Kindergeldantrag bei Behinderung - was muss der Arzt eintragen?
Unser Sohn wird im Juli 18 Jahre. Er ist 100% körperbehindert mit den Merkzeichen aG, B und H.
Derzeit besucht er die 12. Klasse einer Regelschule. Ist bei der Arbeitsagentur als Ausbildungssuchend gemeldet. Einen Verwaltungsjob bzw eine Ausbildung könnte er in dem Bereich, wenn auch ggf als Teilzeit, ausüben - jedoch nicht ohne Hilfe (Merkz. H).
Nun habe ich hier die Anträge liegen und weiß unter Pkt 2 des mgl. Umfangs nicht, ob die Ärztin ja oder nein angibt und bei dem anderen, ob die Behinderung die Erwerbstätigkeit einschränkt.
Dann wüsste ich gern, ob das Pflegegeld - welches ja für mich als Pflegende gezahlt wird und nicht für ihn - als Nettoeinkommen angegeben werden muss?!
2 Antworten
Nein und ja, dass ergibt sich doch schon aus deinen Angaben über die Behinderung deines Kindes, ohne Hilfe geht da sicher nicht viel.
Wegen der Frage nach dem Einkommen bzw.Grundfreibetrag, möglichen Pauschalen und ggf.weiteren abzusetzenden Aufwendungen solltest du dir aus dem Internet einmal folgendes suchen.
Kindergeld bei Behinderung über das 25 Lebensjahr hinaus !
Wenn ich bei mir eingebe ,, Kindergeld bei Behinderung über 25 ", dann finde ich mehr als nur eine korrekte Antwort.
Es wird nein angekreuzt den das Kind ist nicht in der Lage UNTER DEN ÜBLICHEN BEDINGUNGEN eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Es benötigt ja Hilfe und Begleitung da Merkzeichen B und H.
Es wird "die Behinderung schränkt die Erwerbstätigkeit ein" angekreuzt. Denn sämtliche handwerkliche Tätigkeiten sind nicht möglich, es ist behinderungsbedingt nur mit Unterstützung ( H, B) eine Bürotätigkeit möglich.
Das Pflegegeld ist ein Mehrbedarf zur Errechnung des Freibetrag.
Dein Kind hat seit dem 01.01.2020 einen Grundfreibetrag von 9408€, dazu kommt das Pflegegeld anhand des Pflegegrad, der Behinderten Pauschbetrag von 3700€ (H) Fahrtkosten, Kosten für Begleitperson (B) usw.
Wenn alle Einkommen deines Kindes zusammen unter dem Betrag für die Behinderungsbedingten Kosten liegt, bekommst Du Kindergeld.
Also 1 und 2 habe ich verstanden. Doch was meinst du mit "behinderungsbedingten Kosten"?
Kann ich dir ne PN senden? Wie geht das?
Google schon seit Tagen. Aber was wirklich Brauchbares hab ich nicht gefunden