Anlage HG, (ALG II) trotz Wohnen in WG
Ich 24, habe heute meinen Antrag auf ALG 2 bekommen. Allerdings wohne ich in einer WG. Muss ich die Anlage HG ausfüllen, wenn ich in einer Wohngemeinschaft lebe und meine Mitbewohner nicht für mich wirtschaften?
Weil wir stehen in keinem Verwandtenverhältnis, verschwägert sind wir auch nicht.
1 Antwort
Ja musst Du, damit dieses Verhältnis ja geprüft werden kann. Da geht kein Weg dran vorbei, aber keine Angst, wenn die WG in der Anlage bestätigt wird, dann brauchst du mit keinen Einschränkungen zu rechnen. Das ist eine reine Formsache =O)
Du machst dir zu viele Gedanken =O). Grundsätzlich hilft dir beim Amt jeder beim ausfüllen. Da du ja mit deinem "Freund" keine Bedarfsgemeinschaft bildest, bildet ihr zusammen eine Haushaltsgemeinschaft. Das ist für die spätere Berechnung der Miete und event. Nebenkostenabrechnungen wichtig. Nach einem Jahr wird die Haushaltsgemeinschaft dann erneut geprüft, also ob ihr z. b. doch ein Paar geworden seit =O)
Aber wie soll dass denn gehen da ich ja meine eigene BG bilde. Er Italiener ich Türkin eine Kurdin. Da kann ja keine Verwandtschaft bestehen :D Was muss ich da genau ausfüllen? Weil da steht Person erhält keine leistungen (freie nutzung von tlf etc) von verwandten die mit ihr eine haushaltsgemeinschaft bilden
Und Person erhält leistungen (telefon taschengeld) von verwandten die mit ihr eine Hg bilden..
Aber ich bilde ja keine HG mit denen ..