Jobcenter möchte Bestätigung, dass eine Untermietung erlaubt ist. Vom Untervermieter ausreichend?
Hallo Community,
ich habe nochmals eine kurze Frage bezüglich Hartz IV, bzw ALG II.
Zur Übernahme der unterkunftskosten (Ich bewohne ein Zimmer in einer WG) möchte das Jobcenter neben einer Mietbescheinigung der Untervermieterin, die sich anfangs schon quergestellt hat, noch eine Erlaubnis ihres Vermieters, dass eine Untervermietung erlaubt ist.
Nun sagt meine Untervermieterin, dass es ihr zu weit geht. Der Vermieter hat davon Kenntnis, dass ich dieses Zimmer bewohne und sie hat sich bereits etwas verärgert gezeigt, dass Sie überhaupt ihre Daten alle in der Mietbescheinigung angeben muss. Sie ist nicht bereit die Daten ihres Vermieters auch noch an die ARGE zu senden.
Was kann ich nun tun ? Ich bekomme 382,00 Euro ohne die Unterkunftskosten, da die bisher nicht genehmigt worden sind und habe davon 200 Euro für Januar und Februar an Miete bezahlen müssen. Wie wenig Geld mir da bleibt, ist wohl offensichtlich.
Ich brauche das eigentlich sehr und weiß nicht, was ich tun kann ? Würde es evtl. reichen, wenn meine Untervermieterin dem Jobcenter einfach bestätigt, dass eine Untervermietung genehmigt ist. Das ist doch eigentlich eine Sache zwischen Ihr und dem Vermieter und ICH kann da nun gar nix machen.
Ich möchte gleich meine SB anrufen und sie informieren, habe aber Angst, dass da bloß als Antwort kommt: Dann können wir es auch nicht bewilligen...
Habt ihr einen Rat ?
Liebe Grüße
5 Antworten
Sie sollten sich an den Hauptvermieter wenden. Der kann ihnen bescheinigen, das er diese Untervermietung erlaubt. Der Hauptvermieter muß nicht bestätigen, das die Untervermietung allgemein erlaubt ist, sondern nur, das er diesen Untermietvertrag genehmigt.
Notfalls sollte er auch nur bestätigen, das er von den Mietvertrag Kenntnis hat.
Wenn der Hauptvermieter sich querstellt, was nicht anzunehmen ist, wenn er die Untervermietung an sich ja erlaubt, dann bliebe nur ihn per formlicher Zustellung davon in Kenntnis zu setzen. Das kosten aber ca, 20€.
Bei einer förmlichen Zustellung setzen sie ein Schreiben an den Hauptvermieter auf, in dem Sie den Mietvertrag darlegen und gehen damit zum Gerichtsvollzieher. Dieser stellt das Schreiben zu und Sie bekommen eine Abschrift. Bzw. er stell die Abschrift zu und Sie bekommen das Orginal.
Es gibt keine rechtliche Grundlage, auf der man pauschal dazu verpflichtet werden kann, dem Vermieter oder Eigentümer mitzuteilen, dass man Alg2 bezieht - auch nicht implizit durch Vorlage eines bestimmten Formulars. Es besteht auch keine Auskunftspflicht des Vermieters gegenüber dem Jobcenter.
Daher muss es dem Jobcenter reichen, wenn man das Vertragsverhältnis und dessen Bedingungen dem Jobcenter plausibel nachweist, z.B. durch Vorlage eines Mietvertrags und Belegen über die tatsächliche Zahlung. Lediglich in Ausnahmefällen benötigt das Jobcenter weitere Angaben, um zu ermitteln, ob die Miete angemessen ist (z.B. Baujahr des Hauses). Das müsste dann aber näher begründet werden.
Jedenfalls geht es das Jobcenter nix an, ob der Hauptmieter eine Genehmigung zur Untermiete hat oder nicht. Es ist nett, dass der Ratsuchende darauf hingewiesen wird, dass das erforderlich ist, um einem Wohnungsnotstand vorzubeugen. Aber für die Klärung ist der Hauptmieter verantwortlich, nicht der Untermieter.
Weise das Jobcenter auf diese Umstände hin und verlange, dass die tatsächlichen Kosten der Unterkunft übernommen werden.
Wer als Mieter an eine Person untervermietet, ohne für diese Person eine Erlaubnis zur Untervermietung zu haben von Seiten seines Vermieters, der kann außerordentlich gekündigt werden.
Aufgrund dieser Rechtslage gehen manche Jobcenter offenbar davon aus, dass
a) entweder eine solche Untervermiet-Erlaubnis für Frau Mustermann (die Beantragerin von ALG II) dem Hauptmieter vorliegt, oder
b) gar kein Untermiet-Verhältnis vorliegt zwischen Frau Mustermann und ihrem angeblichen Untervermieter = Hauptmieter.
Das könnte man rechtlich evtl. folgendermaßen bewerten: Das Nicht-Vorliegen einer Untervermiet-Erlaubnis ist ein starkes Indiz für das Nicht-Vorliegen eines Untermiet-Verhältnisses!
Falls dies zutrifft (also dass ein starkes Indiz vorliegt, und besser noch weitere Indizien für ein fingiertes Untermiet-Verhältnis - so wirkt es etwas mager ...), muss das Jobcenter (so heißt die Arge seit einem Jahr, falls das noch nicht aufgefallen ist, etwa durch ein Anschreiben ...) versuchen, die Sachlage zu klären. Ein Weg dazu wäre ein Ersuchen um eine Untervermiet-Erlaubnis. Weitere Wege wären denkbar. Aber warum umständlich, wenn es auch direkt geht?
Ob dies zutrifft, ist eine ganz andere Frage. In vielen Fällen leben Untervermieter glücklich bis an ihr Lebensende, ohne jemals eine Untervermiet-Erlaubnis ihres Vermieters in der Hand gehabt zu haben.
Dann sollte ein Amt auch nicht dies glückliche Leben unter dem Radar des Vermieters zu stören versuchen, sach ich ma ...
Denn dies nützt ja auch dem Untermieter - und dem Amt, das hier eine meist preisgünstigere Wohngelegenheit finanziert als bei einer Einzimmerwohnung.
Aber wenn eine Untermiete nur gefaked erscheint, hat das Amt natürlich das Recht, ja die Pflicht, dies zu ergründen. Zunächst beim Antragsteller, wie das Gesetz es vorschreibt - dann aber auch bei Dritten, etwa beim Vermieter oder beim Finanzamt (was ja auch gerne mal angedroht wird - weil Fake-Unter-Vermieter dort ja ungerne auffallen ;-).
Im Normalfall aber ist das Binnen-Verhältnis zwischen Hauptmieter und Hausbesitzer kein Objekt des Interesses des Jobcenters, hat es auch gar nicht zu sein! Im Einzelfall kann das aber wieder ganz anders aussehen.
Ist man mit seinem Sachbearbeiter nicht einer Meinung, dann befrage man doch einfach mal dessen Vorgesetzten. Und danach halt das Sozialgericht, das ist so üblich, wenn man unterschiedlicher (oder neudeusch "geteilter") Meinung ist ...
Gruß aus Berlin, Gerd
Diese Erlaubnis kannst Du getrost ignorieren.
Das JC hat nicht zu prüfen und zu beaufsichtigen, ob Du Dich in Deinen Verträgen vertragstreu verhältst. Da masst es sich mal wieder Rechte an, die ihm nicht zustehen.
Es hat lediglich anfallende tatsächliche Kosten der Unterkunft zu übernehmen (§ 22 SGB II).
Da gibts nichts anzurufen, sondern eine schriftliche Mitteilung zu machen, dass man ein solches Papier nicht vorlegen muss, da die Grenzen der Mitwirkung erreicht sind.
Das wars auch schon.
Das ist doch eigentlich total logisch, daß die das wissen wollen. Wo ist das Problem bei der Deiner Untervermieterin? Sprich halt mit dem Vermieter, dass er Dir was ausstellt.
Weil sie wissen müssen, ob der Vermieter damit einverstanden ist, , daß sie ihre Zimmer untervermietet?! Oder darf man das einfach so??Und was hat das mit dem Verhältnis der beiden zu tun? Es sind 2Leute in seiner Wohnung.....
Also ich kann deine Ansicht nicht teilen. womöglich liege ich damit dann aber falsch
Warum kannst Du das nicht teilen? Das Jobcenter soll Dir ein Zimmer zahlen.Dazu müssen sie doch wissen,ob das rechtens ist?!
Was genau ist daran logisch ? Das Verhältnis zwischen meiner Vermieterin (also der Mieterin der Wohnung) und dem Eigentümer der Wohnung geht doch das Jobcenter nichts an oder ? Ich habe ja eine Mietbscheinigung erhalten, aber sie möchte eben nicht die Daten des Eigentümers auch noch übermitteln, bzw ihn nach einer Beschinigung für das Jobcenter fragen.