Aufgehobene Leistungsfähigkeit (ärztliches Gutachten)?
Hallo uzwar habe ich das Problem das ich aufgrund einer sozialen Angst Störung nicht in der Lage bin von jopcenter arbeit an zu nehmen ich habe ein ärztliches Gutachten wo ich jetzt nicht ganz verstehe ob ich nun arbeitsfähig bin oder nicht ? Da steht ja Felder sind nur bei aufgehobener Leistungsfähigkeit zu nutzen ... meine direkte Frage ist einfach kann das jopcenter mich nun in eine Maßnahme zwingen ob wohl ich mich nicht fähig fühle? Bemerkenswert ist auch das da garnix von sozial Phobie steht obwohl es das Haupt Problem ist ... kann mir jemand erklären ob ich damit noch sanktioniert werden kann bei einer Verweigerung?
11 Antworten
Für mich klingt das eher nach "kein Bock, arbeiten zu gehen"
Sorry, wenn ich dich damit angreife, aber das ist meine Meinung und die darf man ja äussern.
Und wenn du wirklich eine Phobie haben solltest, dann lass die von einem Psychologen diagnostizieren.
Ja, weil Dein Hauptproblem ist noch nicht anerkannt.
Da mußt Du Dich selbst kümmern und ein entsprechendes Attest (z.B. eines Psychiaters) beibringen. Allerdings bist Du dann auch verpflichtet an Deiner Genesung mitzuwirken, also Therapie u.ä.
Das heißt im Groben und ganzen, du bist voll Arbeitsfähig aber nur für Jobs geeignet die dich nicht unter Druck bzw Stess setzten.
Also du kannst jeden Job Volllzeit ausübern, solange er nicht die unter 2.6 erwähnten "Nachteile" hat.
Einen Job als Müllpicker im Stadtpark würde man dir also zumuten können.
Arbeitsfähig steht da.
Eine Angststörung kann ein Amtarzt nicht diagnostizieren, dazu musst Du zu einem Psychologen oder Neurologen
Erst auf dessen Diagnose hin, kann sich in Amstarzt dazu äußern.
- Also, zuerst einmal stellt sich die Frage: Wer hat das "Gutachten" angefertigt?
- Wer ist der Auftraggeber des "Gutachtens": das Jobcenter, angefertigt vom Medizinischen Dienst?
- Unten im Formular steht "Teil B_Stellungnahme_mit_Leistungsbild_ohne_Kundenkontakt_17.07." Heißt das, dass du gar nicht persönlich mit einem Psychologen/Psychiater gesprochen hast (keine Exploration)? So sieht es nämlich aus, als ob dieses "Gutachten" nach Aktenlage erstellt worden ist.
- Unter Punkt 1sind die Kriterien aufgezählt, die die dir zumutbare Arbeit einschränken: a) Du darfst keine Arbeit machen, bei der du etwas überwachen, steuern oder mit der du dich oder andere gefährden könntest (z. B. du kannst nicht als Gabelstabler arbeiten). b) Du darfst keine Arbeit mit Publikumsverkehr (z. B. als Verkäuferin) machen, c) du darfst keine Schichtarbeit machen, d) du darfst keine laute, e) anstrengende oder f) Arbeit machen, die dich stresst und g) du darfst keine Arbeit machen, bei der du "viel" Neues lernen musst.
Allerdings stellt sich bei all diesen Einschränkungen die Fragen: Welche Arbeit ist nicht zumindestens teilweise mit Stress verbunden, bei welcher Arbeit muss man nicht dazulernen, bei welcher Arbeit überwacht oder überprüft man nicht?
Laut "Gutachten" bist du körperlich in der Lage, "mittelschwere" Arbeit zu leisten – was immer das konkret bedeutet. Du kannst laut "Gutachten" über sechs Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen, bei der du stehst, gehst oder sitzt, bei der du aber nicht deinen "Kopf" gebrauchen musst (das ist mit "intellektuelle Minderbelastung", "psychische Minderbelastung" gemeint). Laut Gutachten bist du nicht so eingeschränkt, dass du nicht den öffentlichen Nahverkehr zur Arbeit benutzen kannst.
Kurz und gut: Du bist angeblich voll arbeitsfähig, aber hast gleichzeitig so viele Einschränkungen, dass für dich diese Arbeit erst einmal erfunden werden müsste.
Du solltest dir überlegen, ob du Widerspruch gegen das "Gutachten" einlegen willst. Es ist widersprüchlich und viel zu unkonkret.