Jobcenter fordert den Wert einer Schenkung zurück, was nun?
Hallo zusammen,
Ich stelle hier die Frage, da ich mich mit diesem Zusammenhang gar nicht auskenne und auch nicht weiß, wie ich bzw. meine Familie weiter vorgehen soll, da das Thema viel zu komplex ist. Ich hoffe auf solidarische Hilfe und bin für jede Unterstützung dankbar! :-)
Meine Eltern haben ein Haus gebaut, sich Scheiden lassen und das Haus an meinen Bruder überschrieben, samt Schulden. Da meine Mutter nun seit längerem krank ist, und Leistungen nach dem SGB II erhält, fordert das Jobcenter nun den Ausgleich der Leistungen an meine Mutter, durch den Wert der Schenkung, die an meinen Bruder ging, zurück. Das Jobcenter geht dabei sehr gütig vor und fordert pro Jahr nur einen Betrag von 15.000 €, den mein Bruder und seine Frau natürlich unmöglich zahlen können. Mein Vater ist seit der Scheidung unauffindbar. Mein Bruder hat durch die Übernahme das Hauses viele Schulden, da meine Eltern noch nicht viel zurück gezahlt haben. Außerdem hat mein Bruder während des Hausbaus und auch zu jeder Zeit danach weiterhin meine Eltern finanziell unterstützt, sodass er tatsächlich insgesamt mehr in das Haus hereingesteckt hat, als beide Elternteile zusammen.
Weiterhin weiß ich noch, dass mein Bruder und seine Frau die offenen Forderungen erstmal nicht zurück zahlen müssen, sofern sie nicht über eine bestimmte Höhe/ Mindestgrenze an Einkommen verfügen. Das bedeutet, dass ihr Einkommen zwar gerade so unter der Grenze ist, aber es auch erstmal so bleiben muss, sofern sie nicht ein paar 10.000 € auf einmal auftreiben können. Wenn man ein Kind erwartet, ist das jedoch fatal, da man darauf achten muss, nicht zuviel zu verdienen und gleichzeitig ein Kind zu versorgen hat
Es ist ein unglaubliches Familiendrama, welches in dieser kapitalistischen Gesellschaft, tatsächlich Familien voneinander trennen kann, da sich alles nur noch um Geld dreht und nicht um einzelne individuelle Problematiken. Ich selbst bin Studentin und in das Thema nicht in gänze eingeweiht und durch das Gewusel im Internet werde ich zurzeit auch nicht schlau. Würde ich zu einer juristischen Hilfsorganisation gehen, würde man mir in meinem Fall wohl sagen, dass ich mich in das Thema nicht einmischen darf, weil es mich nicht betrifft.
Wo fängt man also an? Wie kann man den Tatendrang des Jobcenters entschleunigen? Ist das Haus wirklich eine Schenkung gewesen, wenn mehr Schulden, als Wert verschenkt wurden? Ist es wirklich eine Schenkung, wenn mein Bruder finanziell das meiste ins Haus reingesteckt hat, das Haus jedoch den Eltern gehört?
Es ist kurz vor Weihnachten, mein Bruder und seine Frau bekommen ein Kind, Mutter ist krank und das Jobcenter drängt. Keiner möchte mit dieser Problematik am Weihnachtstisch zusammen sitzen und stillschweigend irgendwen beschuldigen.
Hoffentlich habt ihr einen Rat! Liebe Grüße und eine schöne Vorweihnachtszeit.
9 Antworten
Wenn das Haus als Schenkung an deinen Bruder ging,haben deine Eltern mit dem Haus nichts mehr zu tun !
Eine Schenkung kann innerhalb von 10 Jahren zurück gefordert werden,wenn der Schenker in diesem Zeitraum selber zum bedürftigen werden würde und Sozialleistungen beantragen müsste,dabei spielt es keine Rolle ob man das vorhersehen konnte oder nicht.
Die Schenkung wird dann angerechnet,wenn der Bruder einen Gewinn daraus erzielt,er wird ja sicher nicht mehr soviel Geld zurück zahlen müssen,dass er mehr zahlt als das Haus an Wert hat und genau diese Differenz sieht das Jobcenter als verwertbares Geld an was deiner Mutter zusteht und vorrangig zur Deckung des Unterhalts verwendet werden soll.
Ohne einen Fachanwalt wird dein Bruder bzw. deine Mutter da nicht weiter kommen,deshalb sollte sie sich darum kümmern,beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen.
Tja, so ist das nunmal - und das Vorgehen ist auch bekannt.
Daher sollten Eltern ihr Haus frühzeitig überschreiben. Wenn es 10 Jahre überschrieben ist kommt man da nicht mehr dran als Amt.
Sie können die Mutter ja ins Haus holen und dort pflegen. Wer kein Geld vom Amt beantragt wird auch von denen in Ruhe gelassen. Das Problem ist nicht das überschriebene Haus, sondern dass die Mutter Leistungen für Bedürftige beantragt und ein Haus verschenkt hat.
Dass der Bruder noch Geld rein gesteckt hat spielt da keine Rolle.
Die Überschreibung des Hauses ist noch keine 10 Jahre her und somit muss Deine Mutter zuerst ihre "Ersparnisse" verbrauchen, bevor sie Leistungen für Bedürftige vom Amt erhält.
Wie hoch die "Ersparnisse" sind wird daran festgemacht welchen Wert das Haus zum Zeitpunkt der Schenkung hatte abzüglich 1/10 pro Jahr welches nach der Schenkung vergangen ist.
Die Frage ist:
- WANN hat die Mutter das Haus verschenkt?
- wie hoch war die Restschuld der Immobilie?
=> daraus errechnet sich der Zeitwert der Immobilie bei der Schenkung und beim Eintritt in den Bezug der alg II Leistung der Mutter!
der rückforderbare wert der Schenkung reduziert sich jedes Jahr um 10%, so das nach 4 Jahren nur noch 60% des Zeitwertes der Schenkung zurückgefordert werden können.
Sollte der beschenkte das nicht bezahlen können, muss er entweder eine Hypothek aufnehmen oder die Immobilie veräußern - aber auch dann bleibt es bei der einfordernden %- ualen Restschuld!
Am sinnvollsten finde ich den Verweis auf Inanspruchnahme eines (Fach-) Anwaltes!
Denn da geht es um richtig viel Geld!
Verstehe nicht hier ne Weltanschauungsfrage zu machen
es besteht eine Bedürftigkeit - allerdings nur deshalb, weil ein "Vermögen" verschenkt wurde
es ist doch nicht mehr als recht und billig, dass das Amt (also wir/ die Gesellschaft) dafür sorgen, dass das Geschenk, eben das sich Bedürftig machen, rückgängig gemacht wird
Ich halte die Sache ohnehin für Populistisch
auch mit einem Haus oder Wohnung hat man grundsätzlich Anspruch auf ALG2
Da würde ich dem Jobcenter doch erst mal nachweisen, dass diese Schenkung mit Schulden behaftet war und der tatsächlich geschenkten Wert nachweisen.
Wenn dann auch noch vom Bruder Geld reingesteckt wurde, dann ist das ebenfalls nachzuweisen.
Sinnvoll wäre es einen Anwalt zu konsultieren, wenn das Jobcenter diese Nachweise nicht gelten lassen will.
Du hast die Problematik erkannt. Meine Mutter bezieht Leistungen. Das konnte nur vorher keiner wissen. Meine Eltern haben sich scheiden lassen und sich gedacht, bevor sie das Haus verkaufen, überschreibe sie es an den Sohn, damit wenigstens er was davon hat. Keiner konnte wissen, dass meine Mutter krank wird. Und deswegen ja die Frage, ob man die Vorderungen vom Jobcenter irgendwie durch die genannten Gründe umgehen kann. Bist du dir sicher, dass es keine Rolle spielt, dass mein Bruder Geld reingesteckt hat?
Ich will nicht hören, was schön ist, sondern tatsächlich Tatsachen, damit man mit der Situation umgehen kann.