Stornierung einer Ferienwohnung per e-mail
Hallo zusammen,
im Januar d.J. habe ich eine Ferienwohnung für eine Woche vom 20. bis 27.7.2014 gebucht. Die Buchung erfolgte nach mehrmaligem e-mail-Verkehr, der Vertrag wurde per Post zugestellt.
Aus privaten Gründen musste ich die Buchung Anfang Mai stornieren und habe dazu am 6. Mai 2014 eine Stornierung per e-mail an den Vermieter der Ferienwohnung gesendet. Da ich keine Antwort erhielt (und auch keine Fehlermeldung), habe ich ebenfalls per e-mail am 17.5. und 13.7. nachgefragt - ebenfalls ohne Antwort.
Heute habe ich den Vermieter angerufen, der mir sagte, er habe keine e-mail von mir erhalten, und ich müsste angesichts der nunmehr kurzen Frist von nur 6 Tagen bis Buchungsbeginn den vollen Preis für die gesamte Woche zahlen ...
Kann mir jemand sagen, ob meine e-mails als Beweis für die Stornierung gelten?
Vielen Dank!
14 Antworten
Leider zählt eine E-Mail nicht als "Schriftform". Du hättest die Kündigung per Post oder Fax schicken müssen.
Allerdings, wenn du die Ferienwohnung nun bezahlen sollst, obwohl der Anbieter noch 6 Tage Zeit hat, Ersatz zu finden (und offenbar unabhängig davon, ob er diesen findet oder nicht), dann kannst du den Anbieter auch bewerten. Mit einem Stern und einem entsprechenden Text. Denn das finde ich echt dreist, dass der dir alles in Rechnung stellen will, obwohl er noch nicht einmal sagen kann, ob sich nicht noch ein anderer Kunde für diese Zeit findet!
Denn das finde ich echt dreist, dass der dir alles in Rechnung stellen will, obwohl er noch nicht einmal sagen kann, ob sich nicht noch ein anderer Kunde für diese Zeit findet
Vielmehr ist es üblich und zulässig, gestaffelte pauschale Stornokosten zu vereinbaren.
Da sie so hoch ausfallen, hat der Vermieter nicht zu vertreten: Tatsächlich hat er ja Aufwendungen getragen, die er darüber als Schaden ersetzt verlangen kann und muss sich allenfalls ersparte Aufwendungen (Wäschewechsel, Kurtaxe) anrechnen lassen.
Nach herrschender Rechtsprechnung gelten E-Mails ohne digitale Signatur nicht als formwirksam, wenn Textform mit eigenhändiger Unterschrift n. § 126b BGB gefordert ist.
Selbst bei vereinbarter Zulässigkeit dieser Übermittlungsform mangelt es dem bei einseitigen Willenserklärung zwingend erforderlichem Zugangsnachweis allein aus technischen Gründen: Schließlich kann die Mail auch im Spamordner des Empfängers gelandet sein oder - selbst mit automatisch generierter Empfangsbestätigung - ebensogut ungelesen gelöscht worden sein kann.
Daher reicht vor Gericht selbst eine Sicherungskopie einer versandten E-Mail als Beweis für die erforderliche Kenntnisnahme einer Kündigungserklärung regelmäßig nicht aus :-(
Erschwerend muss man sich hier zudem schuldhaft anrechnen lassen, dass man nicht gleich per Anruf vergewisserte oder per zugangssicherem Einwurfeinschreiben stornierte, als erkennbar keine Reaktion auf die erste Mail erfolgte, sondern unverdrossen weitere Mails in den Äther versendet wurden :-O
Es war nun unstreitig vielmehr davon auszugehen, dass ohne eine Bestätigung oder Stornierungsnummer keine Kenntnis bestand :-O
Tatsächlich ist die Stornierungs- oder no show-Gebühr demnach geschuldet, so wie sie bei Vertragsschluss ach vereinbart war.
G imager761
Ohne Lesebestätigung wirst Du schlechte Karten haben.
Du könntest mit einem guten Anwalt evtl. Glück haben, wenn die Buchung auch via Email rausgegangen ist. Die muss der Vermieter ja empfangen haben. In Deinem Gesendetordner werden sicherlich die Stornierungsmails noch vorhanden sein, sodass Du wenigstens beweisen kannst, dass Du früh genug storniert hast. Dass Emails nämlich plötzlich "nicht mehr ankommen" kann unter Umständen in Frage gestellt werden, wenn der restliche Schriftverkehr vor der Stornierung problemlos per Email funktioniert hat.
Aber wie gesagt: nur mit viel Glück.
"Tatsächlich muss der Kündigende Zugang beweisen und nicht umgekehrt"
Hab ich was Gegenteiliges behauptet? Ich hab nur gesagt, dass er zumindest beweisen kann, dass er früh genug storniert hat, nicht, dass irgendwas irgendwem zugestellt wurde.
Nun, wenn Du eine Ferienwohnung schon per Mail kündigst bzw. den Vertrag, dann solltest Du es auf jeden Fall mit einer Lesebestätigung machen, ansonsten liegt es auf der Hand, dass er behaupten kann, er hätte nie eine Mail erhalten, was allerdings durchaus im Bereich des Möglichen ist. Nachdem der Vertrag per Post zugestellt wurde, wäre der Postweg auch der Richtige gewesen... Einschreiben mit Rückschein und alles wäre okay gewesen, aber so...
Eine Stornierung ist normalerweise überhaupt nicht möglich. Du kannst den eingegangenen Vertrag also nur kündigen. Eine Kündigung ist aber grundsätzlich on SCHRIFTLICHER Form abzugeben. Eine E-Mail wird nirgendwo als Beweis angesehen, da sie ohne weiteres auch fehlgeleitet worden sein kann.
Du kannst also davon ausgehen, dass du u.U. den vollen Mietpreis zahlen musst. Es sei denn, du kannst beweisen, dass für diese Zeit ein Ersatz für den Mieter gefunden werden konnte.
Tatsächlich muss der Kündigende Zugang beweisen und nicht umgekehrt. Das hat mit "Glück" also herzlich wenig zu tun :-O
G imager761