Jobcenter gibt Gutscheine statt Geld?

4 Antworten

Nein, du kannst keinen Widerspruch einlegen. Kaputte Sachen werden in diesen Möbelhäusern nicht herausgegeben, gebraucht ja, aber nicht kaputt. Du solltest deine Ansprüche etwas herunterschrauben, du bekommst die Sachen ja umsonst.

sincity43 
Beitragsersteller
 23.07.2014, 18:47

Ok danke.

Es gab wohl schon einige Betroffene, die sich in deiner Situation befanden...........mach es wie SIE = Setze dich mit deiner Beraterin zusammen und erkläre ihr deine Situation, dann bekommst du statt Gutscheine Geld!!!!

Aber es soll auch vernünftige Sozialkaufhäuser geben!!!! Viel Erfolg l!!!

Die Sozialämter sind gehalten wirtschaftlich zu agieren. Es ist einem 18-Jährigen durchaus zuzumuten seine Erstausstattung aus dem Sozialkaufhaus zu befriedigen.

Wieso hast du nicht dein Bett von deiner elterlichen Wohnung mit genommen? Das tun andere auch.

§ 24 SGB II Absatz 3 schreibt dazu zunächst: "Die Leistungen für Bedarfe nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden. Bei der Bemessung der Pauschalbeträge sind geeignete Angaben über die erforderlichen Aufwendungen und nachvollziehbare Erfah-rungswerte zu berücksichtigen."

Die meist wohlüberlegten Hinwese der Bundesagentur für Arbeit schreiben zu § 24 SGB II Absatz 3: "3.1 Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 Wegen der Zuständigkeit der kommunalen Träger (§ 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) wird auf Hinweise zu diesem Thema verzichtet."

Die Richtlinien seines kommunalen Trägers (also seines Jobcenters) findet man in seiner Kommune - oder evtl. hier: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html .

Nun bezahlt die Kommune einen Haufen Geld, damit Langzeitarbeitslose eine Beschäftigung erhalten, z. B. in einem Sozial-Kaufhaus. Dann soll das Geld (und die organisierte Ware) auch anderen Langzeitarbeitslose zu Gute kommen - hier in Form von Möbeln.

Wenn nun ein Bett defekt ist - im Sozial-Kaufhaus oder im Kaufhaus Karstadt -, dann mache ich was?

Ich reklamiere! Dann wird der Schaden behoben, oder ich kriege ein anderes Bett, oder ich kriege meinen Preis (hier den Gutschein) zurück (s. BGB Wandlung usw.).

Kann das Kaufhaus nicht helfen, muss das Jobcenter aushelfen, eventuell sogar mit Bargeld - oder mit einem Gutschein für Karstadt.

Wer nun aber denkt, er mosert einfach mal ein wenig an der Ware herum, weil er mit Bargeld ja viel mehr anfangen kann (Rauchen, Saufen, Zocken sind die beliebtesten Alternativen in D., in dieser Reihenfolge),

muss seine Mäkeleien an den sozialen Waren schon versuchen relativ glaubhaft rüberwachsen zu lassen. Ob ein bemaltes Bett hier sein Persönlichkeitsrecht derart einschränkt, dass ein Sozialgericht es für unzumutbar hält, das kann er ja auf dem Rechtsweg herauszufinden versuchen, der da lautet:

Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt (hier: Gutschein statt Bargeld) und danach Klage beim Sozialgericht - im Eilfall sogar sofort eine Eilklage = Antrag auf eine Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht.

Gruß aus Berlin, Gerd