Unterkunftskosten bei AlgII auch für Hostel bzw. Hotel möglich?
Hallo,
wollte mal fragen, wie es sich mit den Unterkunftskosten bei AlgII verhält..
Muss aus meiner Wohnung in ein paar Monaten ausziehen, wurde gekündigt wegen Eigenbedarf.
Bisher habe ich keine neue Wohnung gefunden, leider habe ich auch nicht die besten Voraussetzungen für, ua. negative Schufa.
Wird das Jobcenter ggf. auch für eine Pension bzw Hotel (monatlich pauschaler Festbetrag, der die Mietobergrenze nicht überschreitet) aufkommen?
Wie sieht es aus mit einer längerfristigen Aufnahme Pension/Hotel, unterläuft dies nicht so strenge Kriterien wie bei einer Wohnungssuche?
Ich meine wohlgemerkt mit Pensionen, keine Obdachlosenheime!
Super, wenn jemand von Euch mir ne Antwort geben könnte!
Simon
3 Antworten
Dann müsstest Du zunächst zum Wohnungsamt und dort nach einer ( vorrübergehenden ) Ersatzunterkunft fragen. Allerdings kannst Du Dir dort nicht aussuchen, welche Art Unterkunft Dir dann zugewiesen wird, denn die können Dir nur Das anbieten, was sie haben. Und wenn man Dir von dort die Unterkunft in einer Pension, Hostel o.ä. zuweisen würde, so bekämst Du dafür auch die KDU und hättest gleichzeitig eine gültige Meldeanschrift ( Wohnsitz ).
DU müsstest DIESE Alternative VORAB mit dem Jobcenter klären. Erst dann wird dort entschieden , ob Du .... was Du .... wie Du...
grundsätzlich wird vorübgehend auch für eine Pension etc. gezahlt .. aber es gilt - wie immer - vorher ! mit dem Jobcenter reden .. Kostenübernahme abklären ...
Das wird dann mit Sicherheit die letzte Lösung sein,erst werden alle anderen Möglichkeiten herangezogen,da kannst du keine großen Ansprüche stellen !
danke für deine Antwort! Doch warum sollte ich im Falle des Falles erst abwarten, was mir das Wohnungsamt vorschlagen wird? Ich kann dem doch vorgreifen, indem ich mir eine mich passende Pension oder Hotel aussuche und im Anschluss dem Jobcenter mitteilen?! Vorrausgesetzt, die Unterkunftskosten befinden sich im angemessenen Rahmen, oder sehe ich dass falsch?!