Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Straftat

5 Antworten

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Ahndung-von-Ordnungswidrigkeiten-und-Verfolgung-von-Straftaten/ahndung-von-ordnungswidrigkeiten-und-verfolgung-von-straftaten_node.html


Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt bei der Verfolgung von Straftaten nach § 263 Strafgesetzbuch (sogenannter Sozialleistungsbetrug), bei denen - verkürzt dargestellt - beispielsweise der Sozialleistungsbezieher pflichtwidrig seine Erwerbstätigkeit nicht oder nicht richtig gegenüber der leistungsgewährenden Stelle (z.B. Agentur für Arbeit, ARGE) mitgeteilt hat und er dadurch zu viel an Sozialleistungen bezieht.

Das Strafverfahren kann durch gerichtliches Urteil, Strafbefehl oder Einstellung beendet werden. Mit Urteil und Strafbefehl können Geld- und/oder Freiheitsstrafen verhängt werden.


Die Angaben zur Person musst Du machen. Wenn Du den Sachverhalt bei der ARGE schon zugegeben hast, kannst Du das auch beim Zoll machen - die reden sowieso miteinander.

Du musst Dir (noch) keinen Anwalt nehmen, aber ein erstes Beratungsgespräch beim Anwalt kostet nicht die Welt. Danach kannst Du entscheiden, ob Du ihn beauftragst, etwas für Dich rauszuholen.

Ja, es ist durchaus denkbar, daß es bei einer derart großen Schadenssumme eine Gerichtsverhandlung gibt. Zwingend ist dies aber nicht. Es kann auch sein, daß Du am Ende nur ein schriftliches Urteil ("Strafbefehl") zugeschickt bekommst.

Du hast Dich wegen Betruges ( § 263 StGB ) strafbar gemacht. Wenn Du den Schaden begleichst und geständig bist, kann die Strafe gemildert werden. Einen Anwalt brauchst Du nicht - der wird deutlich mehr kosten, als er nützen kann. Rechnen mußt Du mit einer höheren Geldstrafe, die zwischen 2 und 4 Netto-Monatseinkommen liegen dürfte. Ich würde auf die goldene Mitte tippen.

Hallo, das Zollamt ermittel auch nicht wegen eines eventuellen Betruges an Sozialversicherungen oder Erschleichen von Sozialleistungen, sondern wegen einer eventuellen Steuerhinterziehung. Hier geht es darum, ob denn für das Einkommen auch Einkommensteuer bezahlt wurde und die notwendigen Sozialbeiträge (Renten-, Kranken- und Arbeitslosenvericherung) gezahlt wurden. Regelmäßig wird hier gegen Arbeitnehmer und (damaliger) Arbeitgeber ermittelt. Nun kommt es stark darauf na, wie der Nebenjob strukturiert war. Also 400,00 € Basis, oder vorübergehende Anstellung oder "Schwarzarbeit". Ich würde empfehlen einen Steuerberater aufzusuchen, der hilft weiter. So schnell hat man sich auch nicht wegen Betruges strafbar gemacht. Im Moment ist das noch ein einfaches Ermittlungsverfahren bei dem in Erfahrung gebracht wird, ob und von wem hätten Leistungen an den Fiskus erbracht werden sollen.

skyfly71  19.01.2012, 16:34

Da irrst Du. Sozialleistungsbetrug wird von der Bundespolizei bearbeitet und die sitzt tatsächlich beim Zollamt. Die Schilderung des Fragestellers ist völlig korrekt.

DabbelJuh  19.01.2012, 23:45
@skyfly71

Nur der Form halber. Ich suche in meinem Kommentar wo ich etwas gegenteiliges gesagt hätte. Wo an welcher Stelle sollte ich die Schilderung des Fragestellers als falsch dargestellt haben? Mich stört in der Tat mit welcher Wucht hier dem Fragesteller der Betrug als unabdingbar zur Angstmache untergeschoben wird. Leistungsmissbrauch (ist auch ein Form des Betruges, wird aber regelmäßig nur mit Bußgeld belegt, und selten per Gerichstbeschluss bestraft) liegt mit großer Sicherheit vor. Und das Zollamt ermittelt mit sehr großer Sicherheit wegen der von mir angeführten Dinge. Wie du unten ja selbst schreibts, wurde die eigentliche starfbewehrte Handlung ja bereits zugegeben und braucht nicht mehr ermittelt werden.

skyfly71  20.01.2012, 11:27
@DabbelJuh

Na, das siehst Du eben falsch. Ich habe schon viele Menschen vor der Nase gehabt, die wegen Betruges verurteilt wurden aber noch keinen, der wegen Steuerhinterziehung verurteilt wurde. Hab es auch noch nie gehört, das jemand im Zusammenhang mit dem Jobcenter damit zu tun hatte. Da wird sehr, sehr sicher wegen Betruges ein Ermittlungsverfahren geführt. Und das muß man natürlich auch durchführen, wenn der Sachverhalt eindeutig ist und es ein Geständnis gibt.

DabbelJuh  20.01.2012, 13:08
@skyfly71

Ich bin mir nun nicht sicher was ich von diesem Kommentar halten soll. Selbstverständlich ermitteln die (auch) wegen Steuerhinterziehung. Immer in Zusammenhang mit einem Leistungsmißbaruchs. Wer hat denn die Summe bezahlt die bei der Argentur nicht angegeben wurde. Wurden dafür Sozialbeiträge und Steuern beazhlt oder auch nicht. Da kannst du absolut sicher sein, dass das Zollamt / Bundespolizei hier ermittelt. Fast jeder Gastwirt wird dir von Ermittlungen erzählen können, weil einer seiner Hilfskräfte die Einkommen nicht bei der ARGE gemeldet hatte, und das Zollamt nun gegen den Wirt ermittelt, ob und wann er denn für diese Hilfskraft seine Abgaben bezahlt hat.

Wie ist es denn nun ausgegangen? Ich stecke leider in derselben Situation gerade:(

Du mußt Dich nicht äußern. Auf keinen Fall solltest Du das tun. Solange kein Staatsanwalt etwas hören möchte, kannst Du so ein Schreiben direkt in den Papierkorb ablegen.

Die ermitteln und wollen Deine Aussage. Die wollen sie als Beweismittel grundsätzlich GEGEN Dich einsetzen. Es nützt Dir also nichts dort irgendwelche Angaben zu machen.

skyfly71  19.01.2012, 15:28

Aber der Fragesteller hat die Tat doch schon längst gestanden^^

DeinErklaerbaer  19.01.2012, 15:38
@skyfly71

Ja, damit wär der zivilrechtliche Anspruch des Jobcenters geklärt. Die strafrechtliche Seite ist ein anderer Schuh. Nicht die beiden Dinge vermischen.

Schissel 
Beitragsersteller
 19.01.2012, 15:38
@skyfly71

RICHTIG

skyfly71  19.01.2012, 15:51
@Schissel

Das hat mit vermischen nix zu tun. Wenn man beim Jobcenter die Tat zugibt, ist es doch völlig klar, daß sich das in der Akte des Jobcenters wiederfindet. Und die Akte wird selbstverständlich auch von der Polizei studiert.

Selbst wenn es noch kein Geständnis gäbe, wäre dies bei dem geschilderten Sachverhalt im Übrigen äußerst ratsam.

Schissel 
Beitragsersteller
 19.01.2012, 16:10
@skyfly71

mir ist nur wichtig das es keine gerichtsverhandlung gibt da ich noch nie irgendwas mit der polizei oder sonstiges zu tun hatte. also was tu ich jetzt am besten ?????

skyfly71  19.01.2012, 16:32
@Schissel

Na, wenn Du die Tat auch noch bestreitest oder gar nix sagst, wird eine Verhandlung deutlich wahrscheinlicher - dann muß das Gericht ja versuchen, Dir die Tat nachzuweisen. Das ist Voraussetzung für eine Verurteilung.