Hartz IV Sanktion sofort oder erst nach Anhörung?
Hallo Ihr Lieben.
Ich habe folgendes Problem: Ich beziehe seit etwa einem Jahr Hartz IV. Jetzt hatte ich vorgestern einen Termin im Jobcenter, den habe ich schriftlich abgesagt, da ich an dem Tag nicht konnte. Heute kam nun der Brief, in dem etwa steht "Ich beabsichtige ihr ALG 2 Geld um 10% abzusenken". Drunter steht allerdings "ich gebe Ihnen hiermit gem. §24 die Möglichkeit, sich zum Sachverhalt zu äußern" und ich soll nun am 9. April ins Jobcenter kommen. Das ist auch kein Problem, werde ich machen, ich denke nämlich, dass ich die Sanktion in einem persönlichen Gespräch abwenden kann, wenn ich ordentlich erkläre, warum ich nicht konnte.
Meine Frage ist nun folgende: Am Dienstag ist ja der nächste Auszahlungstermin. Habe ich diese genannte Sanktion jetzt bereits, und mir wird am Dienstag 10% weniger ausgezahlt?(und später eventuell wieder nachgezahlt) Oder wird das dann erst in diesem Anhörungsgespräch entschieden, und ich bekomme für April erstmal auf jeden Fall noch den vollen Satz? So richtig geht das aus diesem Schreiben nämlich nicht hervor. Vielleicht kennt sich damit ja jemand aus. :)
8 Antworten
Hallo, vorab eins: Sie kündigt ja nur an,daß sie evtl. eine Sanktion aussprechen will und gibt Dir Gelegenheit,Dich zum Sachverhalt zu äußern. Du wirst also für April die ganze Leistungen erhalten. Du schreibst in deiner Frage ,daß Du den Termin abgesagt hast...! Hast Du auch begründet,warum Du nicht konntest ? Ein keiner Tipp für die Zukunft: Das Jobcenter interessiert sich in aller erster Linie natürlich für seine eigenen Ziele,nämlich den "Hilfebedürftigen" in Arbeit zu bringen. Die persönlichen Belange des Betroffenen interessieren die idR herzlich wenig. Deshalb grundsätzlich dem Jobcenter absolute Priorität einräumen auch dann wenn es manchmal schwer nachvollziehbar ist. So können evtl Sanktionen ohne große Probleme verhindert werden. Und mal ganz ehrlich: Die zahlen Deine Miete,Krankenversicherung und auch den Lebensunterhalt. Ich finde,da kann man schon auch zu ihren Terminen gehen und die persönlichen Dinge hinten an stellen. Dir alles Gute!
Wird schon werden!! Manche Sachbearbeiter sind ja auch ganz nett. Sie holen immer gleich die riesen Keule raus. Und die Santionsandrohung müssen sie halt machen,weil manche ihnen sonst auch auf der Nase herumtanzen. Das gibt es ja nun leider auch. Nochmals alles gute und viel Erfolg.
Ja genau, das denke ich auch, ich gehe wie gesagt auch davon aus, dass ich das in einem persönlichen Gespräch klären kann. Bis jetzt hatte ich eigentlich nie Probleme mit denen, deswegen hat es mich umso mehr gewundert, dass jetzt direkt sowas kam. Jedenfalls nochmals vielen Dank! :)
Danke für den Stern! Gruß
Vor dem belastenden Verwaltungsakt (Kürzung) kommt die Anhörung - solange die Anhörung nicht abgeschlosssen ist, wird auch nicht gekürzt ... evtl. lässt sich im Rahmen der Anhörung die Kürzung auch abwenden - es käme auf die Gründe für die Terminversäumung an
Bei Terminversäumnis kann der Sachbearbeiter auch "vorsorglich" die Leistung erst mal ganz einstellen. es soll ja vermieden werden, dass zu hohe Rückzahlungen gefordert werden müssen.
Nicht im ALG II
Nun bricht der 9. April schon an und wahrscheinlich liest Du dies gar nicht mehr...
Du brauchst nicht zu einem Termin zu gehen, um Dich zu äussern. Das geht auch schriftlich. Dich extra dafür zu einem Termin vorzuladen, ist auch sehr zweifelhaft rechtmässig.
Ich rate Dir dringend davon ab, Dich in einem Termin im persönlichen Gespräch zu äussern. Da kann Dir alles entlockt und sogar als Äusserung unterstellt werden, was Du nicht mal gesagt hast. Allein schon durch Missverständnisse.
Besser ist es, wenn Du Dich schriftlich äusserst. Nach reiflicher Überlegung. Die wir auch hier anstellen können.
Die Frage der Zahlung dürfte der Monatswechsel ja schon beantwortet haben. Allgemein: Ja, oft genug führen die JC Sanktionen schon aus, bevor sie die Antworten auf Anhörungen abgewartet haben. Und zeigen damit, welchen Wert sie den Antworten beimessen :)
Hallo. Etwas spät zwar, ich habe es aber noch gelesen. Ich habe mein Geld für April noch bekommen und ich war auch bei der Anhörung, ich werde es auch weiterhin bekommen, denn vor Ort wurde mir dann doch Verständnis entgegengebracht, im Gegensatz zu dem, was man anhand des Briefes hätte erahnen können.
Was du schreibst, habe ich schon öfters gehört, ich hatte anfangs deswegen auch echt ziemliche Angst vor Hartz IV. Aber wie oben schon geschrieben, ich hatte jetzt in der ganzen Zeit eigentlich niemals Probleme, das hier war jetzt das erste Mal. Und doch konnte ich das Ganze im persönlichen Gespräch wieder ohne größere Probleme aus der Welt schaffen. Denn eigentlich habe ich eine ziemliche nette Fallmanagerin, der Brief mit der Sanktionsandrohung hatte mich deswegen umso mehr gewundert. Mit meinem Jobcenter habe ich wohl wirklich ziemliches Glück. Ich bedanke mich trotzdem für deine Antwort.
Normalerweise wird erst nach der Anhörung, über die Sanktion entschieden und auch erst danach, wird diese verhängt.
Für April bekommst Du noch den vollen Satz.
Hi. Danke für deine Antwort (auch an alle anderen die geantwortet haben) das hilft mir erstmal und beruhigt mich. Ja, ich habe begründet, warum ich nicht konnte. Meine kleine Tochter war die ganze Woche krank, mit Fieber und allem und ich hatte einfach auf die schnelle keinen, der auf sie aufpassen konnte. Du hast ansonsten aber natürlich völlig recht, das war auch eine Ausnahme und ist zum ersten Mal vorgekommen, bis jetzt war ich zu jedem Termin dort. Bloß an dem Tag wusste ich einfach nicht wie ichs machen sollte.