Jobcenter > Anhörung > Geld zurückzahlen

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Bei der Aufrechnung wird ihr in Zukunft so lange etwas von ihrer Leistung abgezogen, bis die Rückzahlung erledigt ist. Günstiger für sie wäre es aber, wenn sie eine Ratenzahlung vereinbart.

Sie muss demzufolge rückwirkend ab diesem Zeitraum über 400 Euro dem Jobcenter rückerstatten.

Bei Harz 4 gilt das Prinzip des sogenannten Zuflussprinzips. D.h. das Kindergeld wird in dem Monat angerechnet in dem es zufließt, also auf dem Konto eingeht. Für welchen Zeitraum das Kindergeld gewährt wird ist hingegen egal. Es muß daher nichts zurückerstattet werden, sondern das Einkommen wir in dem Monat des Zufluss, ggf. auch im Folgemonat anzurechnen. Sollte dadurch die Bedürftigkeit entfallen, ist es auf 6 Monate zu verteilen.

Ein Rückzahlunganspruch wäre nur bei einen Verschulden seitens des Leistungsempfängers möglich.

Kindergeld gilt als "anderes Einkommen" Bei der Anrechnung hat man einen Versicherungsfreibetrag von 30 € monatlich. Scheinbar macht das JobCenter einen Vorschlag zur Rückführung des zu viel gezahlten Geldes. Diesem Vorschlag sollte sie zustimmen.