Anhörung zur Geltendmachung eines Ersatzanspruchs bei sozialwidrigen Verhalten (Jobcenter)
Hallo an Alle,
ich hatte einen Job, aber ich habe Ihn Selbst zum 31.12.2013 gekündigt. Jetzt bin ich in eine andere Stadt gezogen und habe ALG II beantragt. Habe dieses auch bekommen, aber ich habe jetzt eine Sanktion erhalten, also weniger Geld im Monat, weil ich Selbst gekündigt habe. Das verstehe ich ja und ist halt so, aber jetzt kamen die mit noch was andere:
Anhörung zur Geltendmachung eines Ersatzanspruchs bei sozialwidrigen Verhalten Das Jobcenter meint ich habe die Hilfbedürftigkeit möglichweiser vorsätzlich und grob fahrlässig herbeigeführt.
Sie wollen jetzt, dass ich ein schreiben aufsetze, in dem ich Begründe warum ich Selbst gekündigt habe und soll das erläutern.
Hab Ihr Ideen oder Tipps dazu, was man da genau beachten muss oder was man da schreiben könnte?
Gruß Nexus108
7 Antworten
Ich habe einen Tipp für dich. Da hier keine rechtlichen Beratungen getätigt werden können/dürfen, rate ich dir einfach wahrheitsgemäß zu schildern, was dich zu diesem Schritt bewegt hat. Wenn Gründe vorhanden waren, die Hand und Fuß haben, gibt es durchaus auch beim Jobcenter Menschen, die verstehen, dass eine Weiterbeschäftigung unter den Umständen nicht zumutbar war. Und bedenke immer, dass es neben deiner Version auch immer andere Versionen gibt, die deine "wie komm ich da am Besten raus" Version widerlegen können.
Sag die Wahrheit und alles wird gut. Falls du einfach so gekündigt haben solltest, war dir sicherlich vorher bewusst, dass das Konsequenzen hat..
Wie gesagt, wenn es fundamentierte Gründe sind, wird man die nachvollziehen können. Ich habe eben allerdings gelesen, dass Langeweile und die Sehnsucht deinen studierten Beruf auszuüben, dein Vorhaben bekräftigt haben, das sind natürlich keine nachvollziehbaren Gründe einer "besonderen Härte", diesen Beruf weiter auszuüben. Ansonsten bist du ja sicher rechtschutzversichert und hast einen guten Arbeitsrechtler in der Umgebung ... :-)
Das sozialwidrige Verhalten bestehst darin, dass du deine Arbeitslosigkeit selbst herbei geführt hast. Der normale weg wäre, sich zuerst eine neue Arbeit zu suchen und dann fristgerecht zu kündigen.
Wenn du das nicht ordentlich begründest, wird deine Leistung nicht nur gekürzt, sondern kann komplett gestrichen werden, bzw. nur noch als Darlehen gewährt.
Der Umzug in eine andere Stadt, reicht NICHT als Begründung. Das kann man in der RICHTIGEN Reihenfolge organisieren.
Das fordern Sie zur Überprüfung ob Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit besteht, oder ob Du eventuell berechtigte Gründe hattest dort zu kündigen.
Wenn z.B. der Arbeitgeber Arbeitsrecht gebrochen hat oder sonstige unzumutbare Bedingungen zur Kündigung geführt haben, wird Du eventuell von beiden Vorwürfen befreit.
Kommt halt immer auf den Einzelfall an
Ich habe mich dort einfach nicht mehr wohl gefühlt, aslo dort zu arbeiten und zu leben. Die Einstellung dort war sehr dogmatisch und spirituell.
Ich pesönlich habe dafür vollstes Verständnis und eigentlich hast Du auch ein Recht auf freie Berufswahl als auch Vertragsfreiheit.
Leider werden seitens der Treuhandverwaltung-BRD in Deutschland sämtliche Grund und Menschenrechte umgangen, indem vorrangiges Recht einfach ignoriert wird. Pure Willkür wenn Du mich fragst...... Eine Kürzung wird Dir somit nicht erspart bleiben. Du kannst nach Erhalt des Verwaltungsaktes lediglich Widerspruch einlegen und Deine Grundrechte nach GG (unvereinbart) sowie Sozialstatsprinzip und die Menschenrechte nach § 25 GG einfordern.
Wird der Widerspruch abgelehnt kannst eine Feststellungsklage anstreben.
Ich wünsche Dir alles Liebe & Gute
Man kann sein Recht auf freie Berufswahl und Vertragsfreiheit durchaus mit einer FRISTGEMÄSSEN Kündigung wahrnehmen.
Zur freien Vertragswahl gehört auch, dass Kündigungsfristen vereinbart werden und einzuhalten sind.
@Hans
Sinnlos, an dieser Stelle eine Diskussion vom Zaun zu brechen, denn Angel legt das GG in etwa so, dass jemand, der in seinen Wunschberuf - z.B. Ameisenzüchter - nichts findet, überhaupt nichts zu machen braucht, da das ja seine freie Berufswahl einschränkte.
Kündigungsfrist???? Wo steht denn bitte das diese nicht eingehalten wurde?
So ein Dünnfug....... Pure Unterstellung
da war an @Der Hans
Ich werde nie verstehen, warum hier gewisse Kommentatoren immer nur die Pflichten hochpreisen und die Rechte der Bürger niedertrampeln.
Typisch gehirngewaschen DEUTSCH
meinen 1.Kommentar hat wohl keiner gelesen. Lediglich meine persönliche Meinung hält man hoch......
Armes Deutschland
Hier mal einen offenen Brief von einr über 70jährigen. Sie schreibt mir aus dem Herzen: Hallo, was ich absolut nicht verstehe ist die Tatsache, daß für jeden Hund und jede Katze, eine Petition gestartet wird aber warum wird keine Petition gestartet, die die Merkel zum Rücktritt auffordert????????????????
Die lügt, betrügt, verscherbelt ohne dabei rot zu werden, das gesamte Volkseigentum, begeht am laufenden Band Betrug, wechselt Ihre Meinung wie ein Windfähnchen, verspricht vor den Wahlen alles Mögliche und hält nichts ein, so ganz nach nach Konrad Adenauers Manier:".....was interessiert mich mein Geschwätz von gestern!" - aber das Volk schweigt und genießt die Spiele und das Steuer zahlen...... Das ist für mich absolut unverständlich. Ich bin weit über 70 aber so viel Dummheit wie beim deutschen Volk, habe ich noch nicht erlebt. Dieses Volk hat garnichts ganz offensichtlich, garnichts anderes verdient denn Dummheit muß Strafe bezahlen - dabei ist es offensichtlich, wohin die Reise geht. Vom ersten Schritt einer Reise, sind wir inzwischen weit entfernt denn wir sind schon unmittelbar vor dem "no Return-Point" oder sogar schon dran vorbei denn ich kann mir nicht vorstellen, daß diese Schlafschafe oder besser gesagt "Rindviecher", in kurzer Zeit noch so eine krasse Kehrtwende hinbekommen.
Wenn ich mich mit Computern besser auskennen würde, hätte ich schon lange so eine Petition oder Volksbefragung, gestartet. Vielleicht denkt doch mal jemand an so eine Möglichkeit, es kann doch nicht sein, daß das so weitergeht - die haben ja überhaupt keine Hemmungen mehr..... und die Angehörigen der Wortmarke Polizei begeht jeden Tag neue Verbrechen und gibt bei Beschwerden ohne rot zu werden den Kommentar zum Besten: das Gesetz interessiert uns nicht, wir tun, was der Chef uns sagt! Das ist so krass, daß die sofort mit einem Disziplinarischen Verfahren und ABERKENNUNG SÄMTLICHER ALTERSICHERUNGSBEZÜGE, auf Sozialhilfe gesetzt werden müßten, denn die haben die Pflicht, das Volk zu schützen und vor den Politischen Verbrechern machen die einen Kratzbuckel - dabei müßten die gegen diese Möchtegernpolitiker vorgehen. Wenn ich allein diese v. d. Leyen als Kriegsministerin sehe, die urplötzlich gegen Tattos der Soldaten vorgeht und die Kleiderordnung der Soldaten, die in Teilen der Welt ihre Haut zu Markte tragen müssen, wo sie überhaupt nichts zu suchen haben, dann kann ich nur noch den Kopf schütteln....... jetz hamma wirklich eeeeendlich mal nen richtigen Kerl.....auf dem Posten....... Deutschland - Deutschland, schämst du dich nicht, so etwas zuzulassen?
Mir macht es keinen Spaß mehr, in BRD-danien zu leben..... aber mit meiner Rente wurde ich beschissen, daß die Augen tropfen und weil ich Grundsicherung bekomme, darf ich nur 10 € / Monat dazuverdienen und die schieben sich in der EU Gehälter rein, daß alle Mitgliedsländer nur noch stöhnen..... ne, macht keinen Spaß mehr.... - dabei sind das alles, vom Jobcenter angefangen bis in die höchsten Politikerkreise, über die Landratsämter, die Krankenhäuser, den TÜV, die Wortmarke POLIZEI - überhaupt alles, was da rumkreucht und fleucht, private Firmen ohne Hoheitsrechte....... und keiner beschwert sich weils doch soooooo schön ist -mann sind die alle blöd...
das ist meine Meinung dazu Gruß ...eine weit über 70jährige
geiler Brief von der Omi - Daumenhoch :D
Unter welchen Voraussetzungen darf dann deiner Ansicht nach die freie Berufswahl wie eingeschränkt werden?
Aus dem selben Grund, weshalb hier einige Kommentaren, - typisch Deutsch - nur die Rechte vor sich her tragen, aber von Pflichten nichts wissen wollen ....
Leider werden seitens der Treuhandverwaltung-BRD in Deutschland sämtliche Grund und Menschenrechte umgangen
Das Zitat reicht eigentlich aus, um zu erkennen, aus welcher Ecke die rechtsauffassung von Angel941 kommen.
Wie so oft, hilft da ein Blick in die Fachlichen HInweise des Jobcenters:
Dort sind einige Feinheit zur Umsetzung des Ersatzanspruchs dargelegt, die dir weiterhelfen könnten.
Die konkreten Gründe kannst nur du selbst wissen.
Allerdings wird ein
Ich habe mich dort einfach nicht mehr wohl gefühlt, aslo dort zu arbeiten und zu leben. Die Einstellung dort war sehr dogmatisch und spirituell.
definitiv NICHT ausreichen, denn es gilt:
Die Ersatzpflicht tritt nur ein, wenn der Verursacherin oder dem Verursacher für ihr bzw. sein sozialwidriges Verhalten kein objektiv wichtiger Grund zur Seite gestanden hat. Unerheblich ist, ob die Verursacherin oder der Verursacher glaubt, einen wichtigen Grund zu haben oder ihn zum Zeitpunkt des Handelns überhaupt kannte.
Quelle: ebenda
Möglicherweise greift auch bei dir § 34 Abs. 1 Satz 3 SGB II:
Von der Geltendmachung des Ersatzanspruchs ist abzusehen, soweit sie eine Härte bedeuten würde.
Was waren denn deine Gründe zur Kündigung? Schreib die halt. Was möchtest du denn da für Ideen und Tipps bekommen? Im Zweifel musst du diese Gründe notfalls beweisen...
Auf was muss ich achten
Normalerweise darf man aus der Optik der Sozialbehörden nur aus einem wichtigen grund kündigen. Das wäre einer, der auch zur fristlosen Kündigung berechtigen würde. Dann aber hätte man ja auch fristlos kündigen können und nicht ordentlich, so wie du das wohl getan hast. Also bleibt erstmal als Rätsel die Frage im Raum stehen, warum du überhaupt gekündigt hast? So wie du dich zierst, ensteht der Eindruck, du hast eigentlich keinen vorzeigbaren grund gehabt, sondern dir eher überlegt, dass du ohne sozialversicherungspflichtige beschäftigung auch ganz gut über die Runden kommst... Verständlich, dass das Amt da nicht einfach nur die Faust ballt, sondern auch noch den Mittelfinger rausstreckt. :-)
Noch so ein(e Obrigkeitshörige/r...... ;)
Und als nationalrevolutionärer Reichsbürger glaubt man an die Existenz eines menschenrechts auf Abenteuerlichkeit (Langeweile), Mindestanforderungen in der Arbeit (Unterforderung), größere Zimmer (kleines Zimmer) und Arbeit auf Zuruf (studierter Job)? Da soll dann die Allgemeinheit blechen, wenn es einem Recihsprinzen beliebt, sich von einer Daunenfeder gezwickt zu fühlen...? :-)))
Dummschwätzer :D
Dachte auch, dass ich einfach schreibe wie es wirklich war. Hab ja meine Gründe gehabt, bin mir halt nur nicht sicher ob Sie diese verstehen.
Konsequenzen waren mir in der Hinsicht bewusst, dass ich eine Sanktion bekomme, aber mehr nicht.
Ich dachte halt es gibt ein paar Tipps, auf was ich achten muss, aber Wahrheit ist immer am besten.
Danke