Jobcenter Vermittlungsvorschlag vom Mittwoch... Erst jetzt beworben - Kriege ich Ärger?

9 Antworten

Der einigungvertrag wurde als Sittenwiedrieg und als Nichtieg vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhr Erklärt da man dadurch nur Nachteile hat wen man diesen Unterschreibt.alleine deswegen ist das nur ein Einschüchterungs Versuch.Wen man Sich auf Den Vorschlag bewirbt Kann das Jobcenter keine Maßnahmen gegen einen Unternehmen Auch sollte man wissen das zu 90% Die Adressen einen Zugeschickt werden nach dem Eigentlich die Firma jemanden gesucht hatten,Womit dan auch diese 3 tage Reglung Blödsin sind.Oder Hast du zu deinem Einiegungsvertrag eine Rechtsbelehrung bekommen oder hat man dir auch gesagt das dieser Vertag nur eine Gültiegkeit von 4 Wochen Hat .Wen nicht ist dieser Gegegenstandslos.

Georg63  15.04.2015, 12:42

Was für einen "Einigungsvertrag" meinst du?

herakles3000  12.04.2015, 13:24

Das Jobcenter fischt diese Adressen Selber nur Aus dem Internet da sie selber angeblich keine Anderen Adressen Haben.

Werktage und ausserdem 3 Tage nach Erhalt nicht 3 Tage nach Absendung.

augsburgchris  12.04.2015, 03:24

Die email wird ja ohnehin im Postausgang gespeichert. Ansonsten Audrucken / Screenshot.

augsburgchris  12.04.2015, 03:22

Alles im Grünen Bereich.

Zoidberg86 
Beitragsersteller
 12.04.2015, 03:22

Ach so, dann meinst du ist also alles noch mal gutgegangen? Wie soll ich bei einer E-Mail-Bewerbung nachweisen, dass ich mich beworben habe?

Nicht verrückt machen, sind 3 Werktage nach "bekannt werden" sprich nach dem Erhalt. 

Darüber hinaus, muss wenn es hart auf hart kommt,das Jobcenter auch erst einmal das "bekannt werden" nachweisen, was sie nicht können, sprich was nicht angekommen ist, ist eben nicht angekommen, ergo kann auch nicht sanktioniert werden.

Heißt, wirft man Dir etwas vor, was sanktionsfähig ist, wirst Du immer erst einmal eine Anhörung erhalten, zu der Du Dich dann schriftlich, oder mündlich zur Niederschrift äußern kannst und solltest.

Nicht einknicken und vorallem nicht einschüchtern lassen, stattdessen Zähne zeigen und auch mal beschweren und klagen, dann fährst DU am sichersten und hast den wenigsten Srress, denn wer sich wehrt, der wird meistens in Ruhe gelassen.

Du hast ab Erhalt des Briefes 3 Tage Zeit, ich würde mich immer sofort bewerben sobald der Brief da ist, so bist du immer auf der sicheren Seite. Du hast alles richtig gemacht.

Da du diesen Vorschlag oder auch Zwang erst Freitag erhalten hast, bekommst keinen Ärger, falls doch, lass es dir nicht gefallen. Zudem ist eine Frist von 3 Tagen nicht zulässig in EGV. Lass dir nicht alles gefallen.

Georg63  12.04.2015, 04:30

Wie lange wartest du denn mit einer Bewerbung, wenn dich ein Stellenangebot interessiert?

Ifosil  12.04.2015, 08:02
@Georg63

Normal nicht lange, das ist schon klar. Aber manchmal hat ein Mensch, gerade über das Wochenende, andere Dinge zu tun. Da kann viel dazwischen kommen. Was es genau ist, geht dem JC und somit dem Staat nichts an. Wir dürfen hier nicht vergessen, das jeder Mensch gewisse Gründe haben kann und wir nicht über seine Leben urteilen dürfen. Auch der Staat, der versucht seine Bürger 2. Klasse (Erwerbslose) zu erziehen, sollte extrem kritisch betrachtet werden, in einer Demokratie sollte es sowas eigentlich nicht geben. Mit der U25 Regelung unterstellt der Staat allen Jugendlichen systematische Faulheit. Meiner Meinung nach eines Rechtsstaats unwürdig.

Georg63  13.04.2015, 12:06
@Ifosil

Ich habe selbst schon viele Jobangebote abgelehnt (begründet). Da war nie von Sanktionen die Rede.

Wenn also eine Bewerbung mal etwas später raus geht, wird nichts passieren. Natürlich darf das nicht der Normalfall sein. Wäre auch nicht zu begründen, da ein Arbeitloser jeden Tag 9 Stunden Zeit für Bewerbungen u.ä. hat. Außer dringenden Arztterminen gibts da auch keine Ausrede, weil er ja normalerweise während dieser Zeit auf Arbeit wäre.

Die Vorschriften sind leider so unmöglich gängelig, weil es immer wieder Leute gibt, die sich hängen lassen, weil sie keinen Bock haben. Diese müssen tatsächlich erzogen werden.