drunter fallen.
Im Rahmen der Nebenkostenabrechnung kannst Du als Eigentümer Einsicht in die Belege verlangen. Aber nicht spontan zwischendruch mal, wenn Dir grad danach ist.
Doch, ich kann Einsicht in die Unterlagen verlangen. Habe ich auch schon mal durchgeführt. Es ist eben nur einfacher, wenn ich eine kurze Antwort der Verwaltung bekommen würde.
Klar kannst Du Einsicht verlangen, aber sowas macht man normalerweise einmal im Jahr und nicht monatlich. Natürlich kannst Du was anderes mit der Verwaltung vereinbaren...
Das hab ich aber auch in meiner ANtwort geschrieben.
.... nach Einsichtnahme wird aber gar nicht gefragt!
Ähm doch, es wird gefragt ob die Hausverwaltung dem Eigentümer die Belege des Hausmeisters „geben“ muss. Also Kopien geben, oder Einsicht nehmen.
... was denn bitte für Nebenkostenabrechnungen schuldet eine WEG dem ET?
Sei nicht kleinlich. Du weißt ganz genau, dass die Hausgeldabrechnung gemeint ist.
Danke Renik, so war das natürlich gemeint.
Ich denke, wichtiger wäre doch, was in diese Pauschae abgegolten wird und was extra zu bezahlen ist.
.... es ist aber nicht der Hausmeister eines ET, sondern der von der WEG, oder?
ja, haben sie dir doch, er bekommt eine pauschale
Sorry, Frage nicht verstanden ??? Für welche Aufgaben bekommt er eine Pauschale und wie hoch fällt diese aus ???
ja, das könnten sie dir schon mitteilen, du bezahlst es ja auch^^
Ne, bin ich nicht. Habe aber selber schon vermietet. Und etwas kenne ich mich da auch aus. Nur eben leider nicht in allem. Und was Hausverwaltungen betrifft, trinken manche lieber Kaffee als dass die was tun. Unsere zumindest schreibt lieber 3 - 5 Mails als dass sie einmal die Fakten rausrückt. Die sind mir einfach mit dem Möchtegern - Hausmeiser zu viel "AMIGO"