Alg 2 ("Hartz IV") und AOK Schulden?
Alg 2 ("Hartz IV") und AOK Schulden
Ich habe nicht gezahlte AOK-Beiträge (war vorher freiwillig versichert), habe nun aber Alg 2 (Hartz IV) rückwirkend auch für diese Beitragszeiträume bekommen. Dadurch wird die Krankenversicherung meines Erachtens rückwirkend durch das Jobcenter getragen.
Muss ich das der AOK mitteilen oder erlässt die AOK von sich aus einen (rückwirkenden?) Änderungsbescheid?
Wenn wegen der offenen Beträge schon eine Kontopfändung erfolgt ist, wird diese dann automatisch aufgehoben oder unwirksam? Oder was muss ich da tun?
Wie ist es mit den angefallenen Säumniszuschlägen und Vollstreckungskosten? Fallen die dann auch weg?
Wird ein (noch nicht bestandskräftiger) Ruhensbescheid der AOK wegen offener Beitragszahlungen dadurch unwirksam?
5 Antworten
Hallo,
wenn die Krankenkasse die Mitteilung des Jobcenters erhalten hat, werden die offenen Beiträge storniert. Die Säumniszuschläge entfallen ebenfalls. Das Ruhen der Leistungen wird hinfällig.
Mögliche Probleme:
- wenn noch Lücken übrig sind, für die eine freiwillige Mitgliedschaft bestehen bleibt, gelten hierfür weiterhin die Maßnahmen für die Vollstreckung
- es gibt 11 verschiedene AOKn in Deutschland. Bei Verwechselungen gibt es Probleme. Im Bescheid des Jobcenters genau kontrollieren, ob es die richtige AOK ist.
- Bei den Mahnkosten bin ich nicht sicher, ob diese auch automatisch zu stornieren sind.
Ich würde es so machen:
- eine Woche nach Erhalt des Bescheids des Jobcenters mit der richtigen Krankenkasse bei der AOK schriftlich nachfragen, ob und in welcher Höhe noch Beträge offen sind
- Bestätigung anfordern, dass die Gesundheitskarte wieder voll einsetzbar ist
- nachfragen, wann die Bank über das Ende der Kontopfändung informiert wurde.
Gruß
RHW
Danke für den Stern!
reiche der AOK alle Bescheide in Kopie ein.
erfahrungsgemäß kann es manchmal etwas länger dauern bis die Meldung vom Amt bei der Kasse übermittelt ist. manchmal kommt auch gar nichts an.
um weitere Vollstreckungsmaßnahmen vorzubeugen auf jeden Fall mit der AOK sofort Kontakt aufnehmen.
Das Jobcenter leistet in dem speziellen Fall rückwirkend ab dem Monat, ab dem Krankenkassenbeträge offen sind.
Dadurch sollten sich die KV-Probleme erledigt haben.
Siehe Antwort von @RHWWW.
Es wird vermutlich ein paar Tage dauern, bis alles wieder "normal" ist.
Genau diese Fragen würde ich mit der AOK klären.
Kontaktaufnahme beschleunigt solche Vorgänge.
Meiner Meinung nach hast du gute Chancen, dass die Schulden und damit auch die ganzen Mahngebühren, Zinsen etc wegfallen.
Also im digitalen Zeitalter gibt es kaum noch Geheimnisse, warum wurden denn nicht zwischenzeitlich schon mal die AOK oder das Jobcenter per Hotline kontaktiert?
Weil ich mich zuvor über die Rechtslage bzw. die beste Vorgehensweise informieren wollte.