Wird Bafög in Ehe-ähnlicher Gemeinschaft angerechnet, wird Halbweißenrente angerechnet und wer zahlt die Miete?

2 Antworten

Während der ersten 12 Monate des Zusammenlebens geltet Ihr sozialrechtlich als Bedarfsgemeinschaft auf Probe = es erfolgt keine gegenseitige Einkommensanrechnung.

Deine Freundin zahlt dann die eine Hälfte der Miete und Du die andere.

Das BAföG wird unter Berücksichtigung eines Freibetrages auf das ALG 2 des Leistungsbeziehers angerechnet.

Die Halbwaisenrente wird vermutlich ganz angerechnet - mir wäre nicht bekannt, daß es hierauf Freibeträge gibt.

Ab dem 13. Monat des Zusammenlebens geltet Ihr dann als Bedarfsgemeinschaft mit auch finanziellem Füreinandereinstehen.

HansElTine 
Beitragsersteller
 12.09.2021, 10:37

Also wird in den ersten 12 Monaten, nur alles was über meinem Freibetrag(laut internet 683€/M) beim ALG 2 angerechnet? :)

MfG

DasOrakel  12.09.2021, 11:06
@HansElTine

Nein.

Als ALG 2 - Bezieher hat man BAföG-mäßig einen mtl. Freibetrag von 100 € Darüber hinausgehendes BAföG wird auf Dein ALG 2 angerechnet. Aber während der ersten 12 Monate eben nur auf Deines. Grob erklärt.

DasOrakel  12.09.2021, 11:19
@HansElTine

Kleine Ergänzung noch:

der BAföG - Freibetrag gilt meines Wissens nach, sofern kein anderer Freibetrag auf Erwerbseinkommen zur Anwendung kommt, und meine Ausführungen beziehen sich auf "normales" BAföG, nicht jedoch auf Schüler-BAföG.

jeder zahlt seinen teil der miete und du giltst ab zusammenzug als bedarfsgemeinschaft mit deiner freundin. nach abzug der freibeträge aus bafög wird dein übersteigendes einkommen dem bedarf deiner freundin angerechnet und mindert diesen.