Jobcenter Anhörung wegen Überzahlter Leistung. Anzeige Betrug möglich?
Hallo Liebe Community,
ich brauche mal dringend Rat von einem Experten.
Unzwar folgendes: Im November letzten Jahres, habe ich bei einer Inventur in einem Sonderposten geholfen. Die Inventur ging 2 Tage a 4 Stunden. Für diese beiden Tage habe ich 78,67€ erhalten, und ich habe es dem Jobcenter nicht mitgeteilt da ich dachte man hat einen Freibetrag von 100€. Nun bekam ich gestern Post vom Jobcenter mit einer Anhörung und eine Auflistung was mir das Jobcenter für den Monat gezahlt bzw ja jetzt Überzahlt hat. Sie kamen zum Entschluss dass das Jobcenter 30€ überzahlt habe und ich den Betrag nun zurückerstatten soll. Natürlich werde ich den Betrag überweisen.
Muss ich denn allerdings jetzt mit einer Anzeige wegen Sozialbetrug bzw. Missbrauch von Sozialleistungen Rechnen? Oder Post vom Hauptzollamt? Oder was kann mir jetzt im schlimmsten Fall widerfahren? Und falls es doch zur einer Anzeige kommen sollte, mit welcher Strafe kann ich maximal rechnen?
Wie die das herausbekommen haben, liegt daran, dass sie ein Datenabgleich mit der Sozialversicherung absolviert haben.
Ich bitte euch mir zu Helfen.
Mit freundlichen grüßen
4 Antworten
Muss ich denn allerdings jetzt mit einer Anzeige wegen Sozialbetrug bzw. Missbrauch von Sozialleistungen Rechnen?
Ja, musst Du. Wenn die Berechnung des Jobcenters richtig ist und 30 Euros überzahlt wurden, dann war es in jedem Fall ein Betrug.. Du hast ein Merkblatt ausgehändigt bekommen, in dem Dir erklärt wurde, dass Du alle Einnahmen melden musst. Du hättest es also wissen können und wissen müssen. Ob die Einnahmen dann angerechnet werden - das entscheidest nicht Du, sondern das Jobcenter nach individueller Prüfung^^
Ich gehe aber davon aus, dass hier das Verfahren eingestellt wird - möglicherweise gegen eine kleine Geld- oder Arbeitsauflage.
Ganz sicher wird's nicht so schlimm, dass Du dann einen Eintrag im Führungszeugnis hast.
Einen Anwalt einzuschalten lohnt hier aber auf keinen Fall. Der kostet wesentlich mehr, als er am Ende nützen würde.
Kann schon passieren das es eine Anzeige gibt,aber wenn du es in deiner Anhörung so erklärst wie hier,also das du dachtest bist 100 € muss man es nicht gemeldet werden,weil das der Grundfreibetrag bei Erwerbseinkommen ist,dann wird da sehr wahrscheinlich nichts weiter kommen,denn wegen den 30 € wird man dir wohl kaum einen Betrug unterstellen wollen !
Das mit den 30 € wird schon korrekt sein,zumindest dann wenn deine Eltern bzw.du für dich noch Kindergeld bekommen oder du z.B. eine Waisenrente bekommen würdest.
Denn ab deinem 18 Lebensjahr steht dir auf so genanntes sonstiges Einkommen,also was kein Erwerbseinkommen ist eine 30 € Versicherungspauschale zu.
Die würde dir praktisch in der Theorie von angenommen 190 € Kindergeld abgezogen,also dann nur 160 € auf deinen Bedarf angerechnet.
Sobald du aber eine Erwerbstätigkeit aufnimmst und wenn es nur 1 Tag wäre,fallen diese 30 € pauschal weg,dafür tritt dann der Freibetrag nach § 11 b SGB - ll für Erwerbseinkommen in kraft und dann gelten deine genannten 100 € Grundfreibetrag.
Das du dann nur ca. 80 € verdient hast ist dann Pech für dich gewesen.
Solltest dir also für die Zukunft merken,dass jede Veränderung in den wirtschaftlichen / finanziellen Verhältnissen vorher bzw. zeitnah zu melden sind,auch wenn du nur 30 € verdienen würdest.
Nein mit dem Zurückzahlen ist es Erledigt da kommt nichts nach.
Da kommt nix mehr wenn du zahlst