Einladung von JobCenter, muss ich hin?
Habe eine Einladung vom JobCenter erhalten (welches noch nicht mal für mich zuständig ist)
Es geht um eine Informationsveranstaltung eines Arbeitgebers (CallCenter)
Habe aber bist jetzt nichts derartiges unterschrieben, wo die Damen und Herren vom Arbeitsamt mich in die CallCenterSpate (hier inbound) stecken könnten.
Muss ich nun dahin?
7 Antworten
Ist eine Rchtsfolgenbelehrung dabei? dann solltest du dort hin, sonst ist das Geld erst mal zu.
Rechtsbehelfsbelehrung -> Anzeichen für Verwaltungsakt
Sie müssen an der Veranstaltung teilnehmen, da von der Agentur für Arbeit / der Arge erwartet wird dass Sie (fast) alles dazu beitragen schnellstmöglich wieder in Lohn und Brot kommen. Nehmen Sie einen solchen Termin nicht wahr können Sie gesperrt werden.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen verhindert sein sollten müssen Sie den Termin telefonisch absagen und ein ärztliches Attest vorlegen.
Peter Kleinsorge
Ja, du wirst nicht drum rum kommen.
wenn du keine Lust auf Call-Center hast, frag deinen Arzt ob er dir ein Attest schreibt, dass du nicht den
ganzen Tag ununterbrochen sprechen kannst, wegen Stimmbandschaden oder sowas ;-)
Kein Arzt schreibt ein Attest aus über irgendetwas was nicht zutrifft.
Auf der Einladung steht drauf, ob der Termin für Dich verpflichtend ist oder nicht. Bei uns gibt es einige derartige Informationsveranstaltungen, bei denen es keine Anwesenheitspflicht oder -kontrolle gibt, die Arbeitssuchenden dennoch helfen können. Eine Einladung durch den Fallmanager ist aber natürlich immer verpflichtend.
Jup ... grundsätzlich hast du als ALG2'ler keine Wahl bei der Job-Suche (Ausnahme bilden sog. Tendenzbetriebe); d.h. der Sachbearbeiter wird zwar deinen Berufs-/Gehaltswunsch zur Kenntnis nehmen, ist aber bei seinen Vermittlungsvorschlägen nicht daran gebunden.
Zudem kann CC-Inbound recht angenehm sein .. aber das nur so nebenbei ^^