Wird Bafög in Ehe-ähnlicher Gemeinschaft angerechnet, wird Halbweißenrente angerechnet und wer zahlt die Miete?
Nabend!
Ich bin momentan in einer Ausbildung zum Kinderpfleger, dafür ziehe ich demnächst bei meinen Eltern aus um in die Stadt, in der ich die Ausbildung mache, mit meiner Freundin zusammen zu ziehen.
Meine Freundin bezieht derzeit Alg2. Wenn ich mit ihr zusammen ziehe, also wir eine Ehe-ähnliche Gemeinschaft gründen, wird dann bei ihr vom Alg2 was abgezogen?
"Wer zahlt die Miete"
Wenn wir zusammen ziehen, wer zahlt dann die miete?
Wenn wir beide getrennt, aber alleine Leben, würde bei jedem jeweils ein Teil der Miete oder vielleicht die ganze Miete vom jeweiligen Amt übernommen werden. Wenn wir jedoch zusammen ziehen, wer macht das dann?
Ist es dann das Jobcenter oder das Bafög Amt oder vielleicht sogar beide? Wie würde das stattfinden?
Ich hoffe ihr könnt mir die Fragen beantworten und ich hoffe auch ich habe meine Fragen verständlich gestellt!
(Alg2=Arbeitslosengeld 2=Hartz4)
2 Antworten
Während der ersten 12 Monate des Zusammenlebens geltet Ihr sozialrechtlich als Bedarfsgemeinschaft auf Probe = es erfolgt keine gegenseitige Einkommensanrechnung.
Deine Freundin zahlt dann die eine Hälfte der Miete und Du die andere.
Das BAföG wird unter Berücksichtigung eines Freibetrages auf das ALG 2 des Leistungsbeziehers angerechnet.
Die Halbwaisenrente wird vermutlich ganz angerechnet - mir wäre nicht bekannt, daß es hierauf Freibeträge gibt.
Ab dem 13. Monat des Zusammenlebens geltet Ihr dann als Bedarfsgemeinschaft mit auch finanziellem Füreinandereinstehen.
Nein.
Als ALG 2 - Bezieher hat man BAföG-mäßig einen mtl. Freibetrag von 100 € Darüber hinausgehendes BAföG wird auf Dein ALG 2 angerechnet. Aber während der ersten 12 Monate eben nur auf Deines. Grob erklärt.
Kleine Ergänzung noch:
der BAföG - Freibetrag gilt meines Wissens nach, sofern kein anderer Freibetrag auf Erwerbseinkommen zur Anwendung kommt, und meine Ausführungen beziehen sich auf "normales" BAföG, nicht jedoch auf Schüler-BAföG.
jeder zahlt seinen teil der miete und du giltst ab zusammenzug als bedarfsgemeinschaft mit deiner freundin. nach abzug der freibeträge aus bafög wird dein übersteigendes einkommen dem bedarf deiner freundin angerechnet und mindert diesen.
Also wird in den ersten 12 Monaten, nur alles was über meinem Freibetrag(laut internet 683€/M) beim ALG 2 angerechnet? :)
MfG