Renovierung nach Wasserschaden
Hallo zusammen,
mich würde interessieren, wer für die Renovierung nach einem Wasserschaden in einer Mietwohnung verantwortlich ist, der Mieter oder der Vermieter?
Sachverhalt ist folgender: Wir wohnen in einer Dachgeschoss-Mietwohnung und im Januar ist uns aufgefallen, dass im Schlafzimmer eine Stelle feucht ist. Erste Aussage unseres Vermieter war, wir würden falsch lüften. Als wir nachweisen konnten dass besagter Bereich 100% feucht ist wurde ein Dachdecker beauftragt, welcher auf Grund der Wetterlage erst Ende Februar anrücken konnte. Wie sich herrausstellte war das Dach undicht. Dies wurde behoben. Wir hatten an der feuchten Stelle die Tapette bereits abgemacht bevor der Dachdecker da war, da sich Stockflecken/ Schimmel gebildet hatte. Hinter der Tapette bröckelte der Putz ab. Wir hatten nun unseren Vermieter gebeten den noch bestehenden Mangel zu beheben (Stelle trocknen, neu verputzen und Tapezieren), verputzt hat er, aber bezüglich des Tapezierens meint er, das sei Schönheitskorrektur und nichts was er machen müsste. Und er war so dreist und meinte das sei der Charme einer Dachgeschosswohnung, da könnte so was passieren, außerdem seien wir nicht im Hotel wo dann alles gemacht würde....
Ich denke, es ist sehrwohl seine Aufgabe den Mangel komplett zu beheben, also auch zu tapezieren. Kennt sich damit jemand aus, bzw. hat vielleicht sogar einen Gesetzestext parat den ich meinem Vermieter vor die Augen halten kann??
Wir wohnen seit 6 Jahren in dieser Wohnung und hatten schon mehrfach sollche Fälle und haben immer alles selber renoviert, aus gutem Willen, aber jetzt ist das Fass voll und ich denke, dass es Zeit wird, dass er seinen Pflichten nach kommt, auch wenn die Stelle nicht riesig ist.
Schon mal vielen Dank im vorraus für eure Hilfe!
1 Antwort
Du hast nachweislich den Schaden nicht verursacht. Du hast den Schaden dem Vermieter rechtzeitig gemeldet. Der Vermieter ist verpflichtet den Schaden fachgerecht zu beseitigen. Die Kosten der Schadensbeseitigung trägt der Vermieter, auch die Erneuerung der Tapete. Setze dem Vermieter eine Frist zur endgültigen Schadensbeseitigung. Für den Fall der Weigerung des Vermieters kündigst du vorsorglich die Ersatzvornahme an mit einer weiteren Ankündigung, die Kosten der Ersatzvornahme von der nächsten Mietzahlung abzuziehen. Bei der Aufstellung der Kosten für die Tapezierung der Wand solltest du einen angemessenen Stundlohn von ca. 12,00€ ansetzen und gutes Material einkaufen. Selbst die Transportkosten und die Zeit des Einkaufes gehören auf die Rechnung. Km-Pauschale 0,45€. Grundlage BGB:
Die Ersatzvornahme soll dem Mieter den ordnungsgemäßen Zustand seiner Mietwohnung dauerhaft gewährleisten. Der Vermieter ist per Gesetz dazu verpflichtet, die Mietsache in Schuss zu halten bzw. die Kosten dafür zu tragen. Sollte sich der Vermieter dennoch weigern, die Kosten im Bedarfsfall zu tragen, so kann der Mieter ihm eine Frist zur Beseitigung der Mängel setzen. Sobald diese Frist ergebnislos verstrichen ist, kann der Mieter die Beseitigung der Mängel auf Kosten des Vermieters selbst vornehmen oder in Auftrag geben. In Fällen, die naturgemäß eine gewisse Dringlichkeit erfordern, z.B. ein Rohrbruch, müssen keinerlei Fristen eingehalten werden.
Der Mieter kann sein Recht im Zweifelsfall auch vor Gericht einfordern. Sollte der Vermieter die Zahlung trotz allem verweigern, so kann der Mieter seine Auslagen mit der Miete verrechnen. Dies muss dem Vermieter im Rahmen der so genannten Ankündigungsfrist allerdings mindestens einen Monat im Voraus angekündigt werden.
Detaillierte Informationen hierzu gibt das BGB an folgenden Stellen: § 535, 536 II BGB; § 556b II BGB; § 683 BGB.