Arbeitsamt will Lohnabrechnung der letzten 10Jahre, steht ihnen das zu?
Ich war 10Jahre Arbeiten und will nun das erste mal in meinem Leben Arbeitslosengeld 1 beantragen.
Ich habe dem Amt die Lohnabrechnungen des letzten Jahres gesendet aber mein Antrag wurde abgelehnt.
Ich solle doch die Lohnabrechnungen der letzten 10Jahre senden.
Meine Frage ist: Von wie viel Jahren darf das Amt überhaupt meine Lohnabrechnungen anfordern und wie viel Jahre sind überhaupt nötig um das Arbeitslosengeld zu berechnen?
5 Antworten
Für ALG1 sind eigentlich nur die letzen 3 Monate notwendig.
Hatte das zweimal beantragt und musste jeweils nur 3 Lohnabrechnungen nachweisen.
Korrekt
Das AA kann seitens der Arbeitgeger der letzten 5 Jahre eine Lohnauskunft fordern.
Sind die alle insolvent, so hast Du für die jeweiligen Jahre eine elektronische Lohnsteuerbestätigung bzw. jeweils eine Einkommensteuererklärung aus der sich das jeweilige Jahreseinkommen entnehmen lässt.
Die Agentur für Arbeit benötigt zur Bearbeitung des ALG I Antrages das Formular "Arbeitsbescheinigung", welches der Arbeitgeber ausfüllt. Damit wird Deine gesamte Beschäftigungszeit bescheinigt- also die 10 Jahre. In diese Arbeitsbescheinigung wird auch Dein Bruttogehalt der letzten 12 Monate von Arbeitgeber eingetragen,denn danach wird das Arbeitslosengeld bemessen. Lohnabrechnungen sind da sowieso nicht ausreichend.
mein Antrag wurde abgelehnt.
Du solltest Dich umgehend an eine Arbeitsloseninitiative vor Ort bzw. an einen Fachanwalt für Sozialrecht wenden:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Die Kontoauszüge der letzten 10 Jahre einfordern, halte ich für mehr als ungewöhnlich.
Da sollte eine fachlich versierte Stelle vor Ort eruieren, was los ist.
Ggf. muß gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt werden.
Meinte ich ja.
Ich wüsste jetzt nicht wozu das unbedingt nötig sei.
normalerweise reichen ein paar von den letzten Monatsabrechnungen aus um dein alg1 zu berechnen.
Sie wollen die Lohnabrechnungen und nicht die Kontoauszüge.