Kein Geld vom Jobcenter bekommen ?
Ich habe angegeben dass mein Partner ab den 1.2.2022 hier einzieht, die wollten alle Unterlagen von ihm, ( er arbeitet Vollzeit) habe alles nachgereicht, dann kam ne Mail dass noch was fehlt, ich eine Frist habe bis zum 8.1.2022 die nachzureichen, jetzt verstehe ich nicht wieso ich kein Geld bekommen habe. Die Frist ist ja Nicht überschritten. Ich weiß nicht wie ich jetzt die Miete und den Strom zahlen soll. Und habe gelesene dass eine Monat Miete Rückstand, zur Kündigung führt. Bin am Ende was mach ich jetzt ? Der Sachbearbeiter ist heute nicht im Haus.
6 Antworten
Das Jobcenter wird die Zahlungen eingestellt haben, um eine Überzahlung zu vermeiden. Wenn Ihr jedoch noch keine 12 Monate zusammenlebt, ist das eigentlich Blödsinn, da das Einkommen des Partners während der ersten 12 Monate des Zusammenlebens irrelevant ist.
Wenn Du kein Geld bekommen hast, kann das auch andere Gründe haben.
Ich kann Dir nur dazu raten, die erforderlichen Unterlagen schnellstmöglich nachzureichen.
Warum hast Du den Zuzug jetzt schon gemeldet, wenn er erst zum 01.02.2022 erfolgt?
Von Kindern steht nichts in der Fragestellung. Alles klar.
Dann nehme ich an, den Grund für eine Leistungseinstellung zu kennen. Eine Garantie darauf gibt es jedoch nicht.
Du kannst ja heute noch oder Monat wegen des fehlenden Gelds beim Jobcenter nachfragen.
Bitte bedenke jedoch, daß der heutige Bankarbeitstag noch nicht vorüber ist und daß das Geld theoretisch noch kommen kann.
Also könnte es an den fehlenden Unterlagen liegen?
Falls das Geld heute im Laufe des Tages nicht mehr kommt, nehme ich das an.
Deine Angst wegen der Wohnugskündigung ist unbegründet - der Vermieter kann erst nach 2 ausstehenden Monatsmieten fristlos kündigen.
Man sollte nicht immer alles glauben was man im Internet liest. Nach einem Monat Mietrückstand erfolgt garantiert keine Kündigung, die wäre rechtlich nicht wirksam.
Fristlos kündigen kann der Vermieter ab 2 Monaten Mietrückstand.
Da ich davon ausgehe dass du und dein Freund beide einen wechselseitigen Willen füreinander Sorge zu tragen habt, da es sonst keinen Sinn ergeben würde deinen Partner mit in die Bedarfsgemeinschaft aufzunehmen, auch wenn man das nicht machen muss wenn man keinen wechselseitigen Willen hat, wurde die Zahlung aktuell eingestellt bis alle Unterlagen vorliegen.
Abgesehen davon gibt es die Möglichkeit wenn man unbedingt eine Bedarfsgemeinschaft machen will, wie gesagt man ist dazu nicht zwingen verpflichtet, das Jahr auf Probe in Anspruch zu nehmen.
Und habe gelesene dass eine Monat Miete Rückstand, zur Kündigung führt.
Falsch gelesen. es sind 2 Monate.
Zudem soll das doch erst zum 01.02 sein, warum also eine Sperre für Januar, da ist ja alles beim alten. Da muss ein anderer Grund vorliegen.
Genau das verstehe ich auch nicht
Na warte doch erst mal ab. Heute ist doch der 30.12. und der Tag ist noch nicht vorbei.
Ich habe von meinen 3 Renten heute noch keine einzige auf meinem Konto verbucht bekommen. Da mache ich mir keine Sorgen.
Leider hat das Jobcenter bestätigt dass keine Zahlung auf dem Weg ist
da wir Kinder gemeinsam haben, zählen wir als BG. Ich hab es gemeldet damit das Jobcenter reichtzeitig Bescheid weiß. Da es nicht zur Überzahlung kommen sollte/