Jobcenter Forderungsaufstellung § 44c abs. 2 satz 2 nr. 4 sgb ii Mahnung?

7 Antworten

In der Regel ergeht vor einer Mahnung des Jobcenters ein Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid aus dem man sehr wohl erkennen kann, wo das Jobcenter meint zuviel an Leistungen erbracht zu haben. Haben Deine Eltern vielleicht einen solchen Bescheid erhalten und nicht genau verstanden, was das Jobcentervon ihnen will.

Sie sollten mit dieser Mahnung persönlich beim Jobcenter vorstellig werden und sich einmal vor Ort erklären lassen, was es mit dieser Mahnung konkret auf sich hat.

Was der § 44 damit zu tun hat kann ich mir auch nicht erklären, aber deine Eltern sollten ja vorher auch zumindest einen Bescheid über eine nicht zustehende Leistung bekommen haben, denn sonst hätten sie nicht schon einen Teil dieser Forderung zahlen können, wenn sie von nichts wissen !

Denn du schreibst in einem Kommentar, dass die bis zum 31.08.2018 fällige Forderung noch nicht vollständig beglichen wurde, demnach müssen deine Eltern ja schon einen Teil gezahlt haben und wissen worum es geht.

Wenn sie GAR NICHT mehr arbeiten können, stehen sie dem allgemeinen Arbeitsmarkt ja nicht mehr zur Verfügung. Sie hätten also längst die EM-Rente beantragen müssen. Haben sie da keinen Anspruch, ist das originäre Sozialamt zuständig. Dann will das JobCenter das zuviel erhaltene Geld zurück haben.

trunks1994 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 23:05

Ja das ist ja schön das du das so gut erklärst aber wieso steht das einfach genau so nicht da drin ? da steht allen ernstes " Die am 31. 08. 2018 fällige Forderung des in der Fordersaufstellung genannten Jobcenters ist bisher nicht vollständig eingegangen. PUNKT Ich meine wenn ich so einen Brief bekomme mit so einem Text dann denk ich mir Welche Forderung schreib das doch einfach mal mit rein ?

Bevor du jetzt sagst das da vorher ein Brief angekommen ist Nein dem ist nicht so deshalb ergibt der Text ja erst recht null sinn. Das ist genau so wie wenn ich sage: "Das nicht bezahlte Produkt was sie am 12.02.2018 gekauft haben müssen sie bis spätestens X Y bezahlen (MAHNUNG) Ja toll jetzt weiß ich natürlich auch welches Produkt.

DerHans  05.10.2018, 11:14
@trunks1994

Dann haben sie den Aufhebungsbescheid entweder gleich weg geworfen oder er liegt noch in irgend einer Schublade. Das vorliegende Schreiben ist ja bereits die Mahnung und bezieht sich auf diesen Bescheid.

Schwarzlicht42  04.10.2018, 22:58

Aber ist es nicht auch Aufgabe des jeweiligen Fallmanagers, herauszufinden ob eine Arbeitsfähigkeit vorliegt und die Leute ggf. zu einem anderen Amt weiterzuschicken bevor Geld gezahlt wird, das nicht gezahlt werden sollte?

Bist Du sicher, dass der Paragraf stimmt? Er besagt nämlich was über Trägerversammlung aus. Das kann ich gar nicht nachvollziehen.

Na egal. Es gibt überall Beratungsstellen für ALG II Empfänger. Da solltet Ihr Euch mal hinwenden.  

trunks1994 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 23:11

Ja Ich hab auch schon diesen Paragraf worin das wort: "Vertreter" 24 mal vorkommt gelesen xD ohne Witz wer lässt sich sowas einfallen

beangato  04.10.2018, 23:14
@trunks1994

wer lässt sich sowas einfallen

Keine Ahnung.

Geht wirklich in so eine Beratungsstelle. 

trunks1994 
Beitragsersteller
 04.10.2018, 23:22
@beangato

Ja wozu auch rein schreiben worum es klar und deutlich geht lieber es Schwer machen also mir tun alle leute leid die beim Job Center und beim Arbeistamt sind Ich war in meinem ganzen leben ein Glück 2 monate nur beim Arbeitsamt und wie ich da behandelt wurde als würde ich 5 Jahre Arbeitslos sein.

Gut, jetzt hast du dich ausgekotzt, alle anderen sind schuld und nun schauen wir mal.

Deine Eltern hatten garantiert schon vorher ausreichend Schriftverkehr, was immer sie damit gemacht haben, es ist nicht das Problem des Amtes.

Deine Eltern sollten weniger dich anrufen, als vielmehr einen Termin bei Amt machen oder direkt selbst vorsprechen. Sie scheinen dich auch nicht vollständig zu informieren, denn dann solltest du wissen ob arbeitsunfähig (und somit nicht über das JC) oder nur eingeschränkt arbeitsunfähig.