Korruption oder Vetternwirtschaft im Arbeitsamt bzw. Jobcenter?
WORUM GEHT ES: Angenommen, meine verbeamtete Sachbearbeiterin im Jobcenter (folgend SBin genannt) hat einen Ehemann, der eine private Arbeitsvermittlung betreibt. Die SBin schickt ihre Arbeitslosen "Kunden" zu ihrem Ehemann. Die Arbeitslosen werden sich bei ihm vernünftig zwangsbewerben müssen, weil bei Verweigerung oder Bewerbungssabotage (absichtlich doof anstellen) eine Sanktion droht (30% Leistungskürzung für drei Monate). Bei erfolgreicher Arbeitsvermittlung seitens des Ehemanns kassiert er die Provision aus dem Vermittlungsgutschein, der ihm von seiner Frau (SBin) über das Jobcenter ausgestellt wird. das Ehepaar profitiert also einerseits durch die Vermittlungsgutscheine, andererseits, weil die Frau auch Erfolge bei ihrem Dienstherren nachweisen kann (Leute in Arbeit gebracht).
FRAGE: Ist der ganze Vorgang unter Korruption oder Vetternwirtschaft einzuordnen?
7 Antworten
Außer "Vorteilsnahme im Amt" oder den Versuch dazu sehe ich gar keinen Grund für eine Sanktion, denn diese greift nur, wenn du eine Arbeit verweigerst. Der Ehemann hat aber gar keinen Arbeitsplatz für dich, sondern nur eine Vermittlungsagentur. Du kannst also gut und gerne einen anderen Arbeitsvermittler beauftragen, wenn du einen Vermittlungsgutschein bekommen hast.
Sollten dir daraus Nachteile erwachsen, dann solltest du dich bis zur höchsten Stelle beschweren bzw. Widerspruch einlegen und ggf. vor das Sozialgericht ziehen.
Ich wurde auch einmal vom Arbeitsamt zu einem privaten Arbeitsvermittler geschickt, der keine Arbeit hatte, sondern nur die Adressen, den Arbeitswunsch, die Qualifizierung usw. in die Datenbank aufnahm und nach dem Vermittlungsgutschein fragte. Ich dachte: "Hoppla, was geht denn hier vor? Wieso schickt mich das Arbeitsamt gerade zu diesem Vermittler?" Das habe ich meiner Sachbearbeiterin mitgeteilt und dass ich es ungerecht finde den anderen Arbeitsvermittlern gegenüber, wenn das JobCenter alle nur dorthin schickt. Ich sah darin eine unzulässige Bevorzugung, zumal der Mensch zu diesem Zeitpunkt gar keine Arbeit zu vergeben hatte. Meine Sachbearbeiterin gab mir recht, es gab keine Sanktion.
Wenn dies wirklich der Fall sein sollte, was ich erst mal so wie hier dargestellt nicht glaube, dann wäre dieses Vorgehen höchst bedenklich, sowohl disziplinar- als auch strafrechtlich!
Aber wie erwähnt, erst einmal glaube ich das so nicht, dieses Vorgehen würde auch ziemlich schnell auffallen. Die Mitarbeiter und Bediensteten der ARGE können auch nicht tun und lassen, was sie wollen und wie sie wollen, auch wenn es Einzelfälle von Korruption und Vorteilsnahme gibt, so wie überall!
Es ist aber so, auch wenn Du es nicht glauben kannst. Aber danke dir für den Begriff "Vorteilsnahme im Amt". Den kann ich hierbei gut gebrauchen.
Wäre irgendetwas anders, wenn die private Arbeitsvermittlung nicht dem Ehemann gehören würde?
Ich glaube NEIN!
Auch dann gibt es Sanktionen und auch dann gibt es beim Erfolg die Provision, oder?
Wo ist denn hier jetzt der Schaden??
Ich verstehe Deine angesprochenen Zweifel/Probleme, nicht dass das missverstanden wird!!!
Der Fragesteller ist persönlich betroffen und behauptet Dinge, die er ja gar nicht sicher beweisen kann! Was ist, wenn die SBin auf Anweisung handelt, der Ehemann reiner Zufall ist? Was ist, wenn die SBin mind. genauso viele oder auch mehr Arbeitslose zu anderen privaten Vermittlern schickt?
OK, prüfen sollte man das!
Aber mit Behauptungen sollte man vorsichtig sein, wenn man nicht sicher ist bzw. die Behauptung nicht beweisen kann!
Und genau das ist es, wogegen ich vorgehen möchte. Es kann nicht sein, dass ich von der Jobcenter-Mitarbeiterin im Falle der Arbeitslosigkeit ständig zu ihrem Ehemann hingeschickt werde.
Meiner Meinung nach verbeißt Du dich da in etwas! Wenn es nicht der Ehemann wäre, MÜSSTEST Du auch hingehen!
Es geht darum, was ich in der Eingangsfrage geschrieben habe. Wie das System funktioniert hast Du zwar dargestellt in deinen Ausführungen. Der Schaden liegt bei mir, weil ich mich vom Ehemann der Sachbearbeiterin erpressen und nötigen lassen muss und andere private Arbeitsvermittlungen gegenüber dem Ehemann benachteiligt sind, wenn man mich die SBin bevorzugt zum Ehemann schickt.
Wenn Du einen Bescheid bekommst, gibt es eine Rechsbehelfsbelehrung! Dagegen kannst Du ja dann gegen an gehen, mit entsprechender Begründung!
Fristen beachten!
Aber vorsichtig mit Behauptungen, die Du nicht sicher weißt und/oder nicht beweisen kannst!
Mit einem vermitlungs Gutschein entscheidet man selber wo man hingeht nicht derjenige im Amt.
Eine Zwangsbewerbung gibt es nur wen man Adressen von Arbeitgeber bekommt leider gilt das auch für Zeitarbeitsfirmen.
Erfolg ist eher nicht erwünscht im Jobcenter den das wurde mal sogar bestraft.
Wen sich zb der fallmanger durch bestimmte Vermittlung bereichert dann kann er gekündigt werden egal wodurch er sich bereichert.
Juristisch kann ich das nicht beantworten, rein objektiv betrachtet aber ja.
Ich darf als Bedienstete(r) einer staatlichen Behörde niemanden explizit bevorzugen, schon gar nicht, wenn mir daraus selbst Vorteile erwachsen! Dies könnte man in einem solchen Fall annehmen, denn wenn die Sachbearbeiterin die Personen explizit zu Ihrem Mann schickt und dieser Provisionen für diese Personen bekommt, von der im ehelichen Haushalt auch die Sachbearbeiterin profitiert, dann wäre dies auf jeden Fall eine Untersuchung wert.