Jobcenter fordert schriftliche Stellungnahme zur Einzahlung: Mutter/Sohn Haushaltsgemeinschaft - berechtigt?
Hallo zusammen,
ich bin ü25, Vollzeitangestellter und wohne seit ein paar Monaten bei meiner Mutter. Sie ist schwer erkrankt, arbeitet dennoch auf Minijob-Basis. Meine Mutter bezieht Sozialgeld nach SGB II und gemeinsam bilden wir eine Haushaltsgemeinschaft.
Vor kurzem wurden Kontoauszüge vom Jobcenter gefordert, worauf verschiedene Überweisungen von mir an meiner Mutter ersichtlich waren. (über 10 Überweisungen von 20 bis 100 Euro - eigentlich alles für Lebensmittelausgaben)
Nun möchte das Jobcenter wissen wieso diese Einzahlungen gemacht wurden und möchte prüfen, inwiefern zu dem Zeitpunkt einen Anspruch auf Leistungen bestanden hat.
Ist diese Aufforderung berechtigt ? Welche Risiken gehen wir dabei ein, wenn wir zugeben, dass das Geld für Lebensmittel und Kleinigkeiten des Alltags ausgegeben, bzw. eingezahlt wurden ?
Gibt es eine Möglichkeit uns davor zu schützen ? Wir würdet Ihr es am besten lösen ?
Danke für eure Mühe!
LG,
Quest
9 Antworten
Sag dem Jobcenter, dass du es ihr als Darlehen gegeben hast und du und deine Mutter, ihr setzt einen Darlehensvertrag auf und gebt den dem Jobcenter. Dann werden die Zahlungen auch nicht angerechnet.
Da sind definitiv zwei verschieden Sache
Zunächst mal weiss jeder der ALg 2 bekommt, dass man besser keine Überweisungen auf das Konto bekommt. Warum kannst du nicht einfach mal selber einkaufen gehen oder das Geld dafür in bar deiner Mutter in die Hand drücken.
Wie in so einem Fall das Jobcenter das handhabt - das weiss ich nicht, zukünftig keinesfalls Einzahlungen machen.
Ihr lebt zusammen nun, und da wird dein Gehalt mit angerechnet, das wird alles zusammen genommen bei ALG2 und ihr steht da wahrscheinlich schlechter da als jetzt. Das wird geprüft und da kommt ihr nicht drumherum das hat aber mit den Einzahlungen nichts zu tun.
Schau mal unter haushaltsgemeinschaft nach.
Hallo
"Ist diese Aufforderung berechtigt ?"
ja, es gab mehrere Überweisungen auf das Konto deiner Mutter und jetzt wollen sie wissen wofür das Geld ist.
Warum überweist du deiner Mutter das Geld und gibst es ihr nicht bar.
Prinzipiell ist es korrekt, wenn sie nachfragen woher das Geld kommt.
Die meisten meiner folgenden Fragen zielen erstmal darauf ab zu klären ob ihr eine Haushaltsgemeinschaft seid.
Die Überweisungen sind alle von deinem Konto gekommen? Wurde irgenwas, woraus man erahnen kann für was das Geld ist, in den Verwendungszweck geschrieben?
Prinzipiell ist es sinnvoll bei der Wahrheit zu bleiben. Nur deutet das dann auf eine Haushaltsgemeinschaft hin. Wirtschaftet ihr gemeinsam oder jeder für sich?
Zahlst du anteilig Miete? Wenn ja, gibt es einen "Mietvertrag"?
Aus meiner Sicht wäre es zumindest sinnvoll alles was über das Konto läuft sauber zu trennen. Was ihr in Bar regelt bekommt ja niemand mit.
Hallo hacklbery,
alle Überweisungen sind von meinem Konto gekommen, leider ohne Verwendungszweck. Ich zahle die Miete komplett aus meinem Konto und wir wirtschaften gemeinsam. Einen Mietvertrag gibt es nicht.
Ich werde die Stellungnahme ehrlich und wahrheitnah halten.
Wollen die von dir eine Stellungnahme? Du selbst hast mit dem Jobcenter ja nichts zu tun?
Von meiner Mutter aber die werde ich formulieren müssen, da sie sich jetzt schon komplett überfordert fühlt.
Ich habe nur nachgefragt, weil das nicht das erste mal wäre, dass das JC etwas von jemanden will der kein Leistungsempfänger ist.
kommt halt drauf an, wie viel das war und ob das mit den Lebensmitteln glaubhaft ist. wenn man zusammen lebt, gibt man das doch in bar oder kauft gemeinsam ein. du könntest sagen, du kommst nicht zu Geldautomaten und macht onlinebanking, daher überweist du und deine Mutter holt es dann ab.
Wie mit das mit der Miete? Hat sie deinen Teil mit überwiesen?
Oder hat sie für dich ein Geschenk für Freude besorgt? Das wären Möglichkeiten.
Generell ist es keine gute Idee, zu überweisen, gib ihr nur Bargeld. Alles was du ihr für ihren Lebensunterhalt oder Kontoausgleich gibst, wird ihr vom Amt angerechnet.
Nein, er ist Ü25, es besteht keine BG und wird auch nichts zusammen genommen.