Darf ich wegen des Wasserschadens umziehen?

4 Antworten

Die Frage kann ich nicht beantworten...

Aber eines kann ich klar sagen: Wenn Du aufgrund der Umstände laut Arge das Recht hast, aus der Wohnung auszuziehen, dann hast Du auch das Recht auf eine Wohnung, die Dir nach den derzeitigen rechtlichen Gegebenheiten laut HartzIV zusteht , und nicht nur zu dem Preis, den höchstens die alte Wohnung gekostet hat...

Entweder Du hast das Recht, oder Du hast es nicht, aber wenn Du es hast, dann zum Preis des gem. SGB, und nicht zu dem des JobCenter...

Wie soll den das gehen, eine Wohnung zu max. 272 Euro warm zu bekommen...??? Ich bin nichtmal aus Berlin, sondern aus einem Dorf in Brandenburg und nichteinmal hier findet man eine so günstige Wohnung.....!

Schlag mal den Leuten vom Jobcenter einen Realitätsabgleich vor, denn ich befürchte ihre Wahrnemung ist gestört.

wasser2012 
Beitragsersteller
 30.08.2012, 13:46

naja es gibt schon wohnungen in der preisklasse aber aufgepasst riesige 15-20qm-Wohnschlafküche-Duschbad ca. 299 warm Da ist der Hühnerstall meiner Oma grösser

Auf gar kein Urteil,

Wohnraum ist vergleichbar zu "suchen" , Du hast sicher recht, für die paar Euros bekommste nix anderes.

Hatte selber nen Wasserschaden, bei mir liefen 5 Wochen die Bautrockner, mit nem Heizlüfter (und das wohl auf deine Kosten) ändert er nix an der Wandfeuchte.

Weise ihn darauf hin, dass er die Bausubstanz schädigt, dann musste allerding auch mit lärmenden Trocknern über Wochen leben.

Für dich gilt, alle Türen und Fenster auf

Du kannst erst diese Schadenswohnung fristgerecht kündigen, wenn du eine neue gefunden hast. Einfach Knall und Fall ausziehen ist nicht. Außerordentlich und fristlos zu kündigen ist auch erst nach erfolgreicher Wohnungssuche möglich. Die Kündigung bedarf dann aber massiver ärztlicher Unterstützung (Attest) und eines damit verbundenen Gutachten eine unabhängigen Gutachters.