Hartz 4 Kürzung durch Stromnachzahlung
Hab heute meine Jahresabrechnung bekommen, und habe 370 euro Guthaben aufgebaut. Das wird mir zum 01.01 ausgezahlt. Das Jobcenter will mir diesen Betrag dann von meine Regelleistungen abziehen ist das rechtenss?
Bin erst seit 3 Monaten im Bezug.
16 Antworten
Da hast du leider Pech gehabt, so leid es mir tut.
Ich gehe mal davon aus, dass du Hartz IV bekommst, richtig?
Bei ALG 1 sieht es auch schon wieder anders aus, weil darauf ein Leistungsanspruch aus Versicherung besteht.
Etwas merkwürdig finde ich aber das du heute die Jahresabrechnung bekommen hast und bereits weißt, dass das Guthaben verrechnet werden soll. Wie kommt das? Hattest du heute einen Termin und hast den Bescheid vorgelegt?
Ich würde auf jeden Fall Folgendes machen:
1.) Ruf gleich am Montag bei deinem Stromversorger an und lass die Auszahlung sperren!
Stattdessen, soll der Betrag als Sicherung für künftige Forderungen als Guthaben stehen bleiben. Du kannst als Begründung angeben, dass du nun Bezieher von Sozialleistungen bist und du nicht weißt, ob du Preiserhöhungen oder spätere Jahresabrechnungen so ohne Weiteres zahlen kannst.
Der Stromanbieter ist froh, wenn er das Geld der Kunden im Voraus hat, als dem Geld hinterher zu laufen.
2.) Die ArGe kann den Betrag nicht als Einkommen verbuchen, weil es sich um eine Rücklage handelt, die dich vor Zahlungsunfähigkeit bei unerwarteten Erhöhungen oder Forderungen bewahren soll.
Akzeptiert die ArGe diese Begründung nicht, lass das vor Gericht klären. Oft reicht bereits die Ankündigung und man denkt nochmal drüber nach.
Vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten wird jeder 2. Fall für den Leistungsempfänger entschieden. Also inzwischen ist man da nicht mehr so besessen Fälle vor Gericht zu entscheiden. Zumal auch die verlorenen Prozesse richtig Geld kosten und es eigentlich oberste Pflicht ist Geld einzusparen.
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Du bist verantwortungsbewusst und trägst dafür Sorge, dass die Bezahlung der Forderungen aus späteren Abschlussrechnungen gewährleistet ist.
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Du nutzt den Betrag nicht für Konsum-Anschaffungen
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Du kannst über das Geld nicht verfügen, da es zur Absicherung von Rechnungen dient.
Sollte man trotz allem auf Einkommen bestehen, wäre eventuell entgegen zu halten, dass du mtl. einen anrechnungsfreien Betrag von mindestens 100,-€ erwirtschaften kannst.
Bevor jetzt die Hinweise auf 160,-€ , bzw. neuerdings 170,-€ kommen. Bis 100,-€ wird gar nichts angerechnet.
Auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Oft wird etwas von Fall-Managern entschieden, die überhaupt keinen Plan haben.
Falls du noch Fragen hast, kannst dich gerne bei mir melden. Wenn ich kann helfe ich dir gerne weiter.
Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fr..... halten, da bringt es auch nichts, wenn man Kilometer lange Texte verfasst, wenn der Inhalt nur Blödsinn ist.....
Rückzahlungen aus Strom dürfen nicht angerechnet werden, außer wenn es sich hierbei um Heizstrom handelt, denn normaler Strom wird nicht vom Jobcenter bezahlt, sondern aus dem Regelsatz bestritten.
Außerdem heißt es seit Jahren nicht mehr Arge.
Nein, Strom darf Dir nur dann anteilig auf Leistungen angerechnet werden, wenn Du dafür während der Bezugsdauer von ALG II Sonderleistungen vom Amt z.B. für Heizung und Warmwasser bekommen hättest. Ansonsten darf es bei gleichgebliebener Abschlagpauschale gegenüber dem Stromanbieter nicht angerechnet werden. Dabei sei aber zu beachten, dass die Abschlagspauschale angemessen gewählt wurde. Eine kleine Unsicherheit diesbezüglich besteht aber in der Tatsache, dass dieses Guthaben deutlich überwiegend vor Bezugseintritt in ALG II Ursache hatte. Dann KANN es möglich sein, eine zu hoch gewählte Pauschale mit dem dafür vorgesehenen Beitragsanteil in der Regelleistung aufzurechnen. In diesem Zweifelfall entsprechend Deiner Fragestellung würde ich Dir empfehlen, einen Antrag auf Rechtsberatungs-Beihilfe durch einen Anwalt zu stellen. Das steht Dir zu und dann kostet die anwaltliche Beratung nur noch wenige Euro. Der Bedürftigungsnachweis ist Dein aktueller Bewilligungsbescheid.
Ist die Gutschrift nur aus den Abschlägen für den normalen Haushaltsstrom entstanden,dann darf dieses nicht als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet werden,egal aus welcher Zeit dieses Guthaben stammt,weil der Abschlag für den Haushaltsstrom aus dem Regelsatz zu zahlen ist !
Das du hier erst 3 Monate im Leistungsbezug bist,spielt hier keine Rolle.
Das Jobcenter will mir diesen Betrag dann von meine Regelleistungen abziehen ist das rechtenss? Bin erst seit 3 Monaten im Bezug.
Ja, Du hast ja somit 370 Euro mehr zur Verfügung und verringerst dadurch Deine Bedürftigkeit.
Stromguthaben nicht.
Das Geld hab ich doch von meinem Regelsatz bezahlt.
Wenn ich jetzt weniger Strom zahlen zahlen die mir aber die Nachzahlung das kann doch nicht sein.
Das ist absolut in Ordnung, da es in gewisser Weise ein Einkommen ist und angerechnet werden kann.
Stromguthaben nicht.
Und wieso sollte dem FS ein Vorteil entstehen,nur weil er erst 3 Monate in Bezug ist? Er bekommt Leistungen und solche Zahlungen können angerechnet werden.
weil jeder über ein gewisses vermögen verfügen darf was ihm nicht angerechnet werden darf
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__12.html
ein Grundfreibetrag in Höhe von 150 Euro je vollendetem Lebensjahr für jede in der Bedarfsgemeinschaft lebende volljährige Person und deren Partnerin oder Partner, mindestens aber jeweils 3 100 Euro; der Grundfreibetrag darf für jede volljährige Person und ihre Partnerin oder ihren Partner jeweils den nach Satz 2 maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen,
Was hat denn eine Stromrückzahlung mit Vermögen zu tun?
nein diese antwort ist völlig falsch