MUSS ich eine Vermögensumwandlung dem Jobcenter melden?


11.12.2021, 00:42

Hab in bar gezahlt

7 Antworten

Melden muss man nur Tatsachen, die für die Höhe der Sozialleistung "erheblich sind", sagt SGB I § 60 Angabe von Tatsachen:

(1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen.

Wenn allerdings der Verdacht entstanden ist, dass man anrechenbare Einnahmen, siehe SGB II § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen, generiert, wie es so oft vorkommt, wenn wer oft was über ebay usw. verkauft,

kann es hilfreich sein, diesen Verdacht durch entsprechende Beweismittel nach Nummer 3 zu entkräften.

Auch Zeugen sind Beweismittel, wenn man etwas bar gekauft hat. Wer etwa für 200,- € bar auf dem Flohmarkt eine Playstation gekauft hat, die ihm nicht behagt, und diese dann über ebay wieder für 200,- € verkauft und so einen schwer erklärbaren Eingang (aber keinen Gewinn!) auf seinem Konto hat,

kann dies zum einen einfach so dem Jobcenter erklären. Denn auch die Aussage des Betroffenen ist ein Beweismittel. Und er kann zur Not auch noch Zeugen benennen und etwa erklären: "Mein Bruder war dabei und kann das bestätigen!" Und so weiter. Siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Beweismittel.

Gruß aus Berlin, Gerd

LouPang 
Beitragsersteller
 11.12.2021, 01:29

Hey Gerd, erstmal vielen Dank für deine Antwort!

Es geht um Airpods 3 hatte nebenbei jeden Monat bisschen Bargeld aufseite gelegt und hatte mir airpods 3 gekauft allerdings funktioniern diese schlecht mit Android weswegen ich diese über ebay klein anzeigen verkaufen will. Dadurch das ich den Beleg nicht mehr finde könnte es blöde fragen vom jobcenter geben. Rücknahme beim Geschäft wäre trotz Quittung nicht möglich? Wie verfahre ich jetzt am besten ?

GerdausBerlin  11.12.2021, 10:21
@LouPang

"Rücknahme beim Geschäft wäre trotz Quittung nicht möglich?"

Mit und ohne Quittung gelten BGB

§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag und BGB  § 434 Sachmangel. Ohne Quittung ist der Kauf und das Bezahlen nicht so leicht zu belegen, aber dennoch oft möglich. "die vereinbarte Beschaffenheit" nach § 434 umfasst auch die Zusicherung des Verkäufers, "Das Ding funktioniert auch mit Android-Geräten!" Hat er so etwas zugesichert und das stimmt nicht, liegt ein Sachmangel an der Ware vor. Dann heißt es Geld zurück oder neue, funktionierende Ware (oder Reparatur, manchmal). Siehe etwa hier.

Das Jobcenter könnte fragen, worum es sich bei der Einnahme handelt, die durch deinen Verkauf auf deinem Girokonto gelandet ist. Hilfreich könnte es sein, wenn schon im Betreff der Überweisung der Zweck der Überweisung vermerkt ist, Beispiel: "Kaufpreis für Kopfhörer Airpods 3." Dann könnte dein Leistungs-Sachbearbeiter im Jobcenter denken: "Aha, der hat seine alten Kopfhörer verkauft." Oder er bittet dich um eine Stellungnahme. Dann kannst du ja schreiben: "Ich habe meine alten Kopfhörer verkauft" oder "Ich hatte am XX. November für 150,- Kopfhörer gekauft, die aber an meinem Gerät nicht funktioniert hatten. Daher habe ich sie am YY. November für 130,- über ebay-Kleinanzeigen wieder verkauft."

Kritisch wird es eben, wenn wer jede Woche mehr Ware verkauft, als man normalerweise in einem Haushalt finden kann - beispielsweise 5 Kopfhörer pro Woche. Dann könnte das Jobcenter ein gewinn-erzielendes oder gar ein gewerbliches Handeln vermuten - und dessen Reinerlöse müssten natürlich von dir beim Jobcenter angegeben werden und vom Jobcenter berücksichtigt werden als § 11 Zu berücksichtigendes Einkommen - nach Bereinigung um die üblichen § 11b Absetzbeträge, bei gewerblichem Handeln auch um die Freibeträge für Erwerbs-Einkommen in Absatz 2 und 3.

Nein - private Verkäufe, die eine Vermögensumwandlung darstellen, brauchen nicht dem Jobcenter gemeldet werden - Einkaufs- und Verkaufsquittungen sind aber sicherheitshalber aufzubewahren; wenn das Jobcenter die Kontoauszüge prüft, kann die Einnahme als Vermögensumwandlung nachgewiesen werden.

Wenn man jetzt die Einkaufsquittung nicht mehr hat, ist das auch kein Beinbruch - es handelt sich hier um Gegenstände des täglichen Bedarfs - das kann man auch so erklären, zumal es eine einmalige Sache ist - man könnte noch im Internet zum Preisvergleich die gleiche Sache heraussuchen und ausdrucken.

Melden mußt Du es m.M.n. nicht, nur auf Nachfrage erklären können, wenn Du es gegen Barzahlung verkaufst.

Zumindest würde dies für Niederpreisige Waren gelten.

Kaufbelege, Quittungen, etc. sollte man immer eine Weile aufheben.

Vermögensumwandlung es kein Einkommen. Somit ist eine Vermögensumwandlung auch nicht anrechnungsfähig, weil man dadurch nicht profitiert.

Man kann dem Jobcenter das mitteilen, man wäre dazu aber nicht verpflichtet weil es wie gesagt kein Einkommen ist

Wenn sie sehen, dass davon Geld wegging und dann wieder retourniert wurde, wäre das okay. Kann man ja am Kontoauszug feststellen, falls sie nachfragen.

Die Frage ist nicht nach 'müssen' oder 'nicht müssen'... du bekommst von denen ja Geld und eine gewisse Offenheit wäre dann nur Anstand.

Rheinflip  11.12.2021, 11:55

rechtliche Regeln sind, deine moralkeule kannst du stecken lassen

LouPang 
Beitragsersteller
 11.12.2021, 00:41

Hab bar gezahlt

Libere123  11.12.2021, 00:42
@LouPang

müsste glaub ich kein Problem sein.