Gibt es ärger vom Amt wenn man als Schüler Bafög 5 Monate nachbezahlt bekommt, und das Geld was man dem Jobcenter schuldet nur in raten zurück zahlen möchte?
Also man muss ja wenn man vom Jobcenter gelebt hat in dieser Zeit denen Geld zurück geben wenn man Bafög bekommt irgendwie, und Bafög sind pro Monat 681€ und 5 Monate werden nachgezahlt nach vollständig eingereichten unterlagen die das Bafög Amt noch wollte, wenn man das Bafög bekommen hat, kann man ja erst dann dem Jobcenter mitteilen das man Bafög beantragt hat und es nun bekommen hat, das Jobcenter daraufhin möchte dann wohl Geld zurück, ich weiß an dieser stelle nicht welches Geld ob Bafög oder die Leistungen die sie ausbezahlt haben, keine ahnung, aber ja ich würde dann es in raten zurück bezahlen wollen, kommt es da irgendwie zu problemen? das ist ja kein betrug oder so ich habe es gemeldet das ich Bafög bekomme und willige ein das zurück zu zahlen aber eben in raten, ist das legitim?
4 Antworten
Solange Du alles ordnungsgemäß und rechtzeitig genug meldest, solltest Du keinen Ärger bekommen.
Über die Bewilligung einer Ratenzahlung entscheidet das Jobcenter.
Nein, dass hat man dem Jobcenter umgehend mitzuteilen und die Beantragung im besten Fall in Kopie nachzuweisen und nicht erst wenn man es bekommt.
Außerdem würde einem das Jobcenter im Regelfall zur Beantragung auffordern, sollte das noch nicht passiert sein, denn sie müssen ja wissen was Du machst und so sollten sie dann auch wissen, ob dir vorrangige Leistungen wie z.B. Bafög - zustehen könnte.
Dann stellt das Jobcenter im Normalfall beim Bafög - Amt einen Erstattungsantrag und lässt sich die Vorleistung unter evtl. Berücksichtigung von Freibeträgen erstatten und dann würde man im schlimmsten Fall nur noch die Freibeträge vom Bafög - Amt überwiesen bekommen.
Da käme man dann gar nicht mehr dazu um schriftlich und formlos um eine Ratenzahlung zu bitten.
Der Freibetrag läge pauschal bei 100 € und das pro Monat, wenn nicht schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt worden.
In diesen 100 € sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, die man in Abzug bringen kann, die verbleibenden 70 € muss man für notwendige ausbildungsbedingte Aufwendungen einsetzen.
Würden diese nicht ausreichen, dann müsste das dem Jobcenter nachgewiesen werden, damit man den übersteigenden Betrag über diesen 70 € zusätzlich in Abzug bringen kann.
Nein, nicht nur 70 Euro, sondern 5 x 100 Euro, dass ist der pauschale Freibetrag auf Bafög - wenn Du nicht noch Erwerbseinkommen hast und darauf schon Freibeträge berücksichtigt werden.
Diese 70 Euro bleiben nach Abzug der 30 Euro Versicherungspauschale.
Kannst Du nachweisen das Du im Monat mehr als 70 Euro für notwendige ausbildungsbedingte Aufwendungen ausgeben musst, dann könnte der Betrag darüber zusätzlich geltend gemacht werden.
Wenn das Jobcenter Kenntnis vom beantragten Bafög - hat, dann stellt es wie gesagt im Regelfall einen Erstattungsantrag und sie verrechnen das dann unter sich.
Du würdest dann im schlimmsten Fall nur diese 500 Euro von der Nachzahlung überwiesen bekommen.
Die Auszahlung einer Bafög-Nachzahlung erfolgt i.d.R. erst nach Verrechnung der Rückforderungen des JC bzw. anderer Behörden, welche vorher Transferleistungen gewährt haben..
Hast du das Geld bereits ausgezahlt? Ansonsten solltest du prüfen, ob du es überhaupt direkt bekommst. Hier wendet sich das Jobcenter in der Regel direkt ans BAföG Amt, wenn da noch offene Bezräge bestehen und dann wird das Geld, dass du dem Jobcenter noch schuldest, direkt dorthin überwiesen. Damit soll verhindert werden, dass sie ihrem Geld hinterherlaufen.
Sollte das Geld überraschenderweise doch direkt an dich gehen, dann kann (und wird) das Jobcenter Ratenzahlung ablehnen. Du hast das Geld ja. Einen Anspruch auf Ratenzahlung hast du nicht.
also ich bekäme sozusagen 5x70€ ausbezahlt was mir gehört und der rest geht ans Jobcenter? ich bin 27 und alleinstehend bin an der Abendschule und hatte recht ab letztes jahr august auf Bafög habe aber leider erst im November den Antrag gestellt also bekäme ich erst ab November noch nachgezahlt, erst hieß es Antrag abgelehnt weil falscher Formblatt von der Schule eingereicht wurde von mir, nach widerspruch einlegen und so muss ich jetzt noch nachkommensnachweis der Eltern einreichen, ich bin aber die ganze Zeit alleinstehend und lebe vom Amt, gibt es jetzt kein ärger für mich oder so das ich so spät dran bin auch mit dem bescheid geben an das Amt? ich dachte halt mit der Ratenzahlung mir dabei das das toll wäre wenn ich das ganze Bafög überwiesen bekäme und so, ich dann wenigstens Geld hätte um mir ein vernünftigen Bett endlich kaufen zu können weil meine Matratze verschimmelt ist, sowie ein Fahrrad was ich mir schon lange wünsche, ich bin nicht arbeiten gegangen weil ich Akne und gesundheitliche Probleme habe derzeit was ich erstmal abklären wollte...