Jobcenter Notquartier nach Wasserschaden

4 Antworten

Beim Jobcenter ( der Freundin) die Situation erklären. Die Freundin erhält nur noch die halben Kosten der Unterkunft bzw. Die Einnahmen werden angerechnet. Ist eine blöde Situation, besonders wenn die Freundin nur 45 qm hat,

Teil gleich mit, dass die Freundin nicht deine Lebenspartnerin ist und du nach der Renovierung sofort wieder in die Kellerwohnung ziehst.

Wenn dein Vermietervjetzt immer so komisch ist, such dir eine neue Wohnung ( mit dem Jobcenter abstimmen)


Dein Jobcenter wird aufteilen:

:10€beitrag zur whg. Miete, also300 Euro monatlich. Kann erstattet werden bis zum Hœchstbetrag ( die normale Miete muss ja nicht gezahlt werden)

+5€ Nebenkosten www/telefon wasser strom etc. Wird auch bei den normalen Kosten der Unterkunft nicht vom Jobcenter gezählt.

5€ aufwandsenschädigung aufgrund der besonderen belastung) ein hotel würde mich täglich fast 40€kosten!

Das Jobcenter würde auch kein Hotel bezahlen, die Stadt hat ein Übergangswohnheim.


Die Schadensersatzforderung ist doch kein Problem, dafür gibt es eine Versicherung, die auch die Miete für die Pension bezahlt. Die Wohnung kann man trocknen lassen, den Stromverbrauchzahlt auch die Versicherung.

Der Vermieter bekommt sein Geld für die Notunterbringung von seiner Gebäudeversicherung zurück. Da brauchst du keine Hemmungen zu zeigen. Wenn deine Freundin Unterschlupf gewährt, ist die "Einnahme" die sie dadurch erzielt zwekcgebunden. Das JobCenter könnte ihr aber den Mietanteil abziehen. Aber woher sollte das Amt das überhaupt erfahren?

Hier handelt es sich um eine Schadensersatzleistung, diese zählt nicht als Einkommen.

JohannesJ54  14.08.2012, 19:18

Die Freundin hat Einkommen aus Untervermietung.

wasser2012 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 19:36
@JohannesJ54

Zählt das als untervermietung?? es ist ja eine ausnahme/notsituation

Astroprofiler  14.08.2012, 19:37
@JohannesJ54

Das ist kein Einkommen, Sie kann dich auch so "kurzzeitig unentgeldlich aufnehmen" und Du bedankst dich mit einem Essen. ;-)))

Eine Bedarfsgemeinschaft entsteht nicht zwangläufig mit der Aufnahme, und hier ist offensichtlich dass es sich um einen Notfall handelt, macht die Arge Stress, dann droh damit ins Hotel zu gehen, Die Arge kann sich dann mit deinem Vermieter einigen.

wasser2012 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 19:54
@Astroprofiler

wenn sich die arge da mal überhaupt einmischt bis jetzt hält die schön die füße still...

aber ich werte das auch nicht als einkommen weil es ja eine zahlung aus meinen schadenersatzansprüchen ist um ihre aufwendungen zu decken werde den betrag auch so nicht vor der arge aufschlüsseln ohne das die das wollen...

Astroprofiler  14.08.2012, 20:07
@wasser2012

Reden ist Mühselig, die Arge und deren Aushilfskräfte wissen eh alles besser, schweigen ist besser.

Was genau ist denn jetzt die Frage? Und wer von Euch bezieht Sozialleistungen?

sie bietet mir ein notquartier! und wir bilden keine neue bedarfsgemeinschaft!

Ok, das könnte man dem Sozialamt wahrscheinlich noch glaubhaft vermitteln. Davon unabhängig sind aber zwei Änderungen Deiner und ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse:

  1. Deine Miete hat sich geändert, anstatt x Euro für die unbewohnbare Wohnung zahlst Du 600 Euro für die Notunterkunft. Das ist aber nur dann relevant, wenn Du Sozialleistungen beziehst.

  2. Ihre Einnahmen erhöhen sich um ebendiese 600 Euro. Das ist relevant für ihre Steuererklärung und natürlich für den Fall, dass sie Sozialleistungen bezieht.

wasser2012 
Beitragsersteller
 14.08.2012, 19:39

wir beide - nur das ich schadensersatz für die aufwendungen die mir entstehen beim vermieter geltend machen kann und dies auch tue